Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

17 zum Arbeitszeitkontigent erfasst. In einem weiteren Schritt wird mit ÄPS-BÄK der anfallende Zusatzaufwand der einzelnen Klinik erfasst. Neben den fachbereichsspezifischen Behandlungsleistungen und individuellen Patientengruppen werden beispielsweise Schicht- und Bereitschaftsdienstmodelle ebenso berücksichtigt, wie der zeitliche Aufwand, der für die Erfüllung weiterer ärztlicher Tätigkeiten und gesetzlicher Pflichten – etwa in den Bereichen des Hygiene- und Qualitätsmanagements oder des Katastrophenschutzes – entsteht. Die so erfassten Grunddaten ergeben gemeinsam mit den Daten aus dem Zusatzaufwand eine Gesamtkalkulation, auf deren Basis der tatsächliche Personalbedarf in Vollzeitarbeitskräften ermittelt wird. Hervorzuheben ist, dass Ärztinnen und Ärzte durch ÄPS-BÄK erstmals eine valide Datengrundlage über die von ihnen geleistete Arbeit erhalten. Weiterentwicklung von Funktionalitäten Im Laufe des Berichtsjahres wurden entscheidende Fortschritte in der Weiterentwicklung und Etablierung von ÄPS-BÄK erzielt. Auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz wurde die browserbasierte Variante des Systems von den beiden Vorsitzenden der BÄK-Arbeitsgruppe „ÄPS-BÄK“, Dr. Susanne Johna und Prof. Dr. Henrik Herrmann, präsentiert. Diese ermöglicht eine einfache Handhabung bei der praktischen Anwendung des Ärztlichen Personalbemessungssystems. Zusätzlich wurde eine Demo-Version veröffentlicht, um Interessierten einen ersten Einblick in die Funktionalität des Systems zu bieten. Die fachspezifischen Leistungskataloge wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsverbänden und Fachgesellschaften weiterentwickelt und erweitert, um die Besonderheiten der unterschiedlichen Fachgebiete abzubilden. Als sichtbares Ergebnis dieser Entwicklung konnte das auf dem Deutschen Ärztetag in Mainz vorgestellte fachübergreifende Demo-Modell durch drei fachspezifische Modelle ersetzt werden, die mittlerweile zum Test bereitstehen (Stand: März 2025). Darüber hinaus wurde das bestehende System durch fortlaufende Tests auch in der Praxis optimiert, wobei Rückmeldungen aus der Ärzteschaft sowie von Berufsverbänden und Fachgesellschaften einen wichtigen Beitrag geleistet haben. APS-BÄK gesetzlich verankern Von großer Bedeutung war zudem die gesetzliche Verankerung der ärztlichen Personalbemessung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – ein Erfolg, der auch auf den beständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens zurückzuführen ist. Mit der Verabschiedung des KHVVG wurden zum Jahresende 2024 Gespräche zwischen der BÄK und dem Bundesgesundheitsministerium über die Erprobung eines Personalbemessungssystems gemäß § 137m Abs. 2 SGB V aufgenommen. Die Erprobung erfolgt durch einen unabhängigen Auftragnehmer. Dabei werden repräsentative Krankenhäuser der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern einbezogen. Der Fokus der Erprobung liegt auf der flächendeckenden fachspezifischen Anwendung, der Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen Daten sowie der Praxistauglichkeit des Systems. Ebenso werden der Einführungs- und Nutzungsaufwand sowie Möglichkeiten einer automatisierten Datenerhebung getestet. Die Erprobung des Systems soll noch im Jahr 2025 erfolgen. Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, ÄPS-BÄK nach Abschluss der Testphase flächendeckend, dauerhaft und verbindlich als Personalbemessungssystem im Krankenhauswesen einzuführen, um den tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf verlässlich sichtbar zu machen. Auch soll eine valide Argumentationsgrundlage für eine an der Realität orientierte Personalplanung geschaffen werden. ÄPS-BÄK wird so nachhaltig zur Qualitätssicherung der Patientenversorgung beitragen. Der Fortschritt von ÄPS-BÄK zeigt eindrucksvoll, wie ein von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickeltes System die Grundlage für eine zukunftssichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung schaffen kann. ■

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