Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie
- Analogabrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat (z. B. mittels Immunchromatographie)
- Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Die im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeiteten Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen waren bis zum 31.12.2021 befristet und werden nicht verlängert. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 eine Abrechnungsempfehlung zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen beschlossen, die die „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ unbefristet fortsetzen. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/abrechnungsempfehlungen-und-analogbewertungen/abrechnungsempfehlung-aerztlicher-leistungen-nach-goae/