Berufsausübung im Ausland

Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und seit Mitte 2002 auch der Schweiz) kann aufgrund der sog. „Ärzte-Richtlinie“ (Richtlinie 93/16/EWG des Rates zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise) jeder deutsche Staatsangehörige, der die Ausbildung zum Arzt  in Deutschland oder in einem anderen EU/EWR-Staat abgeschlossen hat, nach einer entsprechenden Registrierung bei einer der zuständigen Behörden der anderen EU/EWR-Staaten den ärztlichen Beruf dort ausüben. Von dieser Freizügigkeit sind lediglich ärztliche Tätigkeiten ausgenommen, die als sog. „hoheitliche Funktionen“ bezeichnet werden, die eigenen Staatsangehörigen vorbehalten sind.

Die Bundesärztekammer steht mit der Bundesregierung und gemeinsam mit den anderen europäischen Ärzteverbänden mit der Europäischen Kommission in einem kontinuierlichen Kontakt, um auf Änderungen der Richtlinie, vor allem auf die Aufnahme weiterer Titel, Einfluss zu nehmen. Dies macht sie in Abstimmung mit der Arbeit im Beratenden Ausschuss. Sie ist auch Mitglied im Beratenden Ausschuss für die ärztliche Aus-, Weiterund Fortbildung bei der Kommission, in dem sie ebenfalls vertreten ist.

Der Auslandsdienst der Bundesärztekammer hat sein Informationsangebot für migrationsinteressierte Ärztinnen und Ärzte in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen in den Internetauftritt der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de eingestellt. Dort wird unter anderem über die Möglichkeiten, in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums auf Grundlage der oben genannten Richtlinie sowie in einer Auswahl weitere Staaten ärztlich tätig zu werden, informiert. Der Hinweis auf weiterführende Adressen und Links im Internet soll den Ärzten als erste Hilfestellung dienen. Zusätzlich finden sich auf den Internetseiten Informationen für Ärzte aus dem Ausland, die an einer Tätigkeit in Deutschland interessiert sind.

Hinweise auf die Entwicklung der Zahl der ausländischen Ärzte in Deutschland sind im Abschnitt „Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31. Dezember 2002“ im Einzelnen veröffentlicht.

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