42 Zentraler Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen Mehr Sicherheit bei Strahlenschutz und Röntgen Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) bei der Bundesärztekammer trägt maßgeblich zur bundeseinheitlichen Umsetzung des geltenden Strahlenschutzrechts in der Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin sowie der sich hierauf beziehenden Richtlinien bei. Dennoch ist das von BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) – unter Zustimmung der Ärztlichen Stellen – vor mehr als 30 Jahren eingerichtete Gremium weitestgehend unbekannt. In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Ärztliche Stelle – mit Ausnahme von Niedersachsen und Bremen, für die eine gemeinsame Ärztliche Stelle zuständig ist. Die Ärztlichen Stellen stehen in der Trägerschaft einer (Landes-)Ärztekammer, einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder in deren gemeinsamer Trägerschaft. Für Hessen wurde der TÜV SÜD als Ärztliche Stelle bestellt. Die Bundeswehr besitzt eine eigene Ärztliche Stelle. Die Ärztlichen Stellen treffen sich zweimal pro Jahr zu einem jeweils zweitägigen Erfahrungsaustausch, um sich über bundeseinheitliche Qualitätssicherungsmaßnahmen im Strahlenschutz und bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen auszutauschen sowie sich auf gemeinsame, die Patientensicherheit gewährleistende Empfehlungen zu verständigen. Die Geschäftsführung des ZÄS wechselt im sechsjährigen Intervall zwischen BÄK und KBV und wird aktuell bis 2029 von der BÄK wahrgenommen. An den Sitzungen des ZÄS nehmen das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) teil. Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen zeichnet sich durch Sachverstand und Expertise in den unterschiedlichsten Bereichen aus – medizinisch, physikalisch-technisch, juristisch, administrativ. Diese ergänzen sich konstruktiv. Die Empfehlungen des ZÄS werden erst rechtswirksam, wenn die zuständigen Behörden der Länder diese entsprechend beschließen. Der ZÄS hat in den vergangenen Jahren ein einheitliches System von Prüfkriterien zur Qualitätssicherung entwickelt, das als „Einheitliches Bewertungssystem“ bezeichnet wird. Dieses stellt die Grundlage bundeseinheitlich vergleichbarer QSÜberprüfungen durch die Ärztlichen Stellen dar. Die in diesem Bereich dynamische Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik, etwa durch neu etablierte Diagnostik- und Therapieverfahren, aber auch durch Änderungen seitens der unterschiedlichen Normengeber, erfordern eine fortwährende Beobachtung und nötigenfalls auch eine zügige Anpassung der Kriterien. Ziel ist eine möglichst bundeseinheitliche Umsetzung. ■ © Tyler Olson/stock.adobe.com Die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe besitzt einen wichtigen diagnostischen und therapeutischen Stellenwert. Die Indikationsstellung und Qualität zur Durchführung dieser Anwendungen unterliegen hohen Anforderungen, nicht zuletzt im Sinne der Patientensicherheit.
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