Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

19 Wenngleich die Bundesärztekammer im Kabinettsentwurf vom Juli 2024 weiter deutlichen Änderungsbedarf sieht, waren wesentliche Teile der Regelungsvorschläge zuletzt konsensfähig. Mit der Reform sollten keine völlig neuen Strukturen geschaffen werden. Vielmehr sollte auf bestehende Strukturen der Leitstellen und der Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern aufgesetzt werden. Mit den Akutleitstellen wäre ein wesentlicher Baustein geschaffen worden, um den Zugang in die Akut- und Notfallversorgung als „Single point of contact“ zu ermöglichen. Auch die Entlastung der Notfallversorgung durch eine stärkere Einbindung telemedizinischer Angebote sieht die BÄK als zielführend. Am 6. November 2024 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Notfallreformgesetz statt, bei der die Bundesärztekammer durch ihre Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen vertreten war. „Grundsätzlich positiv ist, dass mit der Reform keine völlig neuen Strukturen geschaffen werden, sondern größtenteils auf die bestehenden Strukturen der Leitstellen und der Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern aufgesetzt wird“, sagte Lundershausen vor der Anhörung. Für den Erfolg der Reform sei es aber unerlässlich, dass ausreichend ambulante und stationäre Kapazitäten zur Verfügung stehen. BÄK-Vizepräsidentin Lundershausen wies darauf hin, dass nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, um die im Entwurf vorgesehene bundesweite flächendeckende 24/7 telemedizinische und aufsuchende notdienstliche Versorgung sicherzustellen sowie nach Dienstschluss die geplanten Notdienstpraxen mitbesetzen können. Zeit und Umfang sollten deshalb bedarfsorientiert in gemeinsamen Gremien auf Länderebene unter Einbeziehung der Landesärztekammern geklärt werden können. Mit Blick auf den stationären Sektor betonte sie, die geplante Neuausrichtung von Krankenhausplanung und -vergütung müsse so gestaltet werden, dass die stationäre Versorgung von komplex erkrankten, multimorbiden Notfallpatienten und die dafür erforderliche Vorhaltung von Ressourcen ausreichend refinanziert werden. Wenige Stunden nach der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss im Bundestag kam es zum Bruch der Ampel-Regierung – mit der Folge, dass das Gesetzesverfahren nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden konnte. Vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss hatte das Bundesgesundheitsministerium einen umfangreichen Änderungsantrag in das Verfahren eingebracht, mit dem unter anderem die Eingliederung des Rettungsdienstes ins SGB V geregelt werden sollte. Dennoch kam das Gesetzgebungsverfahren zum Erliegen. Die ursprünglich für Mitte November 2024 geplante 2./3.-Lesung des Gesetzes im Bundestag fand nicht mehr statt. Der neuen Bundesregierung liegen nun umfangreiche und sehr konkrete Vorarbeiten vor. Die Reform der Notfallversorgung drängt und sollte so schnell wie möglich angegangen werden. Maßgeblich für die Umsetzbarkeit der Reform ist, die Erfahrungswerte der in der Versorgung Tätigen mit einzubeziehen, um praxistaugliche, realistische Regelungen zu schaffen. Die Ärzteschaft steht bereit, den ärztlichen Sachverstand in den weiteren Reformprozess einzubringen, um mit der Reform eine dauerhaft tragfähige, qualitativ hochwertige, patienten- und mitarbeitergerechte Notfallversorgung in Deutschland zu gewährleisten. ■ Kernelemente der Akut- und Notfallversorgung Konzeptpapier der Bundesärztekammer 1. Kompetenzen und Kenntnisse der Bevölkerung zur Versorgung im Akut- und Notfall gezielt fördern 2. Gemeinsame bzw. vernetzte Leitstellen als Ausgangspunkt für definierte, verbindliche Versorgungspfade in der Akut- und Notfallversorgung etablieren 3. Notfallmedizinische Strukturen durch Telemedizin entlasten 4. Beratungs- und Versorgungsstrukturen für Hilfsbedarfe jenseits rein medizinischer Akut- und Notfälle einbinden 5. Den Rettungsdienst als wesentliche Säule der Akut- und Notfallversorgung reformieren 6. Kooperative Anlaufstellen der Akut- und Notfallversorgung vor Ort ausgestalten 7. Vernetzung und Datenintegrität schaffen 8. Resilienz der Akut- und Notfallversorgung gewährleisten 9. Finanzierung von Strukturaufbau und Vorhalteleistungen sichern 10. Regionale Strukturen und Besonderheiten berücksichtigen 11. Sinnvolle Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen schaffen 12. Ärztliche Qualifikationen und Qualität in ärztlicher Hand

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=