BÄK: Ärzten ausreichend Zeit für Untersuchung von Asylbegehrenden geben

Berlin - Ärztinnen und Ärzte müssen in einem beschleunigten Asylverfahren ausreichend Zeit haben, Asylbegehrende auf körperliche und seelische Krankheiten hin zu untersuchen und diese im begründeten Fall geltend zu machen. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Unerheblich sei dabei, ob die Erkrankungen der Asylbewerber bereits im Heimatland bestanden oder erst auf der Flucht oder in Deutschland aufgetreten sind.

Das Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit dem Gesetzentwurf. Mit ihm sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt werden. Nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, kann von einer Abschiebung abgesehen werden. In Fällen von Posttraumatischer Belastungsstörungen soll die Abschiebung aber regelmäßig möglich sein. 

Allerdings bestehe besonders hier die Gefahr, dass sich die lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtert kann, warnt Dr. Ulrich Clever, Menschrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer. In ihrer Stellungnahme fordert die BÄK deshalb, dass auch psychische Krankheiten unter der Begrifflichkeit der „lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung“ subsumiert werden müssten. Im Herkunftsland, in dem das Trauma gesetzt wurde, werde es kaum die Voraussetzungen für eine erfolgreiche medizinisch-somatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung geben. 

Für medizinische Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern in aufenthaltsrechtlichen Verfahren und vor der Abschiebung sollten ausschließlich Ärzte und Psychotherapeuten beauftragt werden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Hierfür müssten die Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes an den stark gestiegenen Bedarf angepasst werden, betont die BÄK. Ferner müssten im ärztlichen Diagnose- und Behandlungsprozess qualifizierte Dolmetscher oder Dolmetscherdienste in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. 

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" [PDF] 
Berlin, 01.02.2016