Datenbank für Disziplinarmaßnahmen

Disziplinarstrafen in Europa: Einrichtung einer kammerübergreifenden Datenbank

Am 20.01.1997 fand in Amsterdam ein Symposium zu dem Thema „ Qualität der ärztlichen Praxis und standeswidriges Verhalten in der Europäischen Union“ statt.

In einer Entschließung vom 24.07.1997 in Bezug auf Ärzte, die innerhalb der EU migrieren, hat der Rat die Kommission darauf hingewiesen, dass Mängel bei der Übermittlung der Aberkennung bzw. des Ruhens der Approbation und verhängter Disziplinarmaßnahmen zu schwerwiegenden Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit führen können.

In der Entschließung wird die Kommission aufgefordert, die Möglichkeiten für einen EU Informationsaustausch zu prüfen.

Es wurde beschlossen, gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen der Internationalen Konferenz der Ärztekammer eine Untersuchung durch zuführen, unter welchen Bedingungen eine Datenbank eingerichtet werden kann, durch die sich folgendes gewährleisten ließe:

         Rechtzeitige Aktualisierung der Information,

         gleiches Schutzniveau für alle Patienten,

         gleiches Informationsniveau für alle Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten,

         Harmonisierung der Disziplinarstrafen.


Zunächst wird es darum gehen, die rechtlichen und technischen Probleme in den einzelnen Mitgliedstaaten zu prüfen.

Bisher jedoch liegen keine weiteren Ergebnisse dieser Bemühungen vor.

Altersversorgung der Ärzteschaft

Im Jahre 2002 befasste sich die Internationale Konferenz der Ärztekammern mit Fragen der Altersversorgung der Ärzteschaft. Für Deutschland wurde die Beantwortung von der Arbeitsgemeinschaft „Berufsständiger Versorgungswerke“ vorgenommen. Eine Auswertung der Antworten war für die Dezember-Sitzung 2002 vorgesehen, wurde aber nicht ausgeführt da noch nicht alle Mitgliedsorganisationen der CEOM geantwortet hatten.

© 2003, Bundesärztekammer.