Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

14 Da der Mengenbezug sowie das DRG-System erhalten blieben, berge die neue Finanzierungssystematik das Risiko zusätzlicher Fehlanreize. Zudem müsse bei der Finanzierung sowie bei der Leistungsgruppensystematik auch die ärztliche Weiterbildung angemessen berücksichtigt werden. „Ich sehe das parlamentarische Verfahren als Möglichkeit, nun die notwendigen Korrekturen vorzunehmen“, erklärte Reinhardt. Auch im weiteren Verfahren hat sich die Bundesärztekammer für eine intensive Beteiligung der Ärzteschaft an der Reformumsetzung und für eine gesetzliche Verankerung von ÄPS-BÄK eingesetzt. Mit Blick auf die Leistungsgruppensystematik hatte sie wiederholt gefordert, zunächst von den in NordrheinWestfalen entwickelten Leistungsgruppen auszugehen. Vorschläge zur Verbesserung der stationären Versorgung In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 6. August 2024 formulierten die BÄK, der Marburger Bund, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft konkrete Anpassungsbedarfe am KHVVG. Diese zielten darauf ab, eine qualitätsorientierte Konzentration komplexer Patientenbehandlungen, die Sicherung der Patientenversorgung in ländlichen Regionen und die Ausweitung sektorübergreifender und ambulanter Versorgungsangebote zu erreichen. In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des KHVVG vom 23. September 2024, die zuvor im BÄK-Ausschuss „Stationäre Versorgung“ unter der Leitung der beiden Vorsitzenden, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Matheis, diskutiert wurde, hat die BÄK erneut auf die entscheidende Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hingewiesen und Nachbesserungen an verschiedenen Stellen gefordert. „Wir alle brauchen diese Reform, sie muss sich aber daran messen lassen, ob sie spürbare Verbesserungen bei der Personalausstattung, bei den Arbeitsbedingungen, beim Bürokratieabbau und bei der ärztlichen Nachwuchssicherung bringt“, betonte BÄK-Präsident Reinhardt mit Blick auf die Stellungnahme. Die Frage der ausreichenden Personalausstattung werde künftig zu einem Schlüsselthema für Versorgungsqualität und -sicherheit. Die ärztliche Weiterbildung sei die entscheidende Stellschraube dafür, dass auch in Zukunft genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung stünden. Die mit der Krankenhausreform vorgesehene Leistungsgruppenplanung werde zudem zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen. Deshalb müsse auf mehr Kooperation von Krankenhäusern, die solche Versorgungsaufträge erhalten, mit anderen Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der Patientenversorgung hingewirkt werden. Hierbei seien auch arbeits- und steuerrechtliche Fragen, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung in den Blick zu nehmen, betonte Reinhardt. Die Länder griffen die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf des KHVVG im Papier „Zentrale Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus Sicht der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein” vom 4. November 2024 sowie auch im Antrag der Länder NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Thüringen vom 6. November 2024 auf. © VILevi/iSTock Getty-Images

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