Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesärztekammer

2 Impressum © Bundesärztekammer 2025 Herausgeber: Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern), Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Redaktion: Dezernat Politik und Kommunikation, Bundesärztekammer Titelfoto: © Ralf Klingelhöfer, Berlin Satz: Deutscher Ärzteverlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Mikroskopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Druck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugsweise – außer zur ausschließlich privaten Verwendung –, nur mit Genehmigung der Bundesärztekammer.

3 Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesärztekammer Bundesärztekammer Deutscher Ärztetag

4 Tätigkeitsbericht 2024 Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Überblick In Gedenken – Zum Tod von Prof. Dr. Karsten Vilmar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Kammerjahr 2024 – Bundesärztekammer – engagiert, sichtbar, wirksam 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128. Deutscher Ärztetag – Deutscher Ärztetag in Mainz im Spiegel der Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Berichte Krankenhausreform – Personalausstattung und ärztliche Weiterbildung als Schlüsselthemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 ÄPS-BÄK – Ärztliches Personalbemessungssystem in der Klinikversorgung etablieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Akut- und Notfallversorgung – Notfallreform . . . und wieder nichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Bündnis Gesundheit – Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Kanzleramt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Dialogforum mit jungen Ärztinnen und Ärzten – Ärztliche Weiterbildung: Erwartung versus Realität . . . . . . . . . . . . . 22 Ärztliche Weiterbildung – (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 weiterentwickelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 – Qualität und Unabhängigkeit ärztlicher Fortbildung gestärkt . . 25 Fortbildung in der präklinischen Notfallmedizin – BÄK-Curriculum für Leitende Notärztinnen und Notärzte vorgelegt . . 27 Hitzeaktionstag 2024 – Erfolgreiches Engagement für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Gebührenordnung für Ärzte – Clearingverfahren zur Novelle der GOÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 „ePA für alle“ – Einführung der elektronischen Patientenakte als Opt-out-Lösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Digitalisierung – Werkstattgespräche zu „KI in der Gesundheitsversorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kinderschutz – Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel endlich umsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 BÄK im Dialog – Bedingt abwehrbereit? Versorgung auf den Ernstfall vorbereiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5 Öffentlicher Gesundheitsdienst – Krisenfest und sicher in die Zukunft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Aktionswoche Alkohol 2024 – Bundesärztekammer fordert mehr Prävention bei Alkohol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Zentraler Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen – Mehr Sicherheit bei Strahlenschutz und Röntgen . . . . . . . . . 42 Europawahl 2024 – „Gemeinsam für ein gesundes Europa“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 60 Jahre Deklaration von Helsinki – Neufassung stärkt ethische Prinzipien bei der Forschung am Menschen . . . . . 44 Menschenrechte in der Medizin – Versorgung von Frauen mit Genitalverstümmelung verbessern . . . . . . . . . . . . . . . 46 Stand der medizinischen Wissenschaft – Aktuelle Positionierungen der Bundesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – Arzneimitteltherapiesicherheit im Fokus . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit – Gemeinsam für eine sichere Arzneimitteltherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Medizin und Ethik – Medizinische Forschung in Deutschland stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Sogenannte Triage – BÄK-Stellungnahme im Rahmen der Verfassungsbeschwerden zum IfSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 BÄK-Stellungnahme zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen . . 55 Transplantationsmedizin – Richtlinienarbeit und Prüfungen im gesetzlichen Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Arztzahlentwicklung Ärztestatistik 2024 – Zu niedriges Wachstum für eine ausreichende Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Organisation der Bundesärztekammer Vorstand der Bundesärztekammer ................................................................... 61 Organigramm der Bundesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Adressen der (Landes-)Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

6 am 6. Mai 2025 wurde die neue Bundesregierung vereidigt. Mit Nina Warken (CDU) steht das Bundesgesundheitsministerium nun unter neuer Führung. Eine Vielzahl an Aufgaben gilt es zu bewältigen. Die Ärzteschaft hat hierzu klare Positionen entwickelt, die sie in einem Eckpunktepapier zur Bundestagswahl zusammengefasst hat. Diese Positionen werden auch die Beratungen des diesjährigen 129. Deutschen Ärztetages prägen, der am 27. Mai 2025 in der Leipziger Nikolaikirche eröffnet wird. Insbesondere die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformvorhaben der neuen Bundesregierung werden bei der gesundheits-, sozial- und berufspolitischen Generalaussprache zur Diskussion stehen. Dazu gehören die Förderung der Prävention, Strukturreformen im ambulanten Bereich, die Weiterentwicklung der Krankenhausreform, die angekündigte konsequente Entbürokratisierung sowie die Reform der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland. Wir werden diese Vorhaben gründlich analysieren, wichtige Impulse für deren praktische Umsetzung platzieren und auch die Leerstellen im Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung klar benennen. Mit vielen der Themen, die aktuell auf der gesundheitspolitischen Agenda stehen, hat sich die Bundesärztekammer (BÄK) schon im vergangenen Jahr beschäftigt. Der vorliegende Tätigkeitsbericht verdeutlicht, dass sich die BÄK intensiv mit allen für die Ärzteschaft relevanten gesundheitspolitischen Initiativen befasst und sich mit ihrer Expertise aus dem Versorgungsalltag eingebracht hat. Neben der aktuellen Gesundheitspolitik wird sich der Ärztetag mit weiteren gesundheits- und gesellschaftspolitisch relevanten Themen befassen. Hervorzuheben ist das Schwerpunktthema „Künstliche Intelligenz in der Medizin: Die Zukunft des Gesundheitswesens aus ärztlicher Perspektive gestalten“. Auch wenn KI noch nicht in allen Bereichen der unmittelbaren Patientenversorgung zum Einsatz kommt, wird dieses Thema doch grundlegend für unsere zukünftige Arbeit sein. KI hat das Potenzial, Ärztinnen und Ärzte dabei zu unterstützen, Informationen zu bündeln, sie von repetitiven Tätigkeiten zu entlasten und so mehr Raum für den Patienten-ArztKontakt zu schaffen. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Forschung wird von den neuen Möglichkeiten erheblich profitieren. So kann die Analyse großer und komplexer Datenmengen die Erforschung neuer Wirkstoffe beschleunigen und dabei helfen, potenzielle Arzneimittelkandidaten zu identifizieren. Dabei erfordert die Nutzung von KI-Technologien eine sorgfältige Abwägung, insbesondere Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen,

