26 tende Präambel setzt die Fortbildungsordnung in den Kontext des ärztlichen Selbstverständnisses und der Berufsausübung. In den Paragrafen werden die Inhalte der Fortbildung, die Fortbildungsverpflichtung der Ärztinnen und Ärzte sowie die Anforderungen an die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen geregelt. Damit richtet sich die MFBO gleichermaßen an Ärztinnen und Ärzte sowie an Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen. Der Entwurf der (Muster-)Fortbildungsordnung enthält differenzierte Anerkennungskriterien, die in drei Kategorien unterteilt werden können: Kriterien zu Inhalt und Didaktik, zu Transparenz und Neutralität sowie zu Voraussetzungen für die Mitwirkenden. Das Spektrum der anerkennungsfähigen medizinischen Inhalte umfasst evidenzbasierte sowie sich entwickelnde wissenschaftliche Erkenntnisse. Fortbildungen sollen Innovationen frühzeitig berücksichtigen und können sich neben medizinischen Themen auch auf weitere, für die Berufsausübung relevante Bereiche erstrecken. Ein besonderer Fokus liegt auf Inhalten zur interprofessionellen Zusammenarbeit sowie auf der Förderung wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens, das für den Arztberuf essenziell ist. Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen müssen aus Transparenzgründen klar erkennbar sein, damit Teilnehmende die Inhalte im Zusammenhang mit dem verantwortlichen Anbieter bewerten können. Zudem sind Anbieter verpflichtet, ihre Veranstaltungen zu evaluieren und die Ergebnisse an die (Landes-)Ärztekammern zu melden. Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen bewahren Für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gelten allgemeine Voraussetzungen sowie spezifische Anforderungen für gesponserte Veranstaltungen. Dabei muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen gewahrt bleiben. Diese müssen frei von wirtschaftlichen Interessen getroffen werden. Sponsoren dürfen die Inhalte von Fortbildungen nicht beeinflussen. Sponsoringleistungen müssen offengelegt und dürfen ausschließlich für die Durchführung des wissenschaftlichen Programms verwendet werden. Dies verhindert, dass Sponsoren de facto zu Anbietern werden, oder Anbieter in eine Abhängigkeit geraten, die ihre Neutralität gefährden könnte. Die Vorsitzenden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung“ tauschten sich auch intensiv mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus, um die Auswirkungen der Regelwerke unter anderem auf das Kongresssponsoring zu erörtern. Dabei wurde betont, dass die Zusammenarbeit mit der Industrie wichtig ist. Diese Partnerschaft soll weiterhin aufrechterhalten werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass finanzielle Abhängigkeiten vermieden werden und die Möglichkeiten der Beeinflussung ausgeschlossen sind. Zusammenarbeit mit Fachgesellschaften unersetzbar Transparenz und Neutralität müssen oberste Priorität haben. Die Fachgesellschaften leisten eine unverzichtbare und wertvolle Arbeit in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sie übernehmen eine zentrale Rolle bei der Erstellung von Leitlinien und der Entwicklung neuer medizinischer Standards. Diese Aufgaben sind von enormer Bedeutung, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten und den Fortschritt in der Medizin voranzutreiben. Ein gemeinsames Anliegen muss es sein, dass alle ärztlichen Organisationen Stabilität gegenüber Einflussnahmen Dritter vorweisen können. Nur so kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit der medizinischen Arbeit aufrechterhalten werden. Zu verhindern gilt, dass ärztliche Arbeit durch externe Einflüsse infrage gestellt wird. Die Qualität der medizinischen Fortbildung sowie der wissenschaftlichen Forschung muss langfristig gesichert sein. Die MFBO wurde bereits in vielen (Landes-)Ärztekammern in Satzungsrecht übernommen. Für eine erfolgreiche und einheitliche Umsetzung der neuen Anforderungen ist ein intensiver Austausch zwischen den Fortbildungsverantwortlichen und den Rechtsabteilungen der Kammern vorgesehen. ■
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