Zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln an Drogenkuriere

Die (nicht nur) in Hamburg geübte Praxis, Brechmittel bei Drogenkurieren, die vermutlich Drogen verschluckt haben, unter Zwang anzuwenden, ist nach einem Todesfall, der diese Praxis ruchbar gemacht hat, heftig kritisiert worden. Die Ärztekammer Hamburg wies in einer Resolution ihrer Kammerversammlung darauf hin, dass die Beteiligung von Ärzten an der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln nicht im ärztlichen Heilauftrag sei. „Ärzte beteiligen sich an der Gewaltanwendung nicht“.

© 2003, Bundesärztekammer.