7 von Datenschutz, Sicherheit und Verantwortlichkeit. Die den automatisierten KISystemen zugrunde liegenden Entscheidungsalgorithmen müssen transparent und ethisch bewertet sein. Vor allem aber darf die Anwendung von KI-Systemen die menschliche, individuelle und persönliche Zuwendung durch Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Wir werden uns beim Deutschen Ärztetag in Leipzig viel Zeit nehmen, um Möglichkeiten und Risiken der neuen Technologien gemeinsam mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten eingehend zu beraten. Eine wichtige Weichenstellung wird der Ärztetag auch bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte vornehmen. Schließlich wird sich der Ärztetag auch mit ärztlichen Aspekten zum Thema Schwangerschaftsabbruch befassen und damit ein medizinethisch und gesellschaftlich hochrelevantes Thema erörtern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Tätigkeitsbericht 2024 möchten wir Ihnen anhand ausgewählter Arbeitsschwerpunkte einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Bundesärztekammer im vergangenen Jahr geben und nehmen dabei immer wieder Bezug auf die Entwicklungen des laufenden Jahres. Die einzelnen Berichte sind zudem mit Verlinkungen auf weiterführende Informationen versehen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und verbleibe mit einem herzlichen Gruß Dr. med. (I) Klaus Reinhardt Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages © Die Hoffotografen GmbH © Bernadette Grimmenstein Photography

8 In Gedenken Zum Tod von Prof. Dr. Karsten Vilmar Mehr als zwei Jahrzehnte lang stand Prof. Dr. Karsten Vilmar an der Spitze der deutschen Ärzteschaft und war anschließend viele Jahre Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages. Im Oktober 2024 ist er im Alter von 94 Jahren verstorben. „Wir trauern um einen langjährigen Wegbegleiter, geduldigen Lehrer und verlässlichen Freund. Karsten Vilmar war ein Mann der Beständigkeit, der sich unermüdlich für den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und die Individualität des Patienten-Arzt-Verhältnisses als Grundvoraussetzungen für ein patientengerechtes Gesundheitswesen einsetzte. Mit Weitsicht und unerschütterlicher Beharrlichkeit setzte er schon früh die Themen auf die politische Agenda, die uns bis heute bewegen. Als Mensch, als Arzt und auch als Berufspolitiker hat Karsten Vilmar Großes geleistet.“ Das sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Nachruf auf den Verstorbenen. Erinnert sei an Vilmars unermüdliche Aufklärung darüber, dass die Altersstruktur der Bevölkerung und die zunehmende Multimorbidität zwangsläufig den Bedarf an ärztlicher und pflegerischer Versorgung und damit auch die Ausgaben für Gesundheitsleistungen erhöhen werden. Auch gesundheitspolitische Grundsatzprogramme der Ärzteschaft, die in dem sogenannten Blauen Papier zusammengefasst sind, gingen maßgeblich auf Professor Vilmar zurück. „Er brachte sich selbst leidenschaftlich in diese programmatischen Ausarbeitungen ein und setzte sich bis ins Detail mit den Problemstellungen und möglichen Lösungsansätzen auseinander. Faktenbasiert, standfest in der Sache, aber auch diplomatisch, so erinnern ihn auch seine Verhandlungspartner. An Vereinbarungen hielt er sich und vertrat sie aus Überzeugung nach außen wie auch innerärztlich“, betonte Reinhardt. Am 24. April 1930 in Bremen geboren, studierte Karsten Vilmar von 1950 bis 1955 Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, wo er anschließend auch promovierte. Seine Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie absolvierte er in seiner Heimatstadt. Von 1964 bis 1995 war er Leitender Oberarzt der Unfallchirurgischen Klinik der Städtischen Krankenanstalten Sankt-Jürgen-Straße (heute Klinikum Bremen Mitte). Dort begann auch sein berufspolitisches Engagement: Von 1970 bis 1996 übernahm er das Amt des Vorsitzenden des Marburger Bundes (MB) in Bremen. Auf Bundesebene stand Vilmar von 1975 bis 1979 an der Spitze des MB. Präsident der Ärztekammer Bremen war er von 1976 bis 1996 sowie Präsident der BÄK und des Deutschen Ärztetages von 1978 bis 1999. Seine berufspolitischen Aktivitäten setzte Professor Vilmar auch nach dem Präsidentenamt fort. Für die Transplantationsmedizin engagierte er sich im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Als Vorsitzender der Kaiserin-Friedrich-Stiftung engagierte er sich für die ärztliche Fortbildung und als Vorsitzender der Hans-Neuffer-Stiftung für den Erfahrungsaustausch deutscher Ärztinnen und Ärzte mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland. Auf internationaler Ebene trug Professor Vilmar Verantwortung im Exekutivrat der Europäischen Ärzte und im Vorstand des Weltärztebundes. Vehement setzte sich Professor Vilmar für die Interessen aller Ärztinnen und Ärzte in allen Bereichen des Gesundheitswesens ein. Sein außergewöhnliches Engagement für die Ärzteschaft in Deutschland und in der Welt würdigte der 103. Deutsche Ärztetag 2000 in Köln mit der Verleihung der Paracelsus-Medaille. ■ © Georg J. Lopata

9 Kammerjahr 2024 Bundesärztekammer – engagiert, sichtbar, wirksam Um im politischen und gesellschaftlichen Diskurs präsent zu sein, setzt das Dezernat Politik und Kommunikation auf eine Vielzahl von Maßnahmen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die proaktive Medienarbeit. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Pressestelle mehr als 70 Pressemitteilungen zu gesundheitspolitischen Themen, ärztlichen Standpunkten und aktuellen Entwicklungen. Regelmäßig finden Pressekonferenzen zu wichtigen gesundheitspolitischen Themen statt; im Berichtsjahr beispielsweise anlässlich des zweiten von der BÄK initiierten Hitzeaktionstags oder im Rahmen des „Bündnis für Gesundheit“, einem Zusammenschluss von über 40 Verbänden und Organisationen. Politische Kommunikation auf Bundesebene Ein weiterer zentraler Bereich ist die politische Kommunikation. Die Bundesärztekammer steht in engem Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, Ministerien und Abgeordneten auf Bundesebene, um ihre Standpunkte wirkungsvoll zu vermitteln und in politische Prozesse einzubringen. Unter anderem organisierte sie im Berichtsjahr parlamentarische Frühstücke, Fachgespräche und Fachveranstaltungen und brachte sich mit Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren aktiv in politische Prozesse ein. © Ralf Klingelhöfer, Berlin Als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung war die Bundesärztekammer im Berichtsjahr eine zentrale Ansprechpartnerin für Medienschaffende in gesundheits- und berufspolitischen Fragen. So deckt sie nahezu das gesamte Themenspektrum der ärztlichen Versorgung ab. Das verdeutlichten die mehr als 440 Medienanfragen an das Dezernat Politik und Kommunikation der BÄK. Insgesamt war die Bundesärztekammer in mehr als 250 Online- und Printartikeln sowie Radio- und Fernsehbeiträgen präsent.

