Zusammenarbeit mit den Ärztekammern

Ständige Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der Landesärztekammern

Die Ständige Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der Landesärztekammern stellt in der Zusammenarbeit mit den Ärztekammern ein wichtiges Gremium zur Koordinierung der täglichen Arbeit und zum gemeinsamen Informations- und Meinungsaustausch dar. Im Geschäftsjahr 2002 fanden drei zweitägige Sitzungen der Ständigen Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der Landesärztekammern statt.

Zu speziellen Themenschwerpunkten gehörten Fragen der Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung, der (Muster-)Berufsordnung, der Vorbereitung der Ärztlichen Präventionstage und zur Stellung der Ethikkommissionen in Deutschland.

Ständige Tagesordnungspunkte in den Sitzungen waren der Sachstand zur Einführung der DRG und zur Einführung des elektronischen Arztausweises, die Novellierung der Heilberufsgesetze der Länder sowie die Bauplanung der Bundesärztekammer in Berlin (vgl. hierzu auch Abschnitt Bau Berlin S. 512f).

Breiten Raum nahm in den Sitzungen der gegenseitige Informationsaustausch zu tagespolitischen Ereignissen und der Informations- und Erfahrungsaustausch zu Fragen des täglichen Verwaltungshandelns ein. So wurden zum Beispiel der Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte, Probleme des medizinischen Katastrophenschutzes, Fragen des Fortbildungszertifikats und Regelungen zur neuen Strahlenschutzverordnung diskutiert und einheitliches Verwaltungshandeln abgestimmt.

Telematik1 in der Medizin

In seiner Sitzung am 13.08.1999 beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer, für die Wahlperiode 1999/2003 den bestehenden Arbeitskreis „Telemedizin2 und Umgang mit Gesundheitsdaten“ in einen Ausschuss umzuwandeln. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass der Einsatz der Telematik in der Medizin kein Randphänomen mehr darstellt, sondern in die tägliche ärztliche Arbeit übergeht. Fragen und Regelungsbedarf zur Telematik in der Medizin und besonders zur Telemedizin erwartet der Vorstand nicht mehr vereinzelt und damit „ad hoc“ zu beantworten, sondern in Zukunft permanent und in steigender Zahl.

Unter Vorsitz von Prof. Dr. Ingo Flenker, der im Oktober 2002 die Nachfolge von Dr. Frank-Ulrich Montgomery antrat, berät der Ausschuss den Vorstand der Bundesärztekammer in allen Fragen, die mit der Anwendung von Kommunikations- und Informationstechnologie in der Medizin und der Gesundheitspolitik in Zusammenhang stehen. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht auf der Frage der technologisch-fachlichen Entwicklung, sondern in der Beurteilung der ethischen, rechtlichen, berufspolitischen und ökonomischen Bedeutung dieser Technologien bzw. ihrer Anwendung.

Nicht zuletzt wegen dieser starken Überlappung mit Arbeitsgebieten anderer Gremien berät der Ausschuss auch direkt andere Ausschüsse und Arbeitsgruppen, wenn Fragen der Telematik im Gesundheitswesen tangiert sind. Darüber hinaus berät der Ausschuss die Ärztekammern in der Gestaltung und Entwicklung ihres Online-Angebotes. Die Geschäftsführung liegt bei der Stabsstelle der Bundesärztekammer.

Der zunehmenden Bedeutung der Thematik wurde auch durch die Besetzung einer Referentenstelle mit dem Schwerpunkt „Gesundheitstelematik“ bei der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer im November 2002 Rechnung getragen.

Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen

Das Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen (ATG) wurde auf Anregung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer als Ausschuss der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung e.V. (GVG), Köln, eingerichtet (http://atg.gvg-koeln.de/). Das ATG soll der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ein Konsensforum für Fragen der Telematik sein und eine Gesprächsplattform mit der Industrie und der Wissenschaft bieten. Der ATG-Ausschuss hat Anfang des Jahres 2000 nach einer anderthalbjährigen Vorbereitungsphase und Leitung von Dr. Manfred Zipperer seine Arbeit aufgenommen und zu den Themen

•     sicherheitsinfrastruktur

•     elektronischer Arztbrief

•     elektronisches Rezept und

•     europäische und internationale Entwicklung

vier Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Arbeit abgeschlossen und in „Managementpapieren“ und Berichten dokumentiert haben. Die Dokumente sind auf dem Internetportal der GVG (s.o.) abrufbar.

