BÄK begrüßt Bundestagsentscheidung zu Schockbildern auf Zigarettenpackungen

Berlin - „Wir müssen über die gesundheitsschädlichen Gefahren des Tabakkonsums aufklären. Dazu gehört auch, mit drastischen Abbildungen auf Zigarettenpackungen auf die Folgen des Rauchens hinzuweisen. Dass der Bundestag nun den Weg für sogenannte Schockbilder und größere Warnhinweise geebnet hat, ist eine gute Nachricht. Das sagte San.-Rat. Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer, zu dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. „Nun muss es in einem nächsten Schritt darum gehen, endlich auch die Tabakwerbung in Deutschland aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.“

Nach jüngsten Berechnungen sterben in Deutschland jährlich etwa 121 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Rund 80 Prozent aller Lungenkrebstodesfälle werden darauf zurückgeführt. Tabakkonsum kann neben Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auch Leberkrebs, Darmkrebs, Tuberkulose und Typ-2-Diabetes auslösen.

Von Mai 2016 an sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Schockbilder von krebsbefallenen Lungen, faulende Raucherbeine oder geschwärzte Zahnstümpfe sollen von Tabakkonsum abhalten.