10 Das Dezernat Politik und Kommunikation arbeitete dabei eng mit (Landes-)Ärztekammern, Fachgesellschaften und anderen Berufsverbänden zusammen. Durch gemeinsame Positionierungen und koordinierte Presseaktivitäten sorgte die Bundesärztekammer dafür, dass die Anliegen der Ärzteschaft gebündelt und mit Nachdruck in die öffentliche und politische Debatte eingebracht wurden. Dies gewährleistete, dass ärztliche Anliegen und Forderungen im gesellschaftlichen Diskurs ebenso gehört wurden wie in der politischen Entscheidungsfindung. Auch im Jahr 2024 war die Bundesärztekammer als Sachverständige bei zahlreichen öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag und im Gesundheitsausschuss zu zentralen gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben vertreten, darunter zur Novellierung der GOÄ, zum Medizinforschungsgesetz, zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit und zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Bundesärztekammer bei Social Media Neben der klassischen Medienarbeit nutzte das Dezernat Politik und Kommunikation auch Social Media, um die Reichweite und Sichtbarkeit der BÄK zu erhöhen. Über die Social Media-Kanäle der BÄK – Instagram, LinkedIn, Bluesky und Threads – wurden rund 370 Posts zu gesundheitspolitischen Themen veröffentlicht. Podcast „Sprechende Medizin“ Im Podcast „Sprechende Medizin“ beschäftigen sich BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und Moderator Daniel Finger alle 14 Tage mit dem Berufsalltag von Ärztinnen und Ärzten, mit Medizin und Politik, Forschung und Fortschritt, Krankheit und Gesundheit. Gelegentlich laden sie sich Gäste dazu ein. So sprachen die beiden im Berichtsjahr beispielsweise mit Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Inhaber des Lehrstuhls für „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an der Universität Bielefeld, über umfangreiche Veränderungen, die erforderlich sind, um auch in Zukunft eine gute Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherzustellen. Für die Podcast-Folgen „Treffen der Generationen“ traf sich Reinhardt – selbst Allgemeinmediziner und Hausarzt in zweiter Generation – mit zwei Ärztinnen, die sich bewusst für die Fachrichtung Allgemeinmedizin entschieden haben: Dr. Catharina Escales – Vorstand der Jungen Allgemeinmedizin Deutschland für Weiterbildung und Sprecherin der JADE Hamburg – und Kahina Toutaoui. Sie ist mitten in der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin und engagiert sich unter anderem in der Berliner Regionalgruppe der Jungen Allgemeinmedizin. ■ Demokratie und Pluralismus Die Bundesärztekammer hat sich im Berichtsjahr zudem deutlich zu gesellschaftlichen Themen positioniert, so etwa gegen die zunehmenden antidemokratischen und fremdenfeindlichen Tendenzen in der Gesellschaft. Im März 2024 initiierte die BÄK die Erklärung „Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen“, der sich 200 verschiedene Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen angeschlossen haben. „Eine offene und pluralistische Gesellschaft ist auch und gerade für unser Gesundheitswesen unabdingbar. Die gemeinsame Arbeit mit Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern ist für Ärztinnen und Ärzte und alle weiteren Gesundheitsberufe selbstverständlich. Dieser Austausch bereichert unsere Arbeit und ist Grundvoraussetzung für wissenschaftliche Exzellenz und medizinischen Fortschritt“, erklärte BÄK-Präsident Reinhardt in einem Pressestatement. Unter dem Titel „Nie wieder ist jetzt“ verabschiedete der 128. Deutsche Ärztetag eine Resolution, in der die Ärzteschaft erneut die zentrale Bedeutung von Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten für den ärztlichen Beruf bekräftigte. „Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Sie üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt das Genfer Gelöbnis. Wir versorgen Patientinnen und Patienten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch“, heißt es in der Resolution. Begleitet wurde die Verabschiedung der Resolution mit der Veröffentlichung des Plakats „Aus der Deklaration von Genf“. Arztpraxen und Kliniken können das Plakat auf der Website der Bundesärztekammer herunterladen.

11 Mehr als 140 akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter berichteten vom 128. Deutschen Ärztetag in Mainz – etwa 100 von ihnen direkt vor Ort, die weiteren Journalistinnen und Journalisten verfolgten die Eröffnungsveranstaltung, die Plenarsitzungen und die Pressekonferenzen per Livestream im Online-Pressezentrum auf der Website der Bundesärztekammer. Unter den Medienschaffenden waren Journalistinnen und Journalisten überregionaler Printmedien wie FAZ, Süddeutsche Zeitung und Der Spiegel. Neben den Teams des ZDF, der ARD und der ARD-Landesanstalten berichteten die wichtigsten Nachrichtenagenturen wie die dpa und KNA vom Deutschen Ärztetag. Tageszeitungen von Kölner Stadt-Anzeiger und Frankfurter Rundschau über Südwest Presse bis hin zur Berliner Zeitung begleiteten die gesundheits- und berufspolitischen Beratungen in Mainz. Alle wichtigen Entscheidungen des Ärztetages wurden in Pressemitteilungen aufbereitet. Ergänzt wurden diese mit Videos von Vorträgen und Gesprächen mit Referentinnen und Referenten und internationalen Gästen sowie vertiefenden Interviews. Alle Videos wurden im YouTube-Kanal der BÄK veröffentlicht und in das Online-Pressezentrum eingebunden. Die mehr als 21 600 Follower von X (vormals Twitter) konnten den Ärztetag nahezu in Echtzeit verfolgen. Bilder, Videos und Tageszusammenfassungen wurden zudem über die weiteren Social-Media-Kanäle der Bundesärztekammer (Instagram, LinkedIn, Threads und Bluesky) gepostet. Insgesamt 115 Posts informierten die Followerinnen und Follower über die Ereignisse. Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Eröffnungsveranstaltung mit der Rede von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und der Replik des zum damaligen Zeitpunkt amtierenden Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach. Zahlreiche Tageszeitungen berichteten von der Forderung Reinhardts nach einem „Gesundheitsgipfel im Bundeskanz- © Alexander Ewert/stock.adobe.com Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz war ein besonderes Ereignis in der medialen Berichterstattung: Allein der Deutschlandfunk und die überregionale Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichteten jeweils achtmal von der alljährlichen Hauptversammlung der Ärzteschaft. Auch informierten unter anderem die ARD-Tagesschau in zahlreichen Ausgaben, das ARD-Morgenmagazin, die Hauptnachrichten des ZDF und mehrere Ausgaben der ZDFheute-Nachrichten und des ZDF-heute-journals sowie mehrere ARD-Landesanstalten, wie etwa der SWR, WDR, MDR und der SR, die Öffentlichkeit über den Ärztetag. 128. Deutscher Ärztetag Deutscher Ärztetag in Mainz im Spiegel der Medien

