Anerkennung deutscher Diplome im Ausland

Deutsche Ärzte, die im Ausland tätig werden wollen, oder Staatsangehörige verschiedener anderer Staaten, die ihre Aus- bzw. Weiterbildung in Deutschland absolviert hatten, mussten oft mit Schwierigkeiten rechnen, wenn die in Deutschland erworbenen Nachweise über die abgeschlossene Aus- und Weiterbildung in diesen Staaten anerkannt werden sollten. Die Bundesärztekammer setzt sich kontinuierlich und in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland dafür ein, dass die deutschen Befähigungsnachweise ohne weitere Auflagen neben den gesetzlich geregelten Anerkennungen der Berufserlaubnis und Gebietsarztdiplome innerhalb der Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auch in einer Reihe anderer Länder in der Regel anerkannt werden (zumindest für Bürger aus diesen Staaten, die in Deutschland aus- oder weitergebildet wurden), so z.B. Südafrika oder von den ägyptischen, ghanaischen, irakischen, jordanischen und saudiarabischen Behörden.

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