Der
„Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte“ wurde im Jahre 1957 als beratendes
Gremium unter dem Namen „Ständiger Ausschuss der Ärzte der EG“ gebildet, um die
Auffassungen der ärztlichen Berufsorganisationen in den EG-Mitgliedstaaten zu
koordinieren und den Standpunkt der Ärzteschaft bei der Verwirklichung der
„Römischen Verträge“ von 1957 auf dem Gebiet des Gesundheitswesens vertreten zu
können.
Die
wesentlichen Ziele des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte sind:
a)
Die Prüfung und Förderung des höchsten Niveaus der ärztlichen Ausbildung, der
Ausübung des ärztlichen Berufes und der Gesundheitsversorgung innerhalb der
Europäischen Union;
b) Prüfung und Förderung der
Freizügigkeit der Ärzte innerhalb
der Europäischen Union;
c) Vertretung des ärztlichen Berufes der EG-Mitgliedstaaten auf der
Ebene der Europäischen Union.
Die
Mitgliedsorganisationen des Ständigen Ausschusses sind die repräsentativen
nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
des europäischen Wirtschaftsraumes. Die Mitgliedsorganisationen haben im Jahr
1994 beschlossen, den Ständigen Ausschuss der Ärzte der EG in „Ständiger
Ausschuss der Europäischen Ärzte“ umzubenennen.
Mit
Beginn des Jahres 2002 übernahm Österreich den Vorsitz des Ständigen
Ausschusses der Europäischen Ärzte für die Amtsperiode 2002-2004, nachdem die
Amtszeit der finnischen Präsidentschaft unter Dr. Markku Äärimaa Ende Dezember
2001 abgelaufen war. Zum Ende dieser Präsidentschaft wurde im übrigen
beschlossen, anstelle der Kurzform CP nun CPME (Comité Permanent des Medécins
Européens) zu verwenden.
An den
Sitzungen des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte nehmen als
Beobachter auch nationale europäische Ärzteorganisationen aus Ländern teil, die
nicht der Europäischen Union angehören, z.B. Beobachter aus der Schweiz, Malta,
Ungarn, Lettland und Andorra. Den Beobachterstatus erhielt im Jahr 1994 die
Ärzteorganisation aus Rumänien, Polen, Tschechien und Zypern, im Jahr 1996
Slowenien, 1997 Ungarn und Lettland im Jahre 2000. An den Beratungen sind ebenso
die vom Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte anerkannten internationalen
Ärzteorganisationen beteiligt, wie z.B. die Union Européenne des Médecins
Omnipracticiens (UEMO = Europäische Vereinigung der Allgemeinmediziner), Union
Européenne des Médecins Spécialistes (UEMS = Europäische Vereinigung der
Fachärzte), Fédération Européenne des Médecins Salariés (FEMS = Europäische
Vereinigung der angestellten und beamteten Ärzte), Association Européenne des
Médecins des Hôpitaux (AEMH = Europäische Vereinigung der leitenden
Krankenhausärzte), Permanent Working Group of European Junior Doctors (PWG =
Ständige Arbeitsgruppe der jungen Krankenhausärzte), Conférence Internationale
des Ordres et des Organismes d'attributions similaires (CEOM = Europäische Konferenz
der Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden Aufgaben) und seit 1994
auch die International Federation of Medical Students' Association (IFMSA =
Internationaler Verband der Medizinstudenten-Vereinigungen).
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