12 leramt“. Die Gesundheitsversorgung in einer immer älter werdenden Gesellschaft sei nicht Sache allein eines Ministeriums, sondern brauche „einen ressortübergreifenden Ansatz“. Ärztinnen und Ärzte bräuchten „Zeit für Zuwendung statt Medizin im Minutentakt“. Dafür sei ein Gesundheitssystem erforderlich, das von Wertschätzung geprägt sei und nicht von materieller Wertschöpfung. Zukunft der Gesundheitsversorgung Außerdem befassten sich die Medienschaffenden unter anderem mit dem Leitantrag zu TOP 1 und mit den Beratungen zum Schwerpunktthema „Gesundheitsversorgung der Zukunft“. Im Fokus der Berichterstattung standen dabei die Klinikreform, bessere Arbeitsbedingungen für Gesundheitsberufe, eine patientengerechtere Steuerung in der Versorgung, eine zielgerichtete Förderung des ärztlichen Nachwuchses sowie eine Regulierung von investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren. Viel sei auf dem Ärztetag in Mainz zu bereden gewesen, denn „es brennt an allen Ecken und Enden im Gesundheitswesen“, fasste der Reutlinger General-Anzeiger zusammen. Eine abschließende Bilanz zum 128. Deutschen Ärztetag fand sich im Deutschen Ärzteblatt: „Mal wieder zeigte sich in der Woche des Deutschen Ärztetages, dass Zeit das zentrale und höchste Gut in der medizinischen Versorgung ist – für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen und Ärzte.“ ■ Die BÄK hat im April 2025 das Konzeptpapier „Koordination und Orientierung in der Versorgung“ vorgelegt. 129. Deutscher Ärztetag Wenn der 129. Deutsche Ärztetag vom 27. bis 30. Mai 2025 in Leipzig zusammenkommt, ist die neue Bundesregierung bereits im Amt. Der Ärztetag wird die Gelegenheit nutzen, um die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigten gesundheitspolitischen Vorhaben auf den Prüfstand zu stellen, wichtige Impulse für deren praktische Umsetzung zu setzen sowie die Leerstellen im Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung zu benennen. Ergänzend zu den aktuellen gesundheits- und berufspolitischen Themen werden sich die 250 Abgeordneten unter anderem mit dem Schwerpunktthema „Künstliche Intelligenz in der Medizin: Die Zukunft des Gesundheitswesens aus ärztlicher Perspektive gestalten“ befassen. Das Potenzial von Künstlicher Intelligenz ist groß, die Strukturen und Prozesse in der Gesundheitsversorgung grundlegend zu verändern und auch zu verbessern. Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages in Leipzig werden sich deshalb viel Zeit nehmen, um Möglichkeiten und Risiken der neuen Technologien gemeinsam mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten eingehend zu beraten. Eine wichtige Weichenstellung wird der Ärztetag auch bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte vornehmen. Schließlich wird der Deutsche Ärztetag sich mit ärztlichen Aspekten zum Thema Schwangerschaftsabbruch befassen und damit ein medizin-ethisch und gesellschaftlich hochrelevantes Thema erörtern. Diese und weitere Themen werden die Eröffnungsveranstaltung sowie die Plenarsitzungen des 129. Deutschen Ärztetages prägen. Aktuelle Informationen stehen auf der Website der Bundesärztekammer zur Verfügung. © Philipp Kirschner/Leipzig Travel

13 Krankenhausreform Personalausstattung und ärztliche Weiterbildung als Schlüsselthemen Die Bundesärztekammer hat sich im Berichtsjahr entschieden in den Prozess zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform eingebracht. Sie formulierte konkrete Forderungen, die zu einer besseren ärztlichen Versorgung sowie zu einer strukturellen Verbesserung der Versorgung in und durch Krankenhäuser führen sollen. Im Fokus standen dabei unter anderem die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung sowie die gesetzliche Verankerung von ÄPS-BÄK, dem Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer. Trotz einzelner Fortschritte im Gesetzgebungsprozess sind noch wesentliche Anpassungen erforderlich, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform zu gewährleisten. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 15. April 2024 den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) veröffentlicht hatte, äußerte sich die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zu zentralen Punkten des Entwurfs kritisch und legte verschiedene Verbesserungsvorschläge vor. Zu den Kernforderungen gehörte unter anderem die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung sowie die gesetzliche Verankerung des ärztlichen Personalbemessungssystems der Bundesärztekammer (ÄPSBÄK) im KHVVG. Auch forderte sie die verlässliche Refinanzierung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung im Rahmen der Vorhaltevergütung sowie die Einbindung des sektorenübergreifenden ärztlichen Sachverstandes insbesondere bei der Planung und Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Diese Themen wurden auch auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz beraten. Hier wurde die Politik in Bund und Ländern beispielsweise aufgefordert, den verlässlichen Ablauf der ärztlichen Weiterbildung auch in Zukunft sicherzustellen und der zentralen Bedeutung einer patienten- und aufgabenorientierten ärztlichen Personalausstattung gerecht zu werden. Dazu gehöre aus Sicht des Ärztetages, ÄPS-BÄK als Maßstab für die ärztliche Personalausstattung gesetzlich zu verankern. Gesetzentwurf verfehlt selbstgesteckte Ziele Nach der Präsentation des sogenannten „Klinik-Atlas“ und dem Kabinettsbeschluss des KHVVG am 15. Mai 2024 kritisierte der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt, dass der Gesetzentwurf den selbstgesteckten Zielen noch nicht gerecht werde. Auch kritisierte er den „Klinik-Atlas“ mit klaren Worten: „Die Zeit und die politische Energie, die in dieses Projekt geflossen sind, wären besser in ernsthafte Einigungsbemühungen mit den Ländern und den Partnern der Selbstverwaltung bei der Krankenhausreform investiert gewesen.“ So bleibe im Gesetzentwurf unter anderem das Versprechen eines spürbaren Bürokratieabbaus unerfüllt. © JohnnyGreig/iStock Getty-Images

