Innerhalb
der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Europäische Union, Island,
Liechtenstein, Norwegen und seit Mitte 2002 auch der Schweiz) kann aufgrund der
sog. „Ärzte-Richtlinie“ (Richtlinie 93/16/EWG des Rates zur Erleichterung der
Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome,
Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise) jeder deutsche
Staatsangehörige, der die Ausbildung zum Arzt
in Deutschland oder in einem anderen EU/EWR-Staat abgeschlossen hat,
nach einer entsprechenden Registrierung bei einer der zuständigen Behörden der
anderen EU/EWR-Staaten den ärztlichen Beruf dort ausüben. Von dieser
Freizügigkeit sind lediglich ärztliche Tätigkeiten ausgenommen, die als sog.
„hoheitliche Funktionen“ bezeichnet werden, die eigenen Staatsangehörigen
vorbehalten sind.
Die
Bundesärztekammer steht mit der Bundesregierung und gemeinsam mit den anderen
europäischen Ärzteverbänden mit der Europäischen Kommission in einem
kontinuierlichen Kontakt, um auf Änderungen der Richtlinie, vor allem auf die
Aufnahme weiterer Titel, Einfluss zu nehmen. Dies macht sie in Abstimmung mit
der Arbeit im Beratenden Ausschuss. Sie ist auch Mitglied im Beratenden
Ausschuss für die ärztliche Aus-, Weiterund Fortbildung bei der Kommission, in
dem sie ebenfalls vertreten ist.
Der
Auslandsdienst der Bundesärztekammer hat sein Informationsangebot für
migrationsinteressierte Ärztinnen und Ärzte in Form von Antworten auf häufig
gestellte Fragen in den Internetauftritt der Bundesärztekammer unter
www.bundesaerztekammer.de eingestellt. Dort wird unter anderem über die
Möglichkeiten, in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums auf Grundlage
der oben genannten Richtlinie sowie in einer Auswahl weitere Staaten ärztlich
tätig zu werden, informiert. Der Hinweis auf weiterführende Adressen und Links
im Internet soll den Ärzten als erste Hilfestellung dienen. Zusätzlich finden
sich auf den Internetseiten Informationen für Ärzte aus dem Ausland, die an
einer Tätigkeit in Deutschland interessiert sind.
Hinweise
auf die Entwicklung der Zahl der ausländischen Ärzte in Deutschland sind im
Abschnitt „Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31. Dezember 2002“ im Einzelnen
veröffentlicht.
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