24 Ärztliche Weiterbildung (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 weiterentwickelt Zu der Weiterentwicklung der MWBO gehört unter anderem, den Abschnitt C, der die Zusatz-Weiterbildungen (ZWB) beinhaltet, in verschiedene Kategorien – C1, C2 und C3 (Arbeitstitel) – zu gliedern. Die Kategorien sollen verschiedene Aspekte im Hinblick auf eine Weiterbildungszeit, eine Weiterbildung bei einem Befugten, das Führen eines eLogbuchs sowie den Erwerb durch eine Kammerprüfung berücksichtigen. Die Neustrukturierung der ZWB soll eine sachgerechtere und klarere Strukturierung der heterogenen Zusatz-Weiterbildung gewährleisten. C1-ZWB zeichnen sich dementsprechend als interdisziplinäre Zusatz-Weiterbildung mit verbindlicher Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten, C2-ZWB als interdisziplinäre berufsbegleitende ZWB ohne vorgegebene Weiterbildungszeit und C3-ZWB als interdisziplinäre kursbasierte ZusatzWeiterbildung aus. Vor diesem Hintergrund wurden die Zusatz-Weiterbildungen hinsichtlich einer Einordnung geprüft. Zudem wurden einzelne ZWB in Schwerpunktqualifikationen überführt, welche sich lediglich an eine Facharztqualifikation richten und dadurch eine fachbezogene Spezialisierung darstellen. In verschiedenen Fachgesprächen fand mit den jeweiligen Fachgruppenvertreterinnen und -vertretern ein Austausch über die Einordnung sowie über den etwaigen Anpassungsbedarf statt; dabei gab es zwischen den Fachgruppen und den Weiterbildungsgremien zum Teil auch unterschiedliche Sichtweisen. Darüber hinaus wurde eine von der kompetenzbasierten zweispaltigen Darstellung abweichende Form für die Abbildung der interdisziplinären kursbasierten Zusatz-Weiterbildungen entwickelt. Unter den Weiterbildungsinhalten soll ein Weiterbildungsblock „Kursinhalte“ sowie gegebenenfalls ein Weiterbildungsblock „Fallseminare“ mit einspaltiger Auflistung der jeweiligen Kursmodule ausgewiesen werden. Da im Berichtsjahr keine abgestimmte Position zu einem Verzicht auf Kammerprüfungen gefunden werden konnte, sollen in der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 für alle ZWB weiterhin Prüfungen vor der jeweiligen (Landes-)Ärztekammer vorgesehen werden. Bedingt durch die Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 besteht auch Anpassungsbedarf im Paragraphenteil der MWBO. Hier wurden erste Vorschläge erarbeitet, die in den zuständigen Gremien beraten werden. Die Weiterentwicklung des Abschnitts C wird im Jahr 2025 fortgeführt. Ziel ist die Vorlage eines weiterentwickelten Abschnitts C sowie eines hierauf abgestimmten Paragraphenteils auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig. ■ © goodluz/stock.adobe.com Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz hat die Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 anhand verschiedener Eckpunkte beschlossen.
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