Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

18 Akut- und Notfallversorgung Notfallreform . . . und wieder nichts. Die Hoffnungen auf eine Reform der Akut- und Notfallversorgung waren diesmal groß. Nachdem bereits im Jahr 2020 unter dem zum damaligen Zeitpunkt amtierenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vordergründig an der CoronaPandemie aber auch an fehlender Akzeptanz gescheitert war, hatte die Thematik in der vorigen Legislaturperiode erneut an Fahrt aufgenommen. Bereits im Frühjahr und im Herbst 2023 hatte die von Spahns Nachfolger im Bundesgesundheitsministerium, Prof. Dr. Karl Lauterbach, eingerichtete „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ Stellungnahmen mit Empfehlungen für eine Notfallreform veröffentlicht, auf deren Grundlage am 3. Juni 2024 ein Referentenentwurf und am 17. Juli 2024 ein Kabinettsentwurf vorgelegt wurden. Zu den Entwürfen hat die Bundesärztekammer am 25. Juni 2024 und am 30. Oktober 2024 ausführlich Stellung bezogen. BÄK-Konzeptpapier zur Notfallversorgung Die von der Bundesärztekammer Ende 2022 eingerichtete Arbeitsgruppe „Akut- und Notfallmedizin“, unter der Leitung der beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Uwe Ebmeyer und Dr. Edgar Pinkowski, hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet. Auf der Grundlage mehrerer Werkstattgespräche mit Expertinnen und Experten und intensiver Diskussionen hatte die Arbeitsgruppe bereits im Frühjahr 2024 das Konzeptpapier „Akut- und notfallmedizinische Versorgung aus ärztlicher Perspektive“ erarbeitet. Das Papier war vom Vorstand der BÄK beschlossen und anschließend veröffentlicht worden. Das Konzeptpapier skizziert die Forderungen der Bundesärztekammer zur zukünftigen Ausgestaltung einer patientengerechten und sektorenverbindenden akut- und notfallmedizinischen Versorgung aus ärztlicher Perspektive. © BÄK Die Reform der Akut- und Notfallversorgung zählt zu den wichtigsten Maßnahmen für Effizienz und Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems. Nirgendwo sonst sind die Folgen der unkoordinierten Zugangswege sichtbarer: Überfüllte Notfallstrukturen, überlastetes Personal, unzufriedene Patientinnen und Patienten, frustrierte Leistungserbringer und ein ineffizienter Einsatz von Ressourcen. Die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ist eine entscheidende Voraussetzung für eine koordinierte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und bedarfsgerechten Versorgungswegen sowie eine Blaupause für sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit. Das Reformvorhaben ist jedoch bereits in der zweiten Legislaturperiode in Folge gescheitert.

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