Ständige Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der Landesärztekammern
Die
Ständige Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der Landesärztekammern
stellt in der Zusammenarbeit mit den Ärztekammern ein wichtiges Gremium zur
Koordinierung der täglichen Arbeit und zum gemeinsamen Informations- und
Meinungsaustausch dar. Im Geschäftsjahr 2002 fanden drei zweitägige Sitzungen
der Ständigen Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der
Landesärztekammern statt.
Zu
speziellen Themenschwerpunkten gehörten Fragen der Weiterentwicklung der
(Muster-) Weiterbildungsordnung, der (Muster-)Berufsordnung, der Vorbereitung
der Ärztlichen Präventionstage und zur Stellung der Ethikkommissionen in
Deutschland.
Ständige
Tagesordnungspunkte in den Sitzungen waren der Sachstand zur Einführung der DRG
und zur Einführung des elektronischen Arztausweises, die Novellierung der
Heilberufsgesetze der Länder sowie die Bauplanung der Bundesärztekammer in
Berlin (vgl. hierzu auch Abschnitt Bau Berlin S. 512f).
Breiten
Raum nahm in den Sitzungen der gegenseitige Informationsaustausch zu
tagespolitischen Ereignissen und der Informations- und Erfahrungsaustausch zu
Fragen des täglichen Verwaltungshandelns ein. So wurden zum Beispiel der
Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte, Probleme des
medizinischen Katastrophenschutzes, Fragen des Fortbildungszertifikats und
Regelungen zur neuen Strahlenschutzverordnung diskutiert und einheitliches
Verwaltungshandeln abgestimmt.
Telematik1 in der Medizin
In seiner
Sitzung am 13.08.1999 beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer, für die
Wahlperiode 1999/2003 den bestehenden Arbeitskreis „Telemedizin2 und
Umgang mit Gesundheitsdaten“ in einen Ausschuss umzuwandeln. Damit wurde
der Tatsache Rechnung getragen, dass der Einsatz der Telematik in der Medizin
kein Randphänomen mehr darstellt, sondern in die tägliche ärztliche Arbeit
übergeht. Fragen und Regelungsbedarf zur Telematik in der Medizin und besonders
zur Telemedizin erwartet der Vorstand nicht mehr vereinzelt und damit „ad hoc“
zu beantworten, sondern in Zukunft permanent und in steigender Zahl.
Unter
Vorsitz von Prof. Dr. Ingo Flenker, der im Oktober 2002 die Nachfolge von Dr.
Frank-Ulrich Montgomery antrat, berät der Ausschuss den Vorstand der
Bundesärztekammer in allen Fragen, die mit der Anwendung von Kommunikations-
und Informationstechnologie in der Medizin und der Gesundheitspolitik in
Zusammenhang stehen. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht auf der Frage der
technologisch-fachlichen Entwicklung, sondern in der Beurteilung der ethischen,
rechtlichen, berufspolitischen und ökonomischen Bedeutung dieser Technologien
bzw. ihrer Anwendung.
Nicht
zuletzt wegen dieser starken Überlappung mit Arbeitsgebieten anderer Gremien
berät der Ausschuss auch direkt andere Ausschüsse und Arbeitsgruppen, wenn
Fragen der Telematik im Gesundheitswesen tangiert sind. Darüber hinaus berät
der Ausschuss die Ärztekammern in der Gestaltung und Entwicklung ihres
Online-Angebotes. Die Geschäftsführung liegt bei der Stabsstelle der
Bundesärztekammer.
Der
zunehmenden Bedeutung der Thematik wurde auch durch die Besetzung einer
Referentenstelle mit dem Schwerpunkt „Gesundheitstelematik“ bei der
Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer im November 2002 Rechnung getragen.
Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen
Das
Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen (ATG) wurde auf Anregung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer als Ausschuss der
Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung e.V. (GVG), Köln,
eingerichtet (http://atg.gvg-koeln.de/). Das ATG soll der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen ein Konsensforum für Fragen der Telematik sein und eine
Gesprächsplattform mit der Industrie und der Wissenschaft bieten. Der
ATG-Ausschuss hat Anfang des Jahres 2000 nach einer anderthalbjährigen
Vorbereitungsphase und Leitung von Dr. Manfred Zipperer seine Arbeit
aufgenommen und zu den Themen
• sicherheitsinfrastruktur
• elektronischer Arztbrief
• elektronisches Rezept und
• europäische und internationale Entwicklung
vier
Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Arbeit abgeschlossen und in
„Managementpapieren“ und Berichten dokumentiert haben. Die Dokumente sind auf
dem Internetportal der GVG (s.o.) abrufbar.
