Disziplinarstrafen in Europa: Einrichtung einer kammerübergreifenden
Datenbank
Am 20.01.1997 fand in Amsterdam ein
Symposium zu dem Thema „ Qualität der ärztlichen Praxis und standeswidriges
Verhalten in der Europäischen Union“ statt.
In
einer Entschließung vom 24.07.1997 in Bezug auf Ärzte, die innerhalb der EU
migrieren, hat der Rat die Kommission darauf hingewiesen, dass Mängel bei der
Übermittlung der Aberkennung bzw. des Ruhens der Approbation und verhängter
Disziplinarmaßnahmen zu schwerwiegenden Konsequenzen für die öffentliche
Gesundheit führen können.
In der Entschließung wird die
Kommission aufgefordert, die Möglichkeiten für einen EU Informationsaustausch
zu prüfen.
Es
wurde beschlossen, gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen der
Internationalen Konferenz der Ärztekammer eine Untersuchung durch zuführen,
unter welchen Bedingungen eine Datenbank eingerichtet werden kann, durch die
sich folgendes gewährleisten ließe:
–
Rechtzeitige Aktualisierung der Information,
–
gleiches Schutzniveau für alle Patienten,
–
gleiches Informationsniveau für alle Aufsichtsbehörden der
Mitgliedsstaaten,
–
Harmonisierung der Disziplinarstrafen.
Zunächst wird es darum gehen, die
rechtlichen und technischen Probleme in den einzelnen Mitgliedstaaten zu
prüfen.
Bisher
jedoch liegen keine weiteren Ergebnisse dieser Bemühungen vor.
Altersversorgung der Ärzteschaft
Im Jahre
2002 befasste sich die Internationale Konferenz der Ärztekammern mit Fragen der
Altersversorgung der Ärzteschaft. Für Deutschland wurde die Beantwortung von
der Arbeitsgemeinschaft „Berufsständiger Versorgungswerke“ vorgenommen. Eine
Auswertung der Antworten war für die Dezember-Sitzung 2002 vorgesehen, wurde
aber nicht ausgeführt da noch nicht alle Mitgliedsorganisationen der CEOM
geantwortet hatten.
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