32 „ePA für alle“ Einführung der elektronischen Patientenakte als Opt-out-Lösung „Ärztinnen und Ärzte erwarten eine elektronische Patientenakte, die sie bei der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt. Das aber setzt die Sicherheit der Daten sowie die Funktionalität im Praxisalltag und intuitive Nutzbarkeit der Anwendung voraus. Dann bietet die ePA in der Versorgung einen echten Mehrwert.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, und Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der gematik, zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Modellregionen. Parallel zum Start der Tests begannen die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025, für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzulegen, die unmittelbar im Rahmen der Versorgung nutzbar ist – es sei denn, die Versicherten haben der ePA-Anlage explizit widersprochen. Der gesetzliche Rahmen für den Umbau der bisherigen einwilligungsbasierten ePA auf eine Opt-outLösung wurde mit dem Digital-Gesetz (DigiG) geschaffen, das am 26. März 2023 in Kraft getreten ist. Folglich stand das Jahr 2024 ganz im Zeichen der fachlichen und technischen Konzeption und deren Umsetzung. Die Bundesärztekammer hatte bereits im Februar 2021 im Verbund mit den anderen Leistungserbringerorganisationen in der Gesellschafterversammlung der gematik kritisiert, dass die „ePA für alle“ einen deutlichen Mehrwert zu den seit 2021 von den Krankenkassen angebotenen elektronischen Patientenakten vorweisen müsse. „Dies ist leider in der © Andrea Gaitanides/stock.adobe.com 2024 wurde die elektronische Patientenakte als Opt-out- Lösung („ePA für alle“) neu konzipiert und umgesetzt. Die Bundesärztekammer hat die Entwicklung eng begleitet und sich für nutzerfreundliche Funktionalitäten und eine hinreichende Erprobung eingesetzt.
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