14 Da der Mengenbezug sowie das DRG-System erhalten blieben, berge die neue Finanzierungssystematik das Risiko zusätzlicher Fehlanreize. Zudem müsse bei der Finanzierung sowie bei der Leistungsgruppensystematik auch die ärztliche Weiterbildung angemessen berücksichtigt werden. „Ich sehe das parlamentarische Verfahren als Möglichkeit, nun die notwendigen Korrekturen vorzunehmen“, erklärte Reinhardt. Auch im weiteren Verfahren hat sich die Bundesärztekammer für eine intensive Beteiligung der Ärzteschaft an der Reformumsetzung und für eine gesetzliche Verankerung von ÄPS-BÄK eingesetzt. Mit Blick auf die Leistungsgruppensystematik hatte sie wiederholt gefordert, zunächst von den in NordrheinWestfalen entwickelten Leistungsgruppen auszugehen. Vorschläge zur Verbesserung der stationären Versorgung In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 6. August 2024 formulierten die BÄK, der Marburger Bund, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft konkrete Anpassungsbedarfe am KHVVG. Diese zielten darauf ab, eine qualitätsorientierte Konzentration komplexer Patientenbehandlungen, die Sicherung der Patientenversorgung in ländlichen Regionen und die Ausweitung sektorübergreifender und ambulanter Versorgungsangebote zu erreichen. In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des KHVVG vom 23. September 2024, die zuvor im BÄK-Ausschuss „Stationäre Versorgung“ unter der Leitung der beiden Vorsitzenden, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Matheis, diskutiert wurde, hat die BÄK erneut auf die entscheidende Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hingewiesen und Nachbesserungen an verschiedenen Stellen gefordert. „Wir alle brauchen diese Reform, sie muss sich aber daran messen lassen, ob sie spürbare Verbesserungen bei der Personalausstattung, bei den Arbeitsbedingungen, beim Bürokratieabbau und bei der ärztlichen Nachwuchssicherung bringt“, betonte BÄK-Präsident Reinhardt mit Blick auf die Stellungnahme. Die Frage der ausreichenden Personalausstattung werde künftig zu einem Schlüsselthema für Versorgungsqualität und -sicherheit. Die ärztliche Weiterbildung sei die entscheidende Stellschraube dafür, dass auch in Zukunft genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung stünden. Die mit der Krankenhausreform vorgesehene Leistungsgruppenplanung werde zudem zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen. Deshalb müsse auf mehr Kooperation von Krankenhäusern, die solche Versorgungsaufträge erhalten, mit anderen Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der Patientenversorgung hingewirkt werden. Hierbei seien auch arbeits- und steuerrechtliche Fragen, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung in den Blick zu nehmen, betonte Reinhardt. Die Länder griffen die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf des KHVVG im Papier „Zentrale Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus Sicht der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein” vom 4. November 2024 sowie auch im Antrag der Länder NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Thüringen vom 6. November 2024 auf. © VILevi/iSTock Getty-Images

15 Ärztliche Personalbemessung und Weiterbildung stärken Positive Entwicklungen konnten in den am 11. Oktober 2024 bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum KHVVG vermerkt werden. Neben der geplanten Integration einer umfassenden ärztlichen Personalbemessung wurde auch ein Prüfauftrag zur Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung bei der Krankenhausvergütung aufgenommen. Im Hinblick auf die angestrebte ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser betonte der BÄKPräsident Reinhardt, dass eine sektorenverbindende Versorgung nur gelingen könne, wenn für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser faire Bedingungen gelten und die Versorgung im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsam gestaltet werde. Auf der Zielgeraden noch viele Fragen offen Nachdem das KHVVG am 17. Oktober 2024 im Bundestag verabschiedet wurde, erklärte Reinhardt, dass trotz der im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen nach wie vor zentrale Reformbausteine wie der Leistungsgruppen-Grouper oder die Auswirkungsanalyse fehlten und auch bei der Vergütung und Finanzierung der Reform weiterhin wesentlichen Fragen offengeblieben seien. Am 22. November 2024 wurde das KHVVG schließlich im Bundesrat angenommen – ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Bundesärztekammer betonte, dass in der kommenden Legislaturperiode weiterhin gesetzliche Nachbesserungen notwendig seien. Die Reform weise beispielsweise bei der Krankenhausplanung, der Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung oder der nachhaltigen Finanzierung der Kliniken noch zahlreiche Leerstellen auf. Auch sei die Leistungsgruppensystematik schnell und sachorientiert anzupassen. Bundesärztekammer-Präsident Reinhardt kündigte an, dass die BÄK den medizinisch-fachlichen Sachverstand und das sektorenübergreifende Versorgungswissen der Ärzteschaft in den dafür zuständigen Leistungsgruppenausschuss einbringen werde. Weg zur praktischen Umsetzung im stationären Bereich Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz trat am 12. Dezember 2024 in Kraft. Die vollständige Umsetzung wird jedoch in wesentlichen Teilen durch Rechtsverordnungen erfolgen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Hierzu zählen unter anderem die Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, die Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen für die Krankenhausbehandlung und die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds. In den Bundesländern wird ein zentraler Punkt die Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen sowie der Landeskrankenhauspläne sein. Dabei muss insbesondere eine Umstellung der bisherigen Planungsgrundlage anhand der Bettenzahl hin zu einer Planung basierend auf Fallzahlen und Leistungsgruppen erfolgen. Das Vorhaltebudget, das jedes Krankenhaus für die zugewiesenen Leistungsgruppen erhält, wird laut Gesetz ab dem 1. Januar 2027 schrittweise eingeführt. Auch nach Inkrafttreten des KHVVG bleiben viele Fragen offen. Es bedarf gesetzlicher Nachbesserungen, um die Reform zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie die Einbeziehung der praktischen Expertise werden künftig entscheidend für den Erfolg der Reform sein. Die Bundesärztekammer wird auch weiterhin den sektorenübergreifenden Sachverstand der Ärzteschaft – unter anderem als Mitglied des Leistungsgruppenausschusses – aktiv einbringen und sich für praxisorientierte, patientengerechte und zukunftsfähige Lösungen einsetzen. ■ © Jacob Wackerhausen/iStock Getty-Images

