BÄK fordert mehr Rechtssicherheit für substituierende Ärzte

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die Substitutionstherapie Opioidabhängiger zu verbessern. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (32. BtMÄndV) befürwortet die BÄK insbesondere, dass die ärztlich-therapeutischen Erfordernisse künftig in einer Richtlinie der BÄK und nicht länger in der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtMVV) geregelt werden sollen.

Kritisch sieht die BÄK vor dem Hintergrund des Fortbestands der Strafbarkeit nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) allerdings die in der Verordnung vorgegebenen Behandlungsziele, die Option für eine Verlängerung der Take-Home-Verschreibung auf bis zu 30 Tage, die Unbestimmtheit der hierfür heranzuziehenden Kriterien sowie mögliche arztrelevante haftungsrechtliche Implikationen einer Ausweitung der Behandlungssettings. Scharf kritisiert wird zudem, dass mit der Novelle dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Möglichkeit eingeräumt werden soll, auf die Richtlinie der BÄK Einfluss zu nehmen.

Ursprünglich war die Intention des Verordnungsgebers gewesen, durch die neu angedachten Regelungen wieder mehr Ärzte für dieses relevante, wenngleich nicht immer leichte Behandlungskonzept zu gewinnen und die Angst substituierender Ärzte vor Strafverfolgung bei Fehlern zu verringern. Um die Substitutionsbehandlung für Ärzte wie Patienten zukünftig auf eine sichere Grundlage zu stellen, sieht die BÄK für viele der in der BtMVV vorgesehenen neuen Regelungen weiterhin juristischen Klärungsbedarf.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung  betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (32. BtMÄndV-E)  [PDF]
Berlin, 24.11.2016