Programmheft 127. Deutscher Ärztetag

79 Essen 2023 organisation der bundesärztekammer Das Nähere über die Einberufung, die Leitung sowie über Form und Zeitpunkt der Einladungen regelt die Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage. (1a)Beschlüsse des Deutschen Ärztetages sind auch ohne Versammlung der Abgeordneten gültig, wenn alle Abgeordneten beteiligt wurden, bis zu dem gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Abgeordneten ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. (2) Aufgaben des Deutschen Ärztetages sind: die Aufstellung einer Satzung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern), einer Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage, die Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern), die Bildung von Ausschüssen zur ständigen oder vorübergehenden Bearbeitung einzelner Sachgebiete oder Gegenstände, die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und die Festsetzung der Unkostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand, die Beratung und Beschlussfassung über die Gegenstände der Tagesordnung. (3) Die Ärztekammern werden auf dem Deutschen Ärztetag durch antrags- und stimmberechtigte, mit einem Ausweis ihrer Ärztekammer versehene Abgeordnete vertreten. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Die Zahl der Abgeordneten ist auf 250 begrenzt. Jede Ärztekammer erhält zwei Sitze als Basisvertretung. Die restlichen Sitze werden nach dem „d'Hondtschen Verfahren“ vergeben, bezogen auf die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ärztekammern. (4) Der Deutsche Ärztetag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten des Deutschen Ärztetages anwesend ist oder über Video- oder Webkonferenztechnik teilnimmt.

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