Der Ständige
Ausschuss stimmt auf vielen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik die
Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander ab, damit er
als „Stimme der Ärzte Europas“ vor den europäischen Institutionen im Interesse
einer möglichst guten Versorgung der Patienten in unseren Ländern nach dem
jeweiligen Stand medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer
Möglichkeiten auftreten kann.
Seit
erstmaligem Inkrafttreten der sog. „Ärzte-Richtlinien der EG im Jahre 1975
(jetzt zusammengefasst in der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 05.04.1993 zur
Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung
ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise), die die
Migrationsmöglichkeiten der Ärzte in Europa regelt, hat sich die Arbeit des
Ständigen Ausschusses gewandelt. Der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte
wird daher mehr und mehr zu einer berufspolitischen Institution der
europäischen Ärzte. Er versucht, die Auffassungen der einzelnen nationalen
Ärzteschaften zu koordinieren, und tritt als von allen anerkannte Vertretung
der Ärzte Europas bei den europäischen Institutionen in Brüssel und Straßburg
auf.
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