Beauftragter für Menschenrechte

Im April 1996 hat der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, das Amt eines Beauftragten für Menschenrechte beim Vorstand der Bundesärztekammer einzurichten. Zum Menschenrechtsbeauftragten wurde Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, berufen. Diese Berufung wurde 1999 durch den Vorstand der Bundesärztekammer für die Amtsperiode 1999/2003 bestätigt. Dr. Montgomery trat im Oktober 2002 vom diesem Amt zurück, der Vorstand der Bundesärztekammer berief Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg-Dietrich Hoppe zum neuen Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer. Die Geschäftsführung betreut Dr. Otmar Kloiber, Dezernent in der Bundesärztekammer.

Das Tätigkeitsfeld des Menschenrechtsbeauftragten wurde folgendermaßen definiert:

    Ihm obliegt die Beratung und Information der Regierung, der Ärztekammern, der Ärzte und der Öffentlichkeit über rechtliche und politische Fragen der Gesetzgebung und des Verwaltungshandelns, bei denen Menschenrechte im Bereich der Medizin tangiert sind.

    Im Ausland engagiert sich der Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte als Opfer oder Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind und sucht die Abstimmung mit den internationalen Gremien der verfassten Ärzteschaft.

    Der Beauftragte für Menschenrechte der BÄK greift nicht in die gesetzlichen Obliegenheiten der Landesärztekammern ein. Er hat keine Zuständigkeiten bei vermuteten Rechtsverstößen von Ärzten im Geltungsbereich deutschen Rechts.

    Der Menschenrechtsbeauftragte hat inzwischen in einer ganzen Reihe von Gesprächen Kontakte hergestellt zu:

    den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen

    den Menschenrechtsbeauftragten bei den Bundesministerien und

    den medizinischen Organisationen, die sich der Opfer von Menschenrechtsverletzungen annehmen.

© 2003, Bundesärztekammer.