Zu Beginn
einer jeden Sitzung berichten die Delegationen über den jeweiligen Stand der
Migration in ihrem Land. Aufgrund exakter Unterlagen, die jeweils von den
zuständigen Dienststellen bzw. Behörden erstellt werden, welche die
Berufserlaubnis für ihr Land erteilen, kann eine Übersicht darüber gewonnen
werden, wie groß die Wanderungsbewegung in den einzelnen Ländern ist. Während
einige Staaten bis ins einzelne (sogar unter Namensnennung und Angabe der
Gebietsbezeichnung) aufgeschlüsselte Übersichten zur Verfügung stellen, sind
die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande
hierzu bisher nicht in der Lage gewesen. Die Statistiken können daher nur aufgrund
der Ergebnisse jeweils verfügbarer nationaler Erhebungen erstellt werden.
Nach dem
Stand vom 31.12.2000 hatten in den Ländern der Europäischen Union
Staatsangehörige der Mitgliedsländer gegenüber 1999/2000 wiederum in
gestiegener Zahl die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf der
Grundlage der EU-Richtlinie „Ärzte“ erhalten.
Zum
Zeitpunkt 31.12.2000 haben in den Ländern Belgien, Deutschland, Dänemark,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien
insgesamt lediglich 16.500 Ärzte den Schritt über die Grenzen ihres
Heimatlandes zur Berufsausübung in einem anderen Staat unternommen. Bei über
1,4 Mio. Ärzten in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum entspricht dies
etwa 1%.
In
Spanien und Portugal sind viele Ärzte tätig, die ihre Ausbildung in
lateinamerikanischen Ländern absolviert haben. In Spanien stellt das
Ministerium Bescheinigungen aus, mit denen diese Ärzte im Rahmen der Richtlinien
„Ärzte“ der EU zu migrieren versuchen. In diesem Zusammenhang wurde auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes hingewiesen, das
Anfang Dezember 2000 in Sachen Hocksmann erlassen wurde. Danach wird einem
Staatsbürger der Europäischen Union, der seine Ausbildung außerhalb der EU
abgeschlossen hat, diese ggf. voll anerkannt. Bisher konnte in einem solchen
Fall der Arztberuf nur in dem Land der EU ausgeübt werden, das die Anerkennung
ausgesprochen hat. Im Fall Hocksmanns handelt es sich um einen argentinischen
Staatsbürger, der in Spanien und nach Bestätigung des Urteils auch in anderen
EU-Ländern tätig werden, also migrieren kann.
Eine
derartige Entscheidung dürfte auf die allgemeine Migration Auswirkungen haben.
Für Luxemburg ist festzustellen, dass inzwischen etwa 20% sämtlicher dort
registrierter Ärzte Diplome aus Staaten der EU besitzen.
Bei einer
Auswertung der Ende Dezember 2000 nicht vollständig und daher nicht
vergleichbar vorliegenden Zahlen wurde zu den Veränderungen der Migration im
Vereinigten Königreich festgestellt, dass in den vergangenen vier Jahren die
Zahl der Ärzte aus Deutschland und Spanien, die in das Vereinigte Königreich
migrieren wollten, um ca. 25% zurückgegangen ist. Ein gewisser Ausgleich
erfolgte dadurch, dass die Zahl der Ärzte, die aus Italien und Deutschland nach
Belgien, Frankreich und Griechenland migriert sind, um 25% gestiegen ist. Für
die europäischen Ärzte insgesamt ist es schwieriger geworden eine
Weiterbildungsstelle im Vereinigten Königreich zu finden.
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