Die
(nicht nur) in Hamburg geübte Praxis, Brechmittel bei Drogenkurieren, die
vermutlich Drogen verschluckt haben, unter Zwang anzuwenden, ist nach einem
Todesfall, der diese Praxis ruchbar gemacht hat, heftig kritisiert worden. Die
Ärztekammer Hamburg wies in einer Resolution ihrer Kammerversammlung darauf
hin, dass die Beteiligung von Ärzten an der zwangsweisen Verabreichung von
Brechmitteln nicht im ärztlichen Heilauftrag sei. „Ärzte beteiligen sich an der
Gewaltanwendung nicht“.
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