BÄK: „Blankoverordnung“ in Modellvorhaben flächendeckend erproben
Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Absicht des Gesetzgebers, die Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe zu fördern und hierfür die Heilmittelerbringer noch stärker als bisher in die Versorgungsverantwortung einzubinden. Das Instrument der sogenannten „Blankoverordnung“ soll dafür in Modellvorhaben flächendeckend erprobt werden. Das scheine ein grundsätzlich geeigneter Weg zu sein, heißt es in der Stellungnahme der BÄK zu dem Gesetzentwurf.
Die BÄK begrüßt, dass der Gesetzgeber die in § 3 Heilmittel-Richtlinie geregelte Rolle des Arztes, Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu veranlassen, unterstreicht und als Basis der Heilmittelerbringung die ärztliche (Differential)Diagnose und Indikation vorschreibt. Nur unter dieser Voraussetzung solle der Heilmittelerbringer die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten selbst bestimmen können. Dem verordnenden Arzt müsse es jederzeit wegen der ärztlichen Gesamtverordnung und Koordinationsfunktion möglich sein, einzelne Heilmittel als kontraindiziert auszuschließen, fordert die BÄK.
Die BÄK spricht sich außerdem für eine Beteiligung der Ärzteschaft bei der Entwicklung und Durchführung der Modellvorhaben aus. Dadurch werde das für eine gute Heilmittelversorgung notwendige Zusammenwirken der Beteiligten gestärkt.
Bestrebungen nach einem Direktzugang der Patienten zur Versorgung ohne voraus gehende ärztliche Differentialdiagnostik und Indikation lehnt die BÄK allerdings ab. Verantwortung für Diagnose und Therapie müssen weiterhin beim Arzt liegen.