Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

47 Der Ständige Arbeitskreis Richtlinien Hämotherapie des Wissenschaftlichen Beirates (WB) hat die „Muster-Arbeitsanweisung zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (EK) unter den besonderen Bedingungen des Abschnitts 6.4.2.3.1 b) ‚Sonderfälle‘ der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2023“ sowie die „Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot“ überarbeitet. Nach Beratung im WB sowie Beschlussfassung im Vorstand der Bundesärztekammer wurden diese Papiere auf der Website des WB veröffentlicht. Grundlegend überarbeitet und modular gestaltet wurden die Fortbildungsinhalte zum Qualitätsbeauftragten Hämotherapie. Diese wurden Anfang 2025 ebenfalls veröffentlicht. Die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin sind vielfältig. Dabei hat KI das Potenzial, die Patientenversorgung zu verbessern und die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern. Insgesamt wird deutlich, dass sich das Gesundheitswesen und insbesondere die ärztliche Tätigkeit durch den vermehrten Einsatz von KI verändern wird und dass der ärztlichen Mitgestaltung dieses Wandels wesentliche Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorstand der Bundesärztekammer einen interdisziplinären Arbeitskreis des WB unter Federführung von Prof. Dr. Ulrike Attenberger und stellv. Federführung von Prof. Dr. Stefan Endres beauftragt, den Status quo von KI in der Medizin und damit verbundene Risiken und Chancen aus medizinisch-wissenschaftlicher Perspektive darzustellen. Die im Januar 2025 vom Vorstand der BÄK beschlossene Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin“ benennt Aufholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und beschreibt aus ärztlicher Sicht und mit Blick auf das Patientenwohl Anforderungen hinsichtlich etwa der Robustheit von KI-Systemen. „KI kann Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, Informationen zu bündeln, sie von repetitiven Tätigkeiten zu entlasten und so mehr Raum für den Arzt-Patienten-Kontakt zu schaffen“, betonte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme. Mit diesen Chancen gingen auch ethische Anforderungen an die ärztliche Tätigkeit einher – wie etwa die Überprüfung der Plausibilität der diagnostischen Vorschläge durch KI. „Die Vermittlung der erforderlichen digitalen Kompetenzen in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung ist deshalb von zentraler Bedeutung“, so Reinhardt. „Erforderlich sind zudem kommunikative Kompetenzen, um den Umgang mit Unsicherheiten von Patientinnen und Patienten zu erleichtern und gegenseitiges Vertrauen in eine KI-unterstützte Medizin zu schaffen“, erläuterte Attenberger. Neu eingerichtet wurde beim WB ein Arbeitskreis „Medizinisch-wissenschaftliche Bestandsaufnahme zu Public Health“, der im zweiten Halbjahr 2025 eine Stellungnahme zu diesem aktuellen Thema vorlegen soll. ■ Stand der medizinischen Wissenschaft Aktuelle Positionierungen der Bundesärztekammer Die ärztliche Selbstverwaltung leistet durch die Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Der Vorstand der BÄK wird in diesem Themenfeld von Expertinnen und Experten seines Wissenschaftlichen Beirats mit ihren fachlichen Netzwerken beraten.

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