Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

33 nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar“, betonten die Organisationen zum damaligen Zeitpunkt. Nach wie vor fehlten elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So sei z. B. keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zudem werde – entgegen dem Beschluss der Gesellschafterversammlung – der geplante digitale Medikationsprozess zunächst nur rudimentär zur Verfügung stehen. Auch der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz forderte dringende Nachbesserungen bei der Konzeption der „ePA für alle“. So fehle beispielsweise die Möglichkeit, kritische Befunde erst nach deren Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für die Patientin bzw. den Patienten sichtbar zu machen. Des Weiteren werde in der „ePA für alle“ nicht protokolliert, welche Inhalte für die Ärztin oder den Arzt zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte, bemängelten die Abgeordneten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde als Mehrheitsgesellschafter der gematik aufgefordert, entsprechende Nachbesserungen zeitnah zu beauftragen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass eine hinreichende Testung und Erprobung der „ePA für alle“ vor einem verpflichtenden bundesweiten Rollout stattfindet. Basierend darauf beschloss die Gesellschafterversammlung der gematik, einige der fehlenden Funktionalitäten in einer Folgeversion zeitnah nachzurüsten. Darüber hinaus wurde eine mindestens vierwöchige Testphase für die Basisversion in zwei Modellregionen ab dem 15. Januar 2025 geplant – auf der Basis eines gestuften Erprobungs- und Rolloutkonzeptes der gematik. Die ursprünglich damit verbundenen Sanktionen bei fehlendem ePA- Modul in den Arztpraxen wurde bis zum Start des bundesweiten Rollouts ausgesetzt. Allerdings waren die Gesellschafter weder in die Entscheidung über den konkreten Rolloutstart eingebunden, noch wurden transparente Kriterien definiert, die zu einer Freigabe der ePA für den bundesweiten Rollout führen. Diese Entscheidung wird das BMG allein treffen. Bundesweiter Rollout verschoben Die ersten Ergebnisse der Pilotphase bewogen das BMG schließlich, die Zeitplanung für die bundesweite Verpflichtung zur Nutzung der ePA in Arztpraxen und die Weiterentwicklung der Folgestufen anzupassen. Der bundesweite Rollout der ePA wurde verschoben, um die ePA „auf Herz und Nieren“ zu testen, wie das Ministerium den Gesellschaftern der gematik Mitte Februar 2025 mitteilte. „Es ist richtig, die ePA vor dem bundesweiten Rollout vollumfänglich zu testen“, betonte BÄK-Präsident Reinhardt gegenüber dem Tagesspiegel Background (12.02.2025). Von den 180 teilnehmenden Arztpraxen hatten zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal ein Drittel einen Funktionstest der ePA erfolgreich abgeschlossen. Bei einem Viertel der Praxen war das ePA-Modul noch nicht einmal installiert worden. „Auf diese Weise lassen sich keine belastbaren Erkenntnisse über Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit der ePA gewinnen. Für einen bundesweiten Rollout ist es viel zu früh“, so Reinhardt. Ziel müsse es sein, die ePA sorgfältig, umfassend und vor allem ohne unrealistische Fristsetzungen zu testen, bevor sie flächendeckend im Versorgungsalltag zum Einsatz kommt. Mit der Verschiebung des bundesweiten Rollouts wurden die Konsolidierung und Fehlerbeseitigung zunächst in den Vordergrund gestellt. Folgestufen werden bis in das Jahr 2026 verschoben. Eine Freigabe für den bundesweiten Rollout erfolgt nicht vor dem zweiten Quartal 2025. Die Bundesärztekammer wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die ePA vor einem verpflichtenden bundesweiten Rollout und den Folgestufen ausreichend erprobt wird, um Benutzerfreundlichkeit, Betriebsstabilität und damit einhergehend eine Akzeptanz in der Ärzteschaft für diese wichtige Anwendung zu gewährleisten. ■

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=