Stellungnahme der Bundesärztekammer gern. § 91 Abs. 5 SGB V über eine Neufassung der Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien): Maßnahmen der Qualitätssicherung ...
...sowie Anforderungen an die Dokumentation und Evaluation sowie Anlage 1 Untersuchungsheft für Kinder
Berlin, 26.02.2016
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