Programmheft 127. Deutscher Ärztetag

77 Essen 2023 organisation der bundesärztekammer Satzung der Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern (in der vom 124. Deutschen Ärztetag 2021 beschlossenen Fassung) § 1 (1) Die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Bayerische Landesärztekammer, die Ärztekammer Berlin, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ärztekammer Bremen, die Ärztekammer Hamburg, die Landesärztekammer Hessen, die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, die Ärztekammer Niedersachsen, die Ärztekammer Nordrhein, die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die Ärztekammer des Saarlandes, die Sächsische Landesärztekammer, die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Ärztekammer SchleswigHolstein, die Landesärztekammer Thüringen und die Ärztekammer Westfalen-Lippe bilden eine Arbeitsgemeinschaft. (2) Die Arbeitsgemeinschaft führt die Bezeichnung „Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern)“. Sie hat ihren Sitz in Berlin. § 2 (1) Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist der ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekammern und die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten. (2) Zur Erreichung ihres Zweckes übernimmt es die Arbeitsgemeinschaft, das Zusammengehörigkeitsgefühl aller deutschen Ärzte und ihrer Organisationen zu pflegen, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Ärztekammern zu vermitteln und diese zu beraten, die Ärztekammern über alle für die Ärzte wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens zu unterrichten, auf eine möglichst einheitliche Regelung der ärztlichen Berufspflichten und der Grundsätze für die ärztliche Tätigkeit auf allen

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