Deutsche
Ärzte, die im Ausland tätig werden wollen, oder Staatsangehörige verschiedener
anderer Staaten, die ihre Aus- bzw. Weiterbildung in Deutschland absolviert
hatten, mussten oft mit Schwierigkeiten rechnen, wenn die in Deutschland
erworbenen Nachweise über die abgeschlossene Aus- und Weiterbildung in diesen
Staaten anerkannt werden sollten. Die Bundesärztekammer setzt sich
kontinuierlich und in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen
der Bundesrepublik Deutschland im Ausland dafür ein, dass die deutschen
Befähigungsnachweise ohne weitere Auflagen neben den gesetzlich geregelten Anerkennungen
der Berufserlaubnis und Gebietsarztdiplome innerhalb der Staaten der
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auch in einer Reihe
anderer Länder in der Regel anerkannt werden (zumindest für Bürger aus diesen
Staaten, die in Deutschland aus- oder weitergebildet wurden), so z.B. Südafrika
oder von den ägyptischen, ghanaischen, irakischen, jordanischen und
saudiarabischen Behörden.
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