Für die
weitere Arbeit wurden Projektgruppen zur Erarbeitung von Managementpapieren zu
den Themen
• Pseudonymisierung / Anonymisierung
• Elektronische Patientenakte
• Patienten- und
Experteninformationssysteme
eingesetzt.
In allen Projektgruppen arbeiten von der Bundesärztekammer benannte Vertreter
mit. Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppen werden in Form von
„Meilensteinen“ auf der Website des ATG (s.o.) im Internet zur öffentlichen
Kommentierung publiziert.
Alle im
ATG seit seiner Gründung kontinuierlich zusammenarbeitenden
Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stimmen im
Wesentlichen darin überein, dass das ATG die Konsensplattform der
Selbstverwaltung ist, zu der es keine Alternative gibt und dass im ATG die das
Gesundheitswesen betreffenden Telematik-Entscheidungen vorzubereiten sind. Dies
berührt selbstverständlich nicht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der
Länder.
Kongress e-Health 2002
Vom 5.–7. März 2002 fand in Bonn der nationale und internationale
Kongress „eHealth 2002 -Telematik im Gesundheitswesen“ statt. Der Kongress
wurde vom ATG vorbereitet und organisiert. Veranstalter waren neben dem ATG das
Bundesministerium für Gesundheit, das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie
und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, das Zentrum für Telematik im
Gesundheitswesen (ZTG) und die GVG. Dem von rund 450 Teilnehmern mit großer
Resonanz besuchten Kongress gelang es, konsentierte Entscheidungsprozesse in
der Gesundheitstelematik transparent zu machen und die Diskussion
„telematischer“ Perspektiven einer nationalen wie internationalen
Öffentlichkeit zu öffnen. Gleichzeitig konnten die nächsten konkreten Schritte
in der Gesundheitstelematik mit Unterstützung nationaler wie internationaler
Experten vorbereitet werden. Der Dialog zwischen Selbstverwaltung,
Gesundheitspolitik, Wissenschaft und Industrie wurde gefördert und
intensiviert. Zusammenfassend offenbarte der Kongress ein realistisches
Szenario einschließlich der daraus erwachsenden Impulse zur aktiven Mitwirkung
aller Beteiligten und Betroffenen.
Aufgrund
des Erfolgs von „e-Health 2002“ bereitet das ATG im Berichtszeitraum den
Kongress „e-Health 2003“ vor. Der Kongress, der vom 21. - 23. Oktober 2003 in
Dresden stattfinden wird, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema
„Vernetzte Versorgung“.
Dokumentationen
zu den Kongressen finden sich auf der Website des ATG (s.o.).
Vergabe eines Planungsauftrages
zum elektronischen Rezept
Zu
den Ergebnissen der Arbeit des ATG gehört auch, dass von den beteiligten
Organisationen der Selbstverwaltung eine gemeinsame Koordination von
Telematikprojekten angestrebt wird. Durch eine Vertragsgemeinschaft der
Selbstverwaltungsorganisationen (Spitzenorganisationen der GKV, Verband der
PKV, KBV, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft) wurde ein „Planungsauftrag
für eine Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen“ am 14.12.2002 im
Amtsblatt der EU ausgeschrieben. Die KZBV und der ZVK3 haben ihre
prinzipielle Zustimmung zum Planungsauftrag signalisiert, die Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände (ABDA) prüfte im Berichtszeitraum, ob sie der
Vertragsgemeinschaft beitreten wird.
Der
Planungsauftrag umfasst die Planung der flächendeckenden Implementierung eines
eRezepts und eArztbriefs einschließlich der Planung von Aufbau und Betrieb der
notwendigen organisatorisch-technischen Infrastruktur sowie die Vorbereitung
von Schnittstellen für eine dezentrale elektronische Patientenakte. Ein
externes Unternehmen wird in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten einen
Meta-Projektplan für die genannten Anwendungen und den Aufbau der dazu
notwendigen Infrastruktur entwickeln. Dazu gehören u.a. Projektpläne,
Kostenschätzungen und ein Organisations- sowie Vorgehensmodell. Die
Geschäftsführung für das Verfahren liegt bei der PKV. In dem von den
Projektträgern eingerichteten Fachbeirat ist die Bundesärztekammer vertreten.
Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen
Im Mai
2002 haben sich das Bundesministerium für Gesundheit und die
Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens im Rahmen einer gemeinsamen
Erklärung für „einen verstärkten Einsatz von Telematikanwendungen im
Gesundheitswesen“ ausgesprochen. Die Bundesärztekammer gehört zu den
Unterzeichnern der Erklärung.
Die
Unterzeichner bekräftigen neben ihrem Willen zur engen Zusammenarbeit bei der
gemeinsamen Durchführung von Projekten der Gesundheitstelematik auch die
Freiwilligkeit von Versicherten und Patienten, bei der Speicherung von
Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der geplanten Gesundheitskarte (s.u.) und
lehnen die Anlage von zentral gespeicherten Datensammlungen ab.
Elektronischer Patientenausweis – „Gesundheitskarte“
Nachdem
im Herbst 2001 Todesfälle zur Rücknahme des Lipidsenkers Lipobay vom Markt
führten, schlug die Bundesministerin für Gesundheit die Einführung eines
elektronischen Arzneimittelpasses vor. Die Bundesregierung kündigte im Oktober
2002 in der Koalitionsvereinbarung die Einführung einer Gesundheitskarte an.
Im
Berichtszeitraum liegen inzwischen konkrete Planungen des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Einführung einer technisch um einen
Mikroprozessor erweiterten Krankenversicherungskarte („Smartcard“) bis zum
01.01.2006 vor. Neben der Speicherung von Daten zu Arzneimittelverordnungen
(„elektronisches Rezept“) und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland
soll die Karte die „Bereitstellung und Nutzung“ von umfangreichen medizinischen
Daten der Versicherten ermöglichen. Die Planungen des Ministeriums beschreiben
damit den Einstieg in die Umsetzung einer Telematikinfrastruktur für das
Gesundheitswesen in Deutschland.
Die Bundesärztekammer wird die
Entwicklung konstruktiv und kritisch in Kooperation mit den anderen
Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen begleiten.
Dabei liegt besonderes Augenmerk auf
dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt als die
wichtigste Grundlage ärztlichen Handelns.
Elektronischer Arztausweis – „Health Professional Card“
Durch die
Bestimmungen des 3. VerwVerfÄndG4 im August 2002 wurde mit Wirkung
zum 01.02.2003 dem SGB I ein § 36a Elektronische Kommunikation hinzugefügt.
Durch die Gesetzesänderung werden, zumindest im Geltungsbereich des
Sozialgesetzbuches, Krankenkassen und die Vertreter der Ärzteschaft – also in
diesem Fall die Kassenärztlichen Vereinigungen – dafür Sorge tragen müssen,
dass elektronische Zertifikate verwendet werden, die erstens ausreichend sicher
und zweitens miteinander kompatibel sind. Eine Zusammenarbeit der
Landesärztekammern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den anderen
Spitzenorganisationen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Gestaltung
eines elektronischen Arztausweises (bzw. Heilberufsausweises), der auch den
Anforderungen des Sozialgesetzbuches genügt, liegt daher nahe.
Zusätzliche
Bedeutung erhält das Thema durch die - bereits oben erwähnten – Planungen des
BMGS zur Einführung einer Krankenversicherungskarte der 2. Generation
(„Gesundheitskarte“) und zur Schaffung einer entsprechenden
Telematikinfrastruktur, welche den KVen/KZVen, der DKG, den
Spitzenorganisationen der Apotheker auf Bundesebene und den Kostenträgern im
Gesundheitswesen als gemeinsame Aufgabe zugewiesen werden soll. In den
Planungen wird ein „elektronischer Heilberufsausweis“ zum Schutz der durch die
Gesundheitskarte verfügbar gemachten Daten explizit als unverzichtbares Element
der Telematikinfrastruktur genannt.
Die
Bundesärztekammer und die Landesärztekammern prüfen im Berichtszeitraum, welche
organisatorischen, technischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen
geschaffen werden müssen, um Ärztinnen und Ärzten zukünftig elektronische
Heilberufsausweise zur Verfügung stellen zu können und ihnen so die Teilnahme
an Prozessen der Gesundheitstelematik zu ermöglichen.
Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“
Die
Arbeitsgruppe der Kaufmännischen Geschäftsführer hat ihre Beratungen in 2002/
2003 weitergeführt und sich insbesondere mit Fragen des Versicherungsrechts,
der Betriebsauslagerung (Outsourcing) und der Kostenrechnung
auseinandergesetzt.
Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“
Nach § 9
der Satzung besteht bei der Bundesärztekammer
eine Finanzkommission, in die jede
Landesärztekammer eine Ärztin oder einen Arzt als Mitglied entsendet.
Sie überwacht das Finanzgebaren der Bundesärztekammer,
prüft die Rechnungslegung und wirkt bei der Aufstellung
des Haushaltsplans mit. An den Beratungen dieses Gremiums können
auch die stellvertretenden Mitglieder und ein Vertreter der Geschäftsführung
der Landesärztekammer beratend teilnehmen.
Die
Finanzkommission wählte für die laufende Wahlperiode (1999/2003) Dr. Joachim
Koch, Pleidelsheim, zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertretender Vorsitzender wurde
Dr. Leonhard Hansen, Alsdorf.
In der
Sitzung am 25. Januar 2003 hat die Finanzkommission den von der
Geschäftsführung vorgelegten und vom Revisionsverband ärztlicher Organisationen
e.V. geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001/ 2002
(01.07.2001-30.06.2002) beraten. Auch der vom Vorstand vorgelegte
Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004 wurde eingehend diskutiert
und mit einem positiven Votum wieder dem Vorstand zugeleitet. Dieser legt das
Zahlenwerk und den Entwurf nach erneuter Beratung dem 106. Deutschen Ärztetag
in Köln zur endgültigen Beschlussfassung vor.
Die
Finanzkommission befasste sich entsprechend § 9 Abs. 7 der Satzung außerdem mit
allen anderen derzeit für die Finanzen der Bundesärztekammer relevanten
Angelegenheiten. Besonderer Beratungsschwerpunkt war die Finanzierung der
Verlegung des Sitzes der Bundesärztekammer von Köln nach Berlin.
Zur
Unterstützung der Arbeit der Finanzkommission und zur Begleitung und
Absicherung einer kontinuierlichen Etatplanung bei der Bundesärztekammer wurde
1995 von der Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe
„Mittelfristige Finanzplanung“ eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an:
Der Präsident, der Vorsitzende der Finanzkommission, 6 Vertreter von
Geschäftsführungen der Landesärztekammern sowie der Hauptgeschäftsführer und
der für Finanzangelegenheiten zuständige Dezernent der Bundesärztekammer. Der
stellvertretende Vorsitzende der Finanzkommission und der Finanzbeauftragte des
Vorstandes, Dr. Alfred Möhrle, nehmen als Gäste an den Sitzungen teil.
In 3
Sitzungen wurden 2002 Finanzangelegenheiten besprochen und die Vorbereitungen
des Haushaltsvoranschlages 2003/2004 begleitet. Neben diesem
Tätigkeitsschwerpunkt hat sich die Arbeitsgruppe intensiv mit der Finanzierung
des Immobilienerwerbs in Berlin und dem Umzug der Bundesärztekammer nach Berlin
befasst. Finanzierungsmöglichkeiten für zusätzliche und neue Aufgaben sollen
rechtzeitig beraten und definiert werden. Ebenso sind wegfallende oder
Aufgaben, die mit einer geringeren Priorität und Intensität bearbeitet werden
können, in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Die
Arbeitsgruppe leistet für die Finanzkommission Vorarbeiten und hat selbst keine
Entscheidungskompetenz. Es hat sich ein sachlich orientiertes, konstruktiv-kritisches
Arbeitsklima entwickelt.
1 Telematik im Gesundheitswesen: Die gleichzeitige oder
verbundene Anwendung von Telekommunikation und Informatik im Gesundheitswesen.
Im internationalen Bereich werden auch die Begriffe „eHealth“ oder „Telehealth“
(Nordamerika) verwendet. Zur Gesundheitstelematik gehören zum Beispiel das
Übermitteln von epidemiologischen Daten genauso wie die Übertragung von
Abrechnungsdaten und die Telemedizin (s.u.).
2 Telemedizin: Teilmenge der Telematik, die einen
direkten Zusammenhang zur medizinischen Behandlung einer Person oder Gruppe
aufweist. Beispiele sind das Telemonitoring von Risikopatienten, die
Fernbeurteilung von medizinischen Bilddaten, die Fernmanipulation bei
Eingriffen oder die Beratung eines Patienten über das Internet.
3 Deutscher Verband für Physiotherapie - Zentralverband der
Physiotherapeuten/ Krankengymnasten (ZVK) e.V.
4 Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften; veröffentlich im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002
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