16 Die Bundesärztekammer hat früh die Notwendigkeit eines Systems erkannt, mit dem der ärztliche Personalbedarf einer Krankenhausabteilung ermittelt werden kann. Seit dem Jahr 2018 arbeitet die Bundesärztekammer unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Fachgesellschaften daran. Grundlegend für diesen Prozess war der Leitgedanke, das System von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte zu gestalten. Dies prägt auch heute noch das Projekt. Damit soll etwaigen fachfremden Personalvorgaben ohne eine ärztliche Beteiligung entgegengewirkt werden. Die Grundzüge eines solchen Systems konnten auf dem 126. Deutschen Ärztetag 2022 in Bremen erstmals präsentiert werden. Im Anschluss an diese Präsentation beauftragte der Ärztetag die Bundesärztekammer mit der vollständigen Entwicklung des Ärztlichen Personalbemessungssystems der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) – mit dem Ziel, ein System zur Ermittlung einer fachspezifischen, patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung aufzubauen und zu etablieren. Bereits ein Jahr später, auf dem 127. Deutschen Ärztetag in Essen, war die Entwicklung von ÄPS-BÄK deutlich vorangeschritten. Die Abgeordneten des Ärztetages forderten den Gesetzgeber dazu auf, ÄPS-BÄK im Rahmen der geplanten Krankenhausreform als Grundlage für eine gesetzlich definierte ärztliche Personalbemessung heranzuziehen. In der Folge fand das System im Begründungsteil des Referentenentwurfs des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Erwähnung. ÄPS-BÄK selbst wurde kontinuierlich weiterentwickelt. Das System wurde so konstruiert, dass es an die individuellen Faktoren der jeweiligen hausspezifischen Organisationsstrukturen angepasst werden kann. Zunächst werden Grunddaten, wie etwa das vorhandene Personal oder Daten © Christian Glawe-Griebel / Helliwood Die Arbeit in den Krankenhäusern ist oft von Personalmangel gekennzeichnet. Ärztliches Personal ist an vielen Stellen knapp. Für die Beschäftigten bedeutet das Überstunden, Mehrarbeit und Stress bis hin zur Überlastung. Für eine nachhaltige, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung ist jedoch eine patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung von zentraler Bedeutung. Eine verlässliche Antwort auf die Frage, wie viel ärztliches Personal in einer Abteilung benötigt wird, um alle anfallenden Aufgaben im Sinne einer guten Patientenversorgung durchführen zu können, gibt das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK). ÄPS-BÄK Ärztliches Personalbemessungssystem in der Klinikversorgung etablieren

17 zum Arbeitszeitkontigent erfasst. In einem weiteren Schritt wird mit ÄPS-BÄK der anfallende Zusatzaufwand der einzelnen Klinik erfasst. Neben den fachbereichsspezifischen Behandlungsleistungen und individuellen Patientengruppen werden beispielsweise Schicht- und Bereitschaftsdienstmodelle ebenso berücksichtigt, wie der zeitliche Aufwand, der für die Erfüllung weiterer ärztlicher Tätigkeiten und gesetzlicher Pflichten – etwa in den Bereichen des Hygiene- und Qualitätsmanagements oder des Katastrophenschutzes – entsteht. Die so erfassten Grunddaten ergeben gemeinsam mit den Daten aus dem Zusatzaufwand eine Gesamtkalkulation, auf deren Basis der tatsächliche Personalbedarf in Vollzeitarbeitskräften ermittelt wird. Hervorzuheben ist, dass Ärztinnen und Ärzte durch ÄPS-BÄK erstmals eine valide Datengrundlage über die von ihnen geleistete Arbeit erhalten. Weiterentwicklung von Funktionalitäten Im Laufe des Berichtsjahres wurden entscheidende Fortschritte in der Weiterentwicklung und Etablierung von ÄPS-BÄK erzielt. Auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz wurde die browserbasierte Variante des Systems von den beiden Vorsitzenden der BÄK-Arbeitsgruppe „ÄPS-BÄK“, Dr. Susanne Johna und Prof. Dr. Henrik Herrmann, präsentiert. Diese ermöglicht eine einfache Handhabung bei der praktischen Anwendung des Ärztlichen Personalbemessungssystems. Zusätzlich wurde eine Demo-Version veröffentlicht, um Interessierten einen ersten Einblick in die Funktionalität des Systems zu bieten. Die fachspezifischen Leistungskataloge wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsverbänden und Fachgesellschaften weiterentwickelt und erweitert, um die Besonderheiten der unterschiedlichen Fachgebiete abzubilden. Als sichtbares Ergebnis dieser Entwicklung konnte das auf dem Deutschen Ärztetag in Mainz vorgestellte fachübergreifende Demo-Modell durch drei fachspezifische Modelle ersetzt werden, die mittlerweile zum Test bereitstehen (Stand: März 2025). Darüber hinaus wurde das bestehende System durch fortlaufende Tests auch in der Praxis optimiert, wobei Rückmeldungen aus der Ärzteschaft sowie von Berufsverbänden und Fachgesellschaften einen wichtigen Beitrag geleistet haben. APS-BÄK gesetzlich verankern Von großer Bedeutung war zudem die gesetzliche Verankerung der ärztlichen Personalbemessung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – ein Erfolg, der auch auf den beständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens zurückzuführen ist. Mit der Verabschiedung des KHVVG wurden zum Jahresende 2024 Gespräche zwischen der BÄK und dem Bundesgesundheitsministerium über die Erprobung eines Personalbemessungssystems gemäß § 137m Abs. 2 SGB V aufgenommen. Die Erprobung erfolgt durch einen unabhängigen Auftragnehmer. Dabei werden repräsentative Krankenhäuser der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern einbezogen. Der Fokus der Erprobung liegt auf der flächendeckenden fachspezifischen Anwendung, der Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen Daten sowie der Praxistauglichkeit des Systems. Ebenso werden der Einführungs- und Nutzungsaufwand sowie Möglichkeiten einer automatisierten Datenerhebung getestet. Die Erprobung des Systems soll noch im Jahr 2025 erfolgen. Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, ÄPS-BÄK nach Abschluss der Testphase flächendeckend, dauerhaft und verbindlich als Personalbemessungssystem im Krankenhauswesen einzuführen, um den tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf verlässlich sichtbar zu machen. Auch soll eine valide Argumentationsgrundlage für eine an der Realität orientierte Personalplanung geschaffen werden. ÄPS-BÄK wird so nachhaltig zur Qualitätssicherung der Patientenversorgung beitragen. Der Fortschritt von ÄPS-BÄK zeigt eindrucksvoll, wie ein von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickeltes System die Grundlage für eine zukunftssichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung schaffen kann. ■

