Im
April 1996 hat der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, das Amt eines
Beauftragten für Menschenrechte beim Vorstand der Bundesärztekammer
einzurichten. Zum Menschenrechtsbeauftragten wurde Dr. Frank Ulrich Montgomery,
Präsident der Ärztekammer Hamburg, berufen. Diese Berufung wurde 1999 durch den
Vorstand der Bundesärztekammer für die Amtsperiode 1999/2003 bestätigt. Dr.
Montgomery trat im Oktober 2002 vom diesem Amt zurück, der Vorstand der
Bundesärztekammer berief Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg-Dietrich Hoppe zum neuen
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer. Die Geschäftsführung betreut
Dr. Otmar Kloiber, Dezernent in der Bundesärztekammer.
Das Tätigkeitsfeld des
Menschenrechtsbeauftragten wurde folgendermaßen definiert:
• Ihm obliegt die Beratung und Information der
Regierung, der Ärztekammern, der Ärzte und der Öffentlichkeit über rechtliche
und politische Fragen der Gesetzgebung und des Verwaltungshandelns, bei denen
Menschenrechte im Bereich der Medizin tangiert sind.
• Im Ausland engagiert sich der
Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte als Opfer oder Täter an
Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind und sucht die Abstimmung mit den
internationalen Gremien der verfassten Ärzteschaft.
• Der Beauftragte für Menschenrechte der BÄK greift
nicht in die gesetzlichen Obliegenheiten der Landesärztekammern ein. Er hat
keine Zuständigkeiten bei vermuteten Rechtsverstößen von Ärzten im
Geltungsbereich deutschen Rechts.
• Der Menschenrechtsbeauftragte hat inzwischen in einer ganzen
Reihe von Gesprächen Kontakte hergestellt zu:
• den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen
• den Menschenrechtsbeauftragten bei den Bundesministerien und
• den medizinischen Organisationen, die sich der Opfer von Menschenrechtsverletzungen
annehmen.
|