Migrationsstatistik

Zu Beginn einer jeden Sitzung berichten die Delegationen über den jeweiligen Stand der Migration in ihrem Land. Aufgrund exakter Unterlagen, die jeweils von den zuständigen Dienststellen bzw. Behörden erstellt werden, welche die Berufserlaubnis für ihr Land erteilen, kann eine Übersicht darüber gewonnen werden, wie groß die Wanderungsbewegung in den einzelnen Ländern ist. Während einige Staaten bis ins einzelne (sogar unter Namensnennung und Angabe der Gebietsbezeichnung) aufgeschlüsselte Übersichten zur Verfügung stellen, sind die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande hierzu bisher nicht in der Lage gewesen. Die Statistiken können daher nur aufgrund der Ergebnisse jeweils verfügbarer nationaler Erhebungen erstellt werden.

Nach dem Stand vom 31.12.2000 hatten in den Ländern der Europäischen Union Staatsangehörige der Mitgliedsländer gegenüber 1999/2000 wiederum in gestiegener Zahl die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf der Grundlage der EU-Richtlinie „Ärzte“ erhalten.

Zum Zeitpunkt 31.12.2000 haben in den Ländern Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien insgesamt lediglich 16.500 Ärzte den Schritt über die Grenzen ihres Heimatlandes zur Berufsausübung in einem anderen Staat unternommen. Bei über 1,4 Mio. Ärzten in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum entspricht dies etwa 1%.

In Spanien und Portugal sind viele Ärzte tätig, die ihre Ausbildung in lateinamerikanischen Ländern absolviert haben. In Spanien stellt das Ministerium Bescheinigungen aus, mit denen diese Ärzte im Rahmen der Richtlinien „Ärzte“ der EU zu migrieren versuchen. In diesem Zusammenhang wurde auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hingewiesen, das Anfang Dezember 2000 in Sachen Hocksmann erlassen wurde. Danach wird einem Staatsbürger der Europäischen Union, der seine Ausbildung außerhalb der EU abgeschlossen hat, diese ggf. voll anerkannt. Bisher konnte in einem solchen Fall der Arztberuf nur in dem Land der EU ausgeübt werden, das die Anerkennung ausgesprochen hat. Im Fall Hocksmanns handelt es sich um einen argentinischen Staatsbürger, der in Spanien und nach Bestätigung des Urteils auch in anderen EU-Ländern tätig werden, also migrieren kann.

Eine derartige Entscheidung dürfte auf die allgemeine Migration Auswirkungen haben. Für Luxemburg ist festzustellen, dass inzwischen etwa 20% sämtlicher dort registrierter Ärzte Diplome aus Staaten der EU besitzen.

Bei einer Auswertung der Ende Dezember 2000 nicht vollständig und daher nicht vergleichbar vorliegenden Zahlen wurde zu den Veränderungen der Migration im Vereinigten Königreich festgestellt, dass in den vergangenen vier Jahren die Zahl der Ärzte aus Deutschland und Spanien, die in das Vereinigte Königreich migrieren wollten, um ca. 25% zurückgegangen ist. Ein gewisser Ausgleich erfolgte dadurch, dass die Zahl der Ärzte, die aus Italien und Deutschland nach Belgien, Frankreich und Griechenland migriert sind, um 25% gestiegen ist. Für die europäischen Ärzte insgesamt ist es schwieriger geworden eine Weiterbildungsstelle im Vereinigten Königreich zu finden.

© 2003, Bundesärztekammer.