Ständiger Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME)

Der „Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte“ wurde im Jahre 1957 als beratendes Gremium unter dem Namen „Ständiger Ausschuss der Ärzte der EG“ gebildet, um die Auffassungen der ärztlichen Berufsorganisationen in den EG-Mitgliedstaaten zu koordinieren und den Standpunkt der Ärzteschaft bei der Verwirklichung der „Römischen Verträge“ von 1957 auf dem Gebiet des Gesundheitswesens vertreten zu können.

Die wesentlichen Ziele des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte sind:

a)     Die Prüfung und Förderung des höchsten Niveaus der ärztlichen Ausbildung, der Ausübung des ärztlichen Berufes und der Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union;

b)    Prüfung und Förderung der Freizügigkeit der Ärzte innerhalb der Europäischen Union;

c)    Vertretung des ärztlichen Berufes der EG-Mitgliedstaaten auf der Ebene der Europäischen Union.

Die Mitgliedsorganisationen des Ständigen Ausschusses sind die repräsentativen nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes. Die Mitgliedsorganisationen haben im Jahr 1994 beschlossen, den Ständigen Ausschuss der Ärzte der EG in „Ständiger Ausschuss der Europäischen Ärzte“ umzubenennen.

Mit Beginn des Jahres 2002 übernahm Österreich den Vorsitz des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte für die Amtsperiode 2002-2004, nachdem die Amtszeit der finnischen Präsidentschaft unter Dr. Markku Äärimaa Ende Dezember 2001 abgelaufen war. Zum Ende dieser Präsidentschaft wurde im übrigen beschlossen, anstelle der Kurzform CP nun CPME (Comité Permanent des Medécins Européens) zu verwenden.

An den Sitzungen des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte nehmen als Beobachter auch nationale europäische Ärzteorganisationen aus Ländern teil, die nicht der Europäischen Union angehören, z.B. Beobachter aus der Schweiz, Malta, Ungarn, Lettland und Andorra. Den Beobachterstatus erhielt im Jahr 1994 die Ärzteorganisation aus Rumänien, Polen, Tschechien und Zypern, im Jahr 1996 Slowenien, 1997 Ungarn und Lettland im Jahre 2000. An den Beratungen sind ebenso die vom Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte anerkannten internationalen Ärzteorganisationen beteiligt, wie z.B. die Union Européenne des Médecins Omnipracticiens (UEMO = Europäische Vereinigung der Allgemeinmediziner), Union Européenne des Médecins Spécialistes (UEMS = Europäische Vereinigung der Fachärzte), Fédération Européenne des Médecins Salariés (FEMS = Europäische Vereinigung der angestellten und beamteten Ärzte), Association Européenne des Médecins des Hôpitaux (AEMH = Europäische Vereinigung der leitenden Krankenhausärzte), Permanent Working Group of European Junior Doctors (PWG = Ständige Arbeitsgruppe der jungen Krankenhausärzte), Conférence Internationale des Ordres et des Organismes d'attributions similaires (CEOM = Europäische Konferenz der Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden Aufgaben) und seit 1994 auch die International Federation of Medical Students' Association (IFMSA = Internationaler Verband der Medizinstudenten-Vereinigungen).

© 2003, Bundesärztekammer.