Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

13 Krankenhausreform Personalausstattung und ärztliche Weiterbildung als Schlüsselthemen Die Bundesärztekammer hat sich im Berichtsjahr entschieden in den Prozess zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform eingebracht. Sie formulierte konkrete Forderungen, die zu einer besseren ärztlichen Versorgung sowie zu einer strukturellen Verbesserung der Versorgung in und durch Krankenhäuser führen sollen. Im Fokus standen dabei unter anderem die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung sowie die gesetzliche Verankerung von ÄPS-BÄK, dem Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer. Trotz einzelner Fortschritte im Gesetzgebungsprozess sind noch wesentliche Anpassungen erforderlich, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform zu gewährleisten. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 15. April 2024 den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) veröffentlicht hatte, äußerte sich die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zu zentralen Punkten des Entwurfs kritisch und legte verschiedene Verbesserungsvorschläge vor. Zu den Kernforderungen gehörte unter anderem die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung sowie die gesetzliche Verankerung des ärztlichen Personalbemessungssystems der Bundesärztekammer (ÄPSBÄK) im KHVVG. Auch forderte sie die verlässliche Refinanzierung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung im Rahmen der Vorhaltevergütung sowie die Einbindung des sektorenübergreifenden ärztlichen Sachverstandes insbesondere bei der Planung und Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Diese Themen wurden auch auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz beraten. Hier wurde die Politik in Bund und Ländern beispielsweise aufgefordert, den verlässlichen Ablauf der ärztlichen Weiterbildung auch in Zukunft sicherzustellen und der zentralen Bedeutung einer patienten- und aufgabenorientierten ärztlichen Personalausstattung gerecht zu werden. Dazu gehöre aus Sicht des Ärztetages, ÄPS-BÄK als Maßstab für die ärztliche Personalausstattung gesetzlich zu verankern. Gesetzentwurf verfehlt selbstgesteckte Ziele Nach der Präsentation des sogenannten „Klinik-Atlas“ und dem Kabinettsbeschluss des KHVVG am 15. Mai 2024 kritisierte der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt, dass der Gesetzentwurf den selbstgesteckten Zielen noch nicht gerecht werde. Auch kritisierte er den „Klinik-Atlas“ mit klaren Worten: „Die Zeit und die politische Energie, die in dieses Projekt geflossen sind, wären besser in ernsthafte Einigungsbemühungen mit den Ländern und den Partnern der Selbstverwaltung bei der Krankenhausreform investiert gewesen.“ So bleibe im Gesetzentwurf unter anderem das Versprechen eines spürbaren Bürokratieabbaus unerfüllt. © JohnnyGreig/iStock Getty-Images

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