Die
Innenministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 06.12.2002 mit der
Mitwirkung von Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen befasst (s.o.). Offenbar wurden
dort auch die zuvor publizierte Haltung der Bundesärztekammer und Richtlinien
der hessischen Ärztekammer zur Begutachtung der Transportfähigkeit von
abzuschiebenden Ausländern diskutiert. Die Innenminister beauftragten den
Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, das Gespräch mit der Bundesärztekammer
zu suchen. Ein entsprechendes Gesprächsangebot hat der
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer angenommen und darum gebeten,
auch die zwangsweise Verabreichung von Brechtmittel zur Exkorporation von
Beweismitteln zu diskutieren.
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