Rückführung von Flüchtlingen/Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern

In der großen Zahl der oft zwangsweise rückgeführten Flüchtlinge befinden sich auch einige, in einem gesundheitlich kritischen Zustand. In einigen Fällen stand zu befürchten, dass die Abschiebung in ein Herkunftsland mit ungenügender medizinischer Versorgung das Leben der betreffenden Person gefährdet hätte. In diesen Fällen konnte der Auslandsdienst der Bundesärztekammer gegenüber den zuständigen Behörden Hinweise über den Stand des Gesundheitswesens und die damit verbundenen Konsequenzen in den Herkunftsländern geben. In einigen Fällen hat sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer auch persönlich gegen die Abschiebung von einzelnen Patienten eingesetzt. Leider wird vermehrt darüber berichtet, dass Ärzte von Behörden bedrängt werden, die Reisefähigkeit von abzuschiebenden Personen zu bestätigen.

Sicherheit kann in diesem Feld durch Fortbildungsmaßnahmen zum Thema „Reisefähigkeit“ geschaffen werden. Dabei kommt es in diesem Zusammenhang nicht nur auf die komplexe Beurteilung der Reisefähigkeit an sondern auch auf die medizinische Situation im Zielland, wofür aber gesicherte Informationen meist fehlen. Eine entsprechende Veranstaltung war von der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt worden.

Die Ärztekammer Hessens hat Grundsätze für das Verhalten von Ärzten bei der Prüfung der Transportfähigkeit von abzuschiebenden Ausländern im hessischen Ärzteblatt veröffentlicht und damit einen ersten Schritt zur Standardisierung des Begutachtungsverfahrens von Flüchtlingen gemacht.

Ebenfalls in Hessen konnte durch Gespräche des Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer mit dem Bundesgrenzschutz die Situation bei Abschiebungen am Frankfurter Flughafen entspannt werden.

In Baden-Württemberg hatten Proteste der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer über die Behandlung der Personen, die über den Stuttgarter Flughafen abgeschoben werden, Erfolg: Die Beschwerden führten zu einer Reorganisation des Verfahrens und zu einer baulichen Anpassung, so dass nun – zumindest was die äußeren Umständen angeht – für eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung der abzuschiebenden Personen gesorgt ist.

© 2003, Bundesärztekammer.