In der
großen Zahl der oft zwangsweise rückgeführten Flüchtlinge befinden sich auch
einige, in einem gesundheitlich kritischen Zustand. In einigen Fällen stand zu
befürchten, dass die Abschiebung in ein Herkunftsland mit ungenügender
medizinischer Versorgung das Leben der betreffenden Person gefährdet hätte. In
diesen Fällen konnte der Auslandsdienst der Bundesärztekammer gegenüber den
zuständigen Behörden Hinweise über den Stand des Gesundheitswesens und die
damit verbundenen Konsequenzen in den Herkunftsländern geben. In einigen Fällen
hat sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer auch persönlich
gegen die Abschiebung von einzelnen Patienten eingesetzt. Leider wird vermehrt
darüber berichtet, dass Ärzte von Behörden bedrängt werden, die Reisefähigkeit
von abzuschiebenden Personen zu bestätigen.
Sicherheit
kann in diesem Feld durch Fortbildungsmaßnahmen zum Thema „Reisefähigkeit“
geschaffen werden. Dabei kommt es in diesem Zusammenhang nicht nur auf die
komplexe Beurteilung der Reisefähigkeit an sondern auch auf die medizinische
Situation im Zielland, wofür aber gesicherte Informationen meist fehlen. Eine
entsprechende Veranstaltung war von der Ärztekammer Westfalen-Lippe
durchgeführt worden.
Die
Ärztekammer Hessens hat Grundsätze für das Verhalten von Ärzten bei der Prüfung
der Transportfähigkeit von abzuschiebenden Ausländern im hessischen Ärzteblatt
veröffentlicht und damit einen ersten Schritt zur Standardisierung des
Begutachtungsverfahrens von Flüchtlingen gemacht.
Ebenfalls
in Hessen konnte durch Gespräche des Menschenrechtsbeauftragten der
Landesärztekammer mit dem Bundesgrenzschutz die Situation bei Abschiebungen am
Frankfurter Flughafen entspannt werden.
In
Baden-Württemberg hatten Proteste der Menschenrechtsbeauftragten der
Landesärztekammer über die Behandlung der Personen, die über den Stuttgarter
Flughafen abgeschoben werden, Erfolg: Die Beschwerden führten zu einer Reorganisation
des Verfahrens und zu einer baulichen Anpassung, so dass nun – zumindest was
die äußeren Umständen angeht – für eine menschenwürdige Unterbringung und
Behandlung der abzuschiebenden Personen gesorgt ist.
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