Die sehr
strengen Vorschriften über die Verwendung von Placebos in Arzneimittelstudien
in der Neufassung der Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 2000 waren von
Zulassungsbehörden, Forschern und der Industrie kritisiert worden. Während der
Weltärztebund der Auffassung war, dass dort, wo eine nachgewiesene Therapie
existiert, Placebo-Versuche nicht zulässig seien und neue Medikamente/Verfahren
immer gegen etablierte Medikamente/Verfahren zu testen seien, wiesen etliche
Experten darauf hin, dass für Dosis/Wirkungsstudien Testreihen gegen Placebos
notwendig seien. Auch sei nicht einsehbar, warum bei Befindlichkeitsstörungen
oder leichten Belastungen, die durch den Einsatz eines Placebos ausgelöst
würden oder zu ertragen seien, die Probanden nicht selbst entscheiden sollten,
ob sie diese erdulden wollten.
Der
Vorstand des Weltärztebundes wollte dennoch die Deklaration von Helsinki nicht
ändern und blieb mehrheitlich bei seinen grundsätzlich strengen Vorstellungen.
In einer Klarstellung des Vorstandes wurde allerdings die Notwendigkeit des
Placebo – Einsatzes in bestimmten Fällen anstelle eines etablierten Verfahrens
genauso wie bei leichten Befindlichkeitsstörungen oder leichten Belastungen für
die Behandlung von Kontrollgruppen akzeptiert. Dabei dürfen die Probanden aber
keinen zusätzlichen Risiken ausgesetzt werden. Die Klarstellung wurde durch die
Generalversammlung der Deklaration von Helsinki beigefügt.
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