18 Akut- und Notfallversorgung Notfallreform . . . und wieder nichts. Die Hoffnungen auf eine Reform der Akut- und Notfallversorgung waren diesmal groß. Nachdem bereits im Jahr 2020 unter dem zum damaligen Zeitpunkt amtierenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vordergründig an der CoronaPandemie aber auch an fehlender Akzeptanz gescheitert war, hatte die Thematik in der vorigen Legislaturperiode erneut an Fahrt aufgenommen. Bereits im Frühjahr und im Herbst 2023 hatte die von Spahns Nachfolger im Bundesgesundheitsministerium, Prof. Dr. Karl Lauterbach, eingerichtete „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ Stellungnahmen mit Empfehlungen für eine Notfallreform veröffentlicht, auf deren Grundlage am 3. Juni 2024 ein Referentenentwurf und am 17. Juli 2024 ein Kabinettsentwurf vorgelegt wurden. Zu den Entwürfen hat die Bundesärztekammer am 25. Juni 2024 und am 30. Oktober 2024 ausführlich Stellung bezogen. BÄK-Konzeptpapier zur Notfallversorgung Die von der Bundesärztekammer Ende 2022 eingerichtete Arbeitsgruppe „Akut- und Notfallmedizin“, unter der Leitung der beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Uwe Ebmeyer und Dr. Edgar Pinkowski, hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet. Auf der Grundlage mehrerer Werkstattgespräche mit Expertinnen und Experten und intensiver Diskussionen hatte die Arbeitsgruppe bereits im Frühjahr 2024 das Konzeptpapier „Akut- und notfallmedizinische Versorgung aus ärztlicher Perspektive“ erarbeitet. Das Papier war vom Vorstand der BÄK beschlossen und anschließend veröffentlicht worden. Das Konzeptpapier skizziert die Forderungen der Bundesärztekammer zur zukünftigen Ausgestaltung einer patientengerechten und sektorenverbindenden akut- und notfallmedizinischen Versorgung aus ärztlicher Perspektive. © BÄK Die Reform der Akut- und Notfallversorgung zählt zu den wichtigsten Maßnahmen für Effizienz und Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems. Nirgendwo sonst sind die Folgen der unkoordinierten Zugangswege sichtbarer: Überfüllte Notfallstrukturen, überlastetes Personal, unzufriedene Patientinnen und Patienten, frustrierte Leistungserbringer und ein ineffizienter Einsatz von Ressourcen. Die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ist eine entscheidende Voraussetzung für eine koordinierte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und bedarfsgerechten Versorgungswegen sowie eine Blaupause für sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit. Das Reformvorhaben ist jedoch bereits in der zweiten Legislaturperiode in Folge gescheitert.

19 Wenngleich die Bundesärztekammer im Kabinettsentwurf vom Juli 2024 weiter deutlichen Änderungsbedarf sieht, waren wesentliche Teile der Regelungsvorschläge zuletzt konsensfähig. Mit der Reform sollten keine völlig neuen Strukturen geschaffen werden. Vielmehr sollte auf bestehende Strukturen der Leitstellen und der Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern aufgesetzt werden. Mit den Akutleitstellen wäre ein wesentlicher Baustein geschaffen worden, um den Zugang in die Akut- und Notfallversorgung als „Single point of contact“ zu ermöglichen. Auch die Entlastung der Notfallversorgung durch eine stärkere Einbindung telemedizinischer Angebote sieht die BÄK als zielführend. Am 6. November 2024 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Notfallreformgesetz statt, bei der die Bundesärztekammer durch ihre Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen vertreten war. „Grundsätzlich positiv ist, dass mit der Reform keine völlig neuen Strukturen geschaffen werden, sondern größtenteils auf die bestehenden Strukturen der Leitstellen und der Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern aufgesetzt wird“, sagte Lundershausen vor der Anhörung. Für den Erfolg der Reform sei es aber unerlässlich, dass ausreichend ambulante und stationäre Kapazitäten zur Verfügung stehen. BÄK-Vizepräsidentin Lundershausen wies darauf hin, dass nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, um die im Entwurf vorgesehene bundesweite flächendeckende 24/7 telemedizinische und aufsuchende notdienstliche Versorgung sicherzustellen sowie nach Dienstschluss die geplanten Notdienstpraxen mitbesetzen können. Zeit und Umfang sollten deshalb bedarfsorientiert in gemeinsamen Gremien auf Länderebene unter Einbeziehung der Landesärztekammern geklärt werden können. Mit Blick auf den stationären Sektor betonte sie, die geplante Neuausrichtung von Krankenhausplanung und -vergütung müsse so gestaltet werden, dass die stationäre Versorgung von komplex erkrankten, multimorbiden Notfallpatienten und die dafür erforderliche Vorhaltung von Ressourcen ausreichend refinanziert werden. Wenige Stunden nach der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss im Bundestag kam es zum Bruch der Ampel-Regierung – mit der Folge, dass das Gesetzesverfahren nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden konnte. Vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss hatte das Bundesgesundheitsministerium einen umfangreichen Änderungsantrag in das Verfahren eingebracht, mit dem unter anderem die Eingliederung des Rettungsdienstes ins SGB V geregelt werden sollte. Dennoch kam das Gesetzgebungsverfahren zum Erliegen. Die ursprünglich für Mitte November 2024 geplante 2./3.-Lesung des Gesetzes im Bundestag fand nicht mehr statt. Der neuen Bundesregierung liegen nun umfangreiche und sehr konkrete Vorarbeiten vor. Die Reform der Notfallversorgung drängt und sollte so schnell wie möglich angegangen werden. Maßgeblich für die Umsetzbarkeit der Reform ist, die Erfahrungswerte der in der Versorgung Tätigen mit einzubeziehen, um praxistaugliche, realistische Regelungen zu schaffen. Die Ärzteschaft steht bereit, den ärztlichen Sachverstand in den weiteren Reformprozess einzubringen, um mit der Reform eine dauerhaft tragfähige, qualitativ hochwertige, patienten- und mitarbeitergerechte Notfallversorgung in Deutschland zu gewährleisten. ■ Kernelemente der Akut- und Notfallversorgung Konzeptpapier der Bundesärztekammer 1. Kompetenzen und Kenntnisse der Bevölkerung zur Versorgung im Akut- und Notfall gezielt fördern 2. Gemeinsame bzw. vernetzte Leitstellen als Ausgangspunkt für definierte, verbindliche Versorgungspfade in der Akut- und Notfallversorgung etablieren 3. Notfallmedizinische Strukturen durch Telemedizin entlasten 4. Beratungs- und Versorgungsstrukturen für Hilfsbedarfe jenseits rein medizinischer Akut- und Notfälle einbinden 5. Den Rettungsdienst als wesentliche Säule der Akut- und Notfallversorgung reformieren 6. Kooperative Anlaufstellen der Akut- und Notfallversorgung vor Ort ausgestalten 7. Vernetzung und Datenintegrität schaffen 8. Resilienz der Akut- und Notfallversorgung gewährleisten 9. Finanzierung von Strukturaufbau und Vorhalteleistungen sichern 10. Regionale Strukturen und Besonderheiten berücksichtigen 11. Sinnvolle Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen schaffen 12. Ärztliche Qualifikationen und Qualität in ärztlicher Hand

