Europäische Ärztevertretung

Der Ständige Ausschuss stimmt auf vielen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander ab, damit er als „Stimme der Ärzte Europas“ vor den europäischen Institutionen im Interesse einer möglichst guten Versorgung der Patienten in unseren Ländern nach dem jeweiligen Stand medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten auftreten kann.

Seit erstmaligem Inkrafttreten der sog. „Ärzte-Richtlinien der EG im Jahre 1975 (jetzt zusammengefasst in der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 05.04.1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise), die die Migrationsmöglichkeiten der Ärzte in Europa regelt, hat sich die Arbeit des Ständigen Ausschusses gewandelt. Der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte wird daher mehr und mehr zu einer berufspolitischen Institution der europäischen Ärzte. Er versucht, die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften zu koordinieren, und tritt als von allen anerkannte Vertretung der Ärzte Europas bei den europäischen Institutionen in Brüssel und Straßburg auf.

© 2003, Bundesärztekammer.