Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

30 Gebührenordnung für Ärzte Clearingverfahren zur Novelle der GOÄ Die erste Hälfte des Jahres 2024 war von intensiven Gesprächen zwischen BÄK und PKV-Verband zur Novellierung der GOÄ geprägt. Ausgangspunkt dafür war die ärzteeigene Bewertungsversion des Entwurfs einer neuen GOÄ, die zu Beginn des Jahres 2023 an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt worden war. Ziel war es, über das bereits geeinte Leistungsverzeichnis hinaus zunächst zu einem gemeinsamen Verständnis über die finanziellen Auswirkungen einer neuen GOÄ für Ärzteschaft und PKV-Verband zu finden. Davon ausgehend galt es zu klären, bis zu welchem Punkt der PKVVerband bereit war, den ärztlicherseits erarbeiteten Preisvorstellungen für die einzelnen Gebührennummern und Zuschläge entgegenzukommen. Novellierungsgespräche zwischen BÄK und PKV Zu Beginn der Gespräche wurde vonseiten des PKV-Verbands eine volumenneutrale Novellierung der GOÄ gefordert. Allerdings hatten sich Ärzteschaft und PKVVerband im Jahr 2017 schon einmal dem Grunde nach für die ersten drei Jahre nach Einführung einer neuen GOÄ auf einen Preiseffekt von circa sechs Prozent verständigt. In den nun geführten Gesprächen gelang es, den 2017 vereinbarten Rahmen zu erweitern und zu öffnen. Der PKV-Verband akzeptiert einen höheren Preiseffekt und beide Seiten gehen von einem Anstieg des Gesamtvolumens der PKV-Ausgaben von 13,2 Prozent aus – das sind rund 1,9 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich nicht um ein Budget, sondern um eine Prognose. Sondereffekte unter anderem bei der Morbidität sowie aufgrund medizinischer Innovationen werden zusätzlich berücksichtigt. Im September 2024 stellte die BÄK den Entwurf einer neuen GOÄ allen beteiligten © Ralf/stock.adobe.com Das Berichtsjahr war von wichtigen Weichenstellungen sowohl für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als auch für die aktuelle GOÄ geprägt. Nach langen Gesprächen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) liegt seit Herbst 2024 ein Entwurf für eine neue GOÄ vor, aus dem hervorgeht, bis zu welchem Punkt der PKV-Verband bereit ist, den ärztlicherseits erarbeiteten Preisen entgegenzukommen. Dieser Entwurf ist seitdem Gegenstand eines Clearingverfahrens mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften, bevor er dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig vorgelegt wird. Für die Psychotherapie wurden die Rahmenbedingungen bereits vor einer GOÄ-Novelle durch gemeinsame Abrechnungsempfehlungen verbessert. Eine weitere Abrechnungsempfehlung hat die BÄK für die CT-Koronarangiografie ausgesprochen.

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