20 Bündnis Gesundheit Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Kanzleramt Die mehr als 40 im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen waren Anfang Juli 2024 auf Einladung der Bundesärztekammer in Berlin zusammengekommen, um über prioritäre Handlungsfelder für ein stabiles, solidarisches und patientengerechtes Gesundheitswesen zu beraten. Das Bündnis vertritt mehr als sechs Millionen Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen. „Wir müssen die Zukunft der Patientenversorgung unvoreingenommen, ideologiefrei und mit Mut für Veränderungen neu denken“, betonte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zur Eröffnung der Bündnissitzung. Geeignete Ansätze seien ein strukturierterer Zugang zu Gesundheitsleistungen, klar definierte Behandlungspfade und mehr digitale Vernetzung. Reinhardt betonte: „Wenn sich die Spitzenorganisationen aus dem Gesundheitswesen zusammenschließen, um gemeinsam Ideen und Vorschläge zu entwickeln, sollte das auch ein Zeichen an die Politik sein, sich mit uns gemeinsam systematisch, ressortübergreifend und nach- © BÄK Das Bündnis Gesundheit hat sich mit einem Thesenpapier an die Politik gewandt. Es fordert die ressortübergreifende Priorisierung von gesundheitsrelevanten Themen, um trotz demografischer Krise, Fachkräftemangel und gesellschaftlicher Veränderungen eine zukunftsfähige gesundheitliche Versorgung gewährleisten zu können.

21 haltig mit den gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit zu befassen.“ Bereits im Jahr 1999 hatten sich Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens zu einem „Bündnis Gesundheit 2000“ zusammengeschlossen, um Perspektiven für eine patientengerechte Gesundheitspolitik aufzuzeigen. Seither hat das Bündnis immer wieder mit Informationsveranstaltungen, Kundgebungen und Resolutionen auf sich aufmerksam gemacht. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte zuletzt darum gebeten, Gespräche des Bündnis Gesundheit unter Führung der Bundesärztekammer wieder aufzunehmen. Bündnis legt Thesenpapier vor Nach einer Fokussierung auf aktuell relevante Themenschwerpunkte erarbeitete eine Steuergruppe des Bündnis Gesundheit ein Thesenpapier, das die drei großen Handlungsfelder Fachkräftemangel, praxisnahe Strukturreformen und nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung adressiert. In einer zweiten Sitzung des Bündnisses am 12. September 2024 wurde das Thesenpapier ausführlich diskutiert. Das mit allen im Bündnis Gesundheit vertretenen Verbänden und Organisationen abgestimmte Thesenpapier „Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern“ wurde am 19. September 2024 bei einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Gemeinsam riefen die Beteiligten zu einem nationalen Gesundheitsgipfel im Kanzleramt auf. Bundesärztekammer-Präsident Reinhardt betonte bei der Pressekonferenz: „Wenn sich die Spitzenorganisationen aus dem Gesundheitswesen in einem so großen Bündnis zusammenschließen, sollte die Politik das ernst nehmen und sich den gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen“, berichteten die Badische Neuste Nachrichten (20.09.2024). Die Forderung nach einem Gesundheitsgipfel stelle laut Reinhardt „ausdrücklich keine Kritik“ am Bundesgesundheitsministerium dar, schrieb die Südwest Presse (20.09.2024). Gefordert werde der Beginn eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses. „Das Gesundheitsministerium kann diese Herausforderungen nicht allein stemmen“, zitierte die taz den BÄK-Präsidenten (20.09.2024). Für die Gesundheitsvorsorge in Deutschland gebe es ein enormes Potenzial in den Bereichen der Bildungs-, der Umwelt-, der Verkehrs- sowie der Arbeits- und Sozialpolitik. Das Thesenpapier bleibt auch nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition und der Neuwahl des Bundestages relevant. Auch die neue Bundesregierung ist aufgerufen, das Thema Gesundheit ressortübergreifend anzugehen. Das Bündnis Gesundheit ist deswegen von großem Wert, um berufsgruppenübergreifende Themen gemeinsam zu diskutieren, abzustimmen und in die politischen Debatten einzubringen. Weitere Sitzungen und Aktivitäten sind auch für das Jahr 2025 geplant. ■ Info Eine Aufzeichnung der Pressekonferenz steht auf der Website der Bundesärztekammer zur Verfügung.

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