Pflegefachkraft für ambulante Dienste

Bereits 1995 wurde mit Blick auf das Pflegeversicherungsgesetz und aus arbeitsmarktpolitischen Erwägungen von Bundeskanzleramt und Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände die Schaffung eines neuen Ausbildungsberufes in der ambulanten Pflege auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes vorgeschlagen. Die Bundesärztekammer –wie auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und das Bundesgesundheitsministerium – sprach sich auf der Basis des von Votums der Fachberufegremien 1996 insbesondere aus qualitativen Gründen sowie wegen der bestehenden berufsrechtlichen Systematik bei den Pflegeberufen dagegen aus. Unter Qualitätsaspekten kann eine zweijährige duale Ausbildung ggf. für eine hauswirtschaftliche Tätigkeit ausreichend sein, nicht jedoch für einen medizinisch orientierten Pflegeberuf.

Gegen das Votum der Bundesärztekammer, von Pflege und Wohlfahrtsverbänden, Ländern und Gewerkschaften hat das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung 1996 trotzdem eine Neuordnung mit dem Titel „Fachkraft für ambulante Pflege und Betreuung“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, allerdings ohne Erfolg, da insbesondere der Bedarf und die Struktur von der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite unterschiedlich beurteilt wurde.

Nunmehr soll das Vorhaben erneut angegangen werden, nachdem sich zwischen den Gewerkschaften und den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Annäherung hinsichtlich der Ausbildungsdauer von zwei Jahren abzeichnet. Die Bundesärztekammer hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverband Freier Berufe im Dezember 2002 ihre Ablehnung in Abstimmung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft bekräftigt; sie hat dabei insbesondere auf die bewährte rechtssystematische Konstruktion der (nichtärztlichen) Heilberufe – die aus guten Grunde nach Artikel 74, 19 GG in Form von Berufsgesetzen und nicht dual geregelt sind – an der Schnittstelle zwischen schulischer und dualer Ausbildung hingewiesen. – Ein Spitzengespräch der Bundesärztekammer mit den Wirtschaftsorganisationen, an dem auch Vertreter der Pflegeverbände teilnehmen werden, ist für Ende März 2003 anberaumt.

© 2003, Bundesärztekammer.