Bereits
1995 wurde mit Blick auf das Pflegeversicherungsgesetz und aus
arbeitsmarktpolitischen Erwägungen von Bundeskanzleramt und Bundesvereinigung
Deutscher Arbeitgeberverbände die Schaffung eines neuen Ausbildungsberufes in
der ambulanten Pflege auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes vorgeschlagen.
Die Bundesärztekammer –wie auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und
das Bundesgesundheitsministerium – sprach sich auf der Basis des von Votums der
Fachberufegremien 1996 insbesondere aus qualitativen Gründen sowie wegen der
bestehenden berufsrechtlichen Systematik bei den Pflegeberufen dagegen aus.
Unter Qualitätsaspekten kann eine zweijährige duale Ausbildung ggf. für eine
hauswirtschaftliche Tätigkeit ausreichend sein, nicht jedoch für einen
medizinisch orientierten Pflegeberuf.
Gegen das
Votum der Bundesärztekammer, von Pflege und Wohlfahrtsverbänden, Ländern und
Gewerkschaften hat das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
1996 trotzdem eine Neuordnung mit dem Titel „Fachkraft für ambulante Pflege und
Betreuung“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
beantragt, allerdings ohne Erfolg, da insbesondere der Bedarf und die Struktur
von der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite unterschiedlich beurteilt
wurde.
Nunmehr
soll das Vorhaben erneut angegangen werden, nachdem sich zwischen den
Gewerkschaften und den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Annäherung hinsichtlich
der Ausbildungsdauer von zwei Jahren abzeichnet. Die Bundesärztekammer hat in
einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverband Freier Berufe im Dezember 2002
ihre Ablehnung in Abstimmung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft
bekräftigt; sie hat dabei insbesondere auf die bewährte rechtssystematische
Konstruktion der (nichtärztlichen) Heilberufe – die aus guten Grunde nach
Artikel 74, 19 GG in Form von Berufsgesetzen und nicht dual geregelt sind – an
der Schnittstelle zwischen schulischer und dualer Ausbildung hingewiesen. – Ein
Spitzengespräch der Bundesärztekammer mit den Wirtschaftsorganisationen, an dem
auch Vertreter der Pflegeverbände teilnehmen werden, ist für Ende März 2003
anberaumt.
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