Tätigkeitsbericht 2024 der BAEK

56 Transplantationsmedizin Richtlinienarbeit und Prüfungen im gesetzlichen Auftrag Die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Richtlinien für die Organtransplantation eingerichtete Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) führte im Jahr 2024 fünf Sitzungen durch. Im Anschluss der November-Sitzung fand ein Festakt anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Gremiums statt. Im März 2024 tagten die StäKO-Leitung und die Federführenden der Arbeitsgruppen (AG) in einer Klausurtagung über weitere Inhalte und Ziele der Amtsperiode, unter anderem zu Fragen der Qualitätssicherung sowie der Novellierung der Lebendorganspende. Die zwölf AG traten in 26 Sitzungen zusammen. Schwerpunktmäßig hat sich die StäKO Organtransplantation mit folgenden Themen befasst: Sachstand zur Errichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register), Forschungsvorhaben in der Transplantationsmedizin und Fragen der Lebendorganspende im Hinblick auf die geplante Novellierung des TPG. Richtlinienänderungen erarbeitet Im Verlauf des Jahres erarbeitete die StäKO Organtransplantation Richtlinienänderungen. Es handelt sich hierbei um die Richtlinie zur Darmtransplantation und zu kombinierten Transplantationen unter Einschluss des Darms und die Richtlinie Spendererkennung, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt und am 7. Februar 2025 veröffentlicht wurden, sowie um die Richtlinie zur Nierentransplantation und die Richtlinie zur © sturti/iStock Getty-Images Die Transplantationsgremien der Bundesärztekammer und der Auftraggeber gemäß Transplantationsgesetz (TPG) sind im Berichtszeitraum ihren umfänglichen gesetzlichen Regulierungs- und Prüfungsverpflichtungen erfolgreich nachgekommen. Nach dem TPG hat die BÄK den Auftrag, Richtlinien für die Organtransplantation zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

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