49 tologie, internistische Onkologie und Palliativmedizin), Sana Kliniken Lübeck. Neben dem neuen Vorsitzenden und dem neuen stellvertretenden Vorsitzenden wurden PD Dr. Martina Pitzer, Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Eltville, und Prof. em. Dr. Dr. Wolfgang Rascher, ehem. Kinder- und Jugendklinik Universitätsklinikum Erlangen, wiedergewählt. Dem AkdÄ-Vorstand gehören ferner Prof. Dr. Uwe Ebmeyer, als von der Bundesärztekammer benanntes Mitglied, sowie Dr. Sibylle Steiner an, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung benannt wurde. 50 Jahre „Arzneiverordnung in der Praxis“ Das Arzneimittelbulletin „Arzneiverordnung in der Praxis (AVP)“ informiert seit einem halben Jahrhundert die Ärzteschaft wissenschaftlich und unabhängig über Themen der rationalen Arzneimitteltherapie und der Arzneimittelsicherheit. Anlässlich dieses Jubiläums fand auf Einladung der Bundesärztekammer am 27. September 2024 das wissenschaftliche Symposium „50 Jahre Arzneiverordnung in der Praxis, 50 Jahre unabhängige Arzneimittelinformation” in der Wartehalle in Berlin statt. Mit der Feierlichkeit sollte die Bedeutung der unabhängigen, evidenzbasierten und transparenten Arzneimittelinformation für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gewürdigt werden. Anlässlich des Jubiläums der AVP wurde eine Ausstellung in der Geschäftsstelle der Bundesärztekammer initiiert, die die Entwicklung der AVP in den letzten 50 Jahren darstellt. Stellungnahmen nach AMNOG Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) nach § 35a SGB V regelt unter anderem die Preisbildung für neu zugelassene Arzneimittel. Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat die AkdÄ als stellungnahmeberechtigte Organisation bestimmt: Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens bezieht sie als Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis Stellung zu einem möglichen Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Die AkdÄ hat war im Berichtsjahr an 23 Verfahren beteiligt. Fragen der Vergleichstherapie Die AkdÄ wird bei Beratungen des G-BA zu Fragen der Vergleichstherapie vor Beginn von Zulassungsstudien der Phase III und im Rahmen von AMNOG-Verfahren einbezogen. Die Beratungen erfolgen dabei insbesondere im Hinblick auf die klinische Praxis im Versorgungsalltag unter kritischer Bewertung der verfügbaren Evidenz und aktueller Leitlinien. Im Jahr 2024 hat die AkdÄ insgesamt 67 gutachterliche Expertisen zu Fragen der Vergleichstherapie eingereicht. Pharmakovigilanz Ärztinnen und Ärzte sind gemäß der ärztlichen Berufsordnung verpflichtet, der AkdÄ im Rahmen des Spontanmeldesystems unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) mitzuteilen, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werden. Mit ihren Meldungen tragen Ärztinnen und Ärzte dazu bei, die Arzneimittelsicherheit und die Patientensicherheit zu erhöhen. Die AkdÄ erfasst, dokumentiert und bewertet diese Meldungen. Über Bekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt, den Newsletter „Drug Safety Mail“ sowie verschiedene Beiträge im Bulletin „Arzneiverordnung in der Praxis (AVP)“ informiert sie kontinuierlich über Arzneimittelrisiken. Leitlinien Die AkdÄ beteiligt sich an methodisch hochwertigen Leitlinien, die besonders relevante Fragen der Arzneimitteltherapie adressieren. Im Berichtsjahr haben sich Mitglieder der AkdÄ bei den Nationalen Versorgungsleitlinien sowie bei sieben ausgewählten S3-Leitlinien eingebracht. Fortbildungsveranstaltungen Die AkdÄ hat neben dem AkdÄ-Fortbildungstag in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung Berlin am 27. April 2024 im Berichtsjahr regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen der Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit durchgeführt – in der Regel in Zusammenarbeit mit Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. ■
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