Für die weitere Arbeit wurden Projektgruppen zur Erarbeitung von Managementpapieren zu den Themen

     Pseudonymisierung / Anonymisierung

     Elektronische Patientenakte

     Patienten- und Experteninformationssysteme

eingesetzt. In allen Projektgruppen arbeiten von der Bundesärztekammer benannte Vertreter mit. Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppen werden in Form von „Meilensteinen“ auf der Website des ATG (s.o.) im Internet zur öffentlichen Kommentierung publiziert.

Alle im ATG seit seiner Gründung kontinuierlich zusammenarbeitenden Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stimmen im Wesentlichen darin überein, dass das ATG die Konsensplattform der Selbstverwaltung ist, zu der es keine Alternative gibt und dass im ATG die das Gesundheitswesen betreffenden Telematik-Entscheidungen vorzubereiten sind. Dies berührt selbstverständlich nicht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder.

Kongress e-Health 2002

Vom 5.–7. März 2002 fand in Bonn der nationale und internationale Kongress „eHealth 2002 -Telematik im Gesundheitswesen“ statt. Der Kongress wurde vom ATG vorbereitet und organisiert. Veranstalter waren neben dem ATG das Bundesministerium für Gesundheit, das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, das Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen (ZTG) und die GVG. Dem von rund 450 Teilnehmern mit großer Resonanz besuchten Kongress gelang es, konsentierte Entscheidungsprozesse in der Gesundheitstelematik transparent zu machen und die Diskussion „telematischer“ Perspektiven einer nationalen wie internationalen Öffentlichkeit zu öffnen. Gleichzeitig konnten die nächsten konkreten Schritte in der Gesundheitstelematik mit Unterstützung nationaler wie internationaler Experten vorbereitet werden. Der Dialog zwischen Selbstverwaltung, Gesundheitspolitik, Wissenschaft und Industrie wurde gefördert und intensiviert. Zusammenfassend offenbarte der Kongress ein realistisches Szenario einschließlich der daraus erwachsenden Impulse zur aktiven Mitwirkung aller Beteiligten und Betroffenen.

Aufgrund des Erfolgs von „e-Health 2002“ bereitet das ATG im Berichtszeitraum den Kongress „e-Health 2003“ vor. Der Kongress, der vom 21. - 23. Oktober 2003 in Dresden stattfinden wird, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vernetzte Versorgung“.

Dokumentationen zu den Kongressen finden sich auf der Website des ATG (s.o.).

Vergabe eines Planungsauftrages zum elektronischen Rezept

Zu den Ergebnissen der Arbeit des ATG gehört auch, dass von den beteiligten Organisationen der Selbstverwaltung eine gemeinsame Koordination von Telematikprojekten angestrebt wird. Durch eine Vertragsgemeinschaft der Selbstverwaltungsorganisationen (Spitzenorganisationen der GKV, Verband der PKV, KBV, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft) wurde ein „Planungsauftrag für eine Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen“ am 14.12.2002 im Amtsblatt der EU ausgeschrieben. Die KZBV und der ZVK3 haben ihre prinzipielle Zustimmung zum Planungsauftrag signalisiert, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) prüfte im Berichtszeitraum, ob sie der Vertragsgemeinschaft beitreten wird.

Der Planungsauftrag umfasst die Planung der flächendeckenden Implementierung eines eRezepts und eArztbriefs einschließlich der Planung von Aufbau und Betrieb der notwendigen organisatorisch-technischen Infrastruktur sowie die Vorbereitung von Schnittstellen für eine dezentrale elektronische Patientenakte. Ein externes Unternehmen wird in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten einen Meta-Projektplan für die genannten Anwendungen und den Aufbau der dazu notwendigen Infrastruktur entwickeln. Dazu gehören u.a. Projektpläne, Kostenschätzungen und ein Organisations- sowie Vorgehensmodell. Die Geschäftsführung für das Verfahren liegt bei der PKV. In dem von den Projektträgern eingerichteten Fachbeirat ist die Bundesärztekammer vertreten.

Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen

Im Mai 2002 haben sich das Bundesministerium für Gesundheit und die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung für „einen verstärkten Einsatz von Telematikanwendungen im Gesundheitswesen“ ausgesprochen. Die Bundesärztekammer gehört zu den Unterzeichnern der Erklärung.

Die Unterzeichner bekräftigen neben ihrem Willen zur engen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Durchführung von Projekten der Gesundheitstelematik auch die Freiwilligkeit von Versicherten und Patienten, bei der Speicherung von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der geplanten Gesundheitskarte (s.u.) und lehnen die Anlage von zentral gespeicherten Datensammlungen ab.

Elektronischer Patientenausweis – „Gesundheitskarte“

Nachdem im Herbst 2001 Todesfälle zur Rücknahme des Lipidsenkers Lipobay vom Markt führten, schlug die Bundesministerin für Gesundheit die Einführung eines elektronischen Arzneimittelpasses vor. Die Bundesregierung kündigte im Oktober 2002 in der Koalitionsvereinbarung die Einführung einer Gesundheitskarte an.

Im Berichtszeitraum liegen inzwischen konkrete Planungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Einführung einer technisch um einen Mikroprozessor erweiterten Krankenversicherungskarte („Smartcard“) bis zum 01.01.2006 vor. Neben der Speicherung von Daten zu Arzneimittelverordnungen („elektronisches Rezept“) und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland soll die Karte die „Bereitstellung und Nutzung“ von umfangreichen medizinischen Daten der Versicherten ermöglichen. Die Planungen des Ministeriums beschreiben damit den Einstieg in die Umsetzung einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Deutschland.

Die Bundesärztekammer wird die Entwicklung konstruktiv und kritisch in Kooperation mit den anderen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen begleiten.

Dabei liegt besonderes Augenmerk auf dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt als die wichtigste Grundlage ärztlichen Handelns.

Elektronischer Arztausweis – „Health Professional Card“

Durch die Bestimmungen des 3. VerwVerfÄndG4 im August 2002 wurde mit Wirkung zum 01.02.2003 dem SGB I ein § 36a Elektronische Kommunikation hinzugefügt. Durch die Gesetzesänderung werden, zumindest im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches, Krankenkassen und die Vertreter der Ärzteschaft – also in diesem Fall die Kassenärztlichen Vereinigungen – dafür Sorge tragen müssen, dass elektronische Zertifikate verwendet werden, die erstens ausreichend sicher und zweitens miteinander kompatibel sind. Eine Zusammenarbeit der Landesärztekammern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den anderen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Gestaltung eines elektronischen Arztausweises (bzw. Heilberufsausweises), der auch den Anforderungen des Sozialgesetzbuches genügt, liegt daher nahe.

Zusätzliche Bedeutung erhält das Thema durch die - bereits oben erwähnten – Planungen des BMGS zur Einführung einer Krankenversicherungskarte der 2. Generation („Gesundheitskarte“) und zur Schaffung einer entsprechenden Telematikinfrastruktur, welche den KVen/KZVen, der DKG, den Spitzenorganisationen der Apotheker auf Bundesebene und den Kostenträgern im Gesundheitswesen als gemeinsame Aufgabe zugewiesen werden soll. In den Planungen wird ein „elektronischer Heilberufsausweis“ zum Schutz der durch die Gesundheitskarte verfügbar gemachten Daten explizit als unverzichtbares Element der Telematikinfrastruktur genannt.

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern prüfen im Berichtszeitraum, welche organisatorischen, technischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um Ärztinnen und Ärzten zukünftig elektronische Heilberufsausweise zur Verfügung stellen zu können und ihnen so die Teilnahme an Prozessen der Gesundheitstelematik zu ermöglichen.

Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer

Die Arbeitsgruppe der Kaufmännischen Geschäftsführer hat ihre Beratungen in 2002/ 2003 weitergeführt und sich insbesondere mit Fragen des Versicherungsrechts, der Betriebsauslagerung (Outsourcing) und der Kostenrechnung auseinandergesetzt.

Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung

Nach § 9 der Satzung besteht bei der Bundesärztekammer eine Finanzkommission, in die jede Landesärztekammer eine Ärztin oder einen Arzt als Mitglied entsendet. Sie überwacht das Finanzgebaren der Bundesärztekammer, prüft die Rechnungslegung und wirkt bei der Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen dieses Gremiums können auch die stellvertretenden Mitglieder und ein Vertreter der Geschäftsführung der Landesärztekammer beratend teilnehmen.

Die Finanzkommission wählte für die laufende Wahlperiode (1999/2003) Dr. Joachim Koch, Pleidelsheim, zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Leonhard Hansen, Alsdorf.

In der Sitzung am 25. Januar 2003 hat die Finanzkommission den von der Geschäftsführung vorgelegten und vom Revisionsverband ärztlicher Organisationen e.V. geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001/ 2002 (01.07.2001-30.06.2002) beraten. Auch der vom Vorstand vorgelegte Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004 wurde eingehend diskutiert und mit einem positiven Votum wieder dem Vorstand zugeleitet. Dieser legt das Zahlenwerk und den Entwurf nach erneuter Beratung dem 106. Deutschen Ärztetag in Köln zur endgültigen Beschlussfassung vor.

Die Finanzkommission befasste sich entsprechend § 9 Abs. 7 der Satzung außerdem mit allen anderen derzeit für die Finanzen der Bundesärztekammer relevanten Angelegenheiten. Besonderer Beratungsschwerpunkt war die Finanzierung der Verlegung des Sitzes der Bundesärztekammer von Köln nach Berlin.

Zur Unterstützung der Arbeit der Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung einer kontinuierlichen Etatplanung bei der Bundesärztekammer wurde 1995 von der Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“ eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, der Vorsitzende der Finanzkommission, 6 Vertreter von Geschäftsführungen der Landesärztekammern sowie der Hauptgeschäftsführer und der für Finanzangelegenheiten zuständige Dezernent der Bundesärztekammer. Der stellvertretende Vorsitzende der Finanzkommission und der Finanzbeauftragte des Vorstandes, Dr. Alfred Möhrle, nehmen als Gäste an den Sitzungen teil.

In 3 Sitzungen wurden 2002 Finanzangelegenheiten besprochen und die Vorbereitungen des Haushaltsvoranschlages 2003/2004 begleitet. Neben diesem Tätigkeitsschwerpunkt hat sich die Arbeitsgruppe intensiv mit der Finanzierung des Immobilienerwerbs in Berlin und dem Umzug der Bundesärztekammer nach Berlin befasst. Finanzierungsmöglichkeiten für zusätzliche und neue Aufgaben sollen rechtzeitig beraten und definiert werden. Ebenso sind wegfallende oder Aufgaben, die mit einer geringeren Priorität und Intensität bearbeitet werden können, in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

Die Arbeitsgruppe leistet für die Finanzkommission Vorarbeiten und hat selbst keine Entscheidungskompetenz. Es hat sich ein sachlich orientiertes, konstruktiv-kritisches Arbeitsklima entwickelt.

1  Telematik im Gesundheitswesen: Die gleichzeitige oder verbundene Anwendung von Telekommunikation und Informatik im Gesundheitswesen. Im internationalen Bereich werden auch die Begriffe „eHealth“ oder „Telehealth“ (Nordamerika) verwendet. Zur Gesundheitstelematik gehören zum Beispiel das Übermitteln von epidemiologischen Daten genauso wie die Übertragung von Abrechnungsdaten und die Telemedizin (s.u.).

2  Telemedizin: Teilmenge der Telematik, die einen direkten Zusammenhang zur medizinischen Behandlung einer Person oder Gruppe aufweist. Beispiele sind das Telemonitoring von Risikopatienten, die Fernbeurteilung von medizinischen Bilddaten, die Fernmanipulation bei Eingriffen oder die Beratung eines Patienten über das Internet.

3  Deutscher Verband für Physiotherapie - Zentralverband der Physiotherapeuten/ Krankengymnasten (ZVK) e.V.

4  Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften; veröffentlich im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002

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