Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen (Deklaration von Helsinki) - Klarstellung zu Placebo-Versuchen

Die sehr strengen Vorschriften über die Verwendung von Placebos in Arzneimittelstudien in der Neufassung der Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 2000 waren von Zulassungsbehörden, Forschern und der Industrie kritisiert worden. Während der Weltärztebund der Auffassung war, dass dort, wo eine nachgewiesene Therapie existiert, Placebo-Versuche nicht zulässig seien und neue Medikamente/Verfahren immer gegen etablierte Medikamente/Verfahren zu testen seien, wiesen etliche Experten darauf hin, dass für Dosis/Wirkungsstudien Testreihen gegen Placebos notwendig seien. Auch sei nicht einsehbar, warum bei Befindlichkeitsstörungen oder leichten Belastungen, die durch den Einsatz eines Placebos ausgelöst würden oder zu ertragen seien, die Probanden nicht selbst entscheiden sollten, ob sie diese erdulden wollten.

Der Vorstand des Weltärztebundes wollte dennoch die Deklaration von Helsinki nicht ändern und blieb mehrheitlich bei seinen grundsätzlich strengen Vorstellungen. In einer Klarstellung des Vorstandes wurde allerdings die Notwendigkeit des Placebo – Einsatzes in bestimmten Fällen anstelle eines etablierten Verfahrens genauso wie bei leichten Befindlichkeitsstörungen oder leichten Belastungen für die Behandlung von Kontrollgruppen akzeptiert. Dabei dürfen die Probanden aber keinen zusätzlichen Risiken ausgesetzt werden. Die Klarstellung wurde durch die Generalversammlung der Deklaration von Helsinki beigefügt.

© 2003, Bundesärztekammer.