BÄK fordert Nachbesserungen am Asylpaket II

Berlin - Die Bundesärztekammer hat vor der morgigen Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen Nachbesserungen am Asylpaket II gefordert. Nach dem Gesetz kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb einer Woche über einen Asylantrag entscheiden. Als Abschiebungshindernisse gelten nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. „Unter diesem Zeitdruck und in Verbindung mit meist unzureichenden Sprachkenntnissen der Patienten besteht die Gefahr, dass eine sorgfältige ärztliche Untersuchung und Begutachtung durch einen Arzt nicht gelingen kann“, kritisiert die BÄK in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu der Anhörung.

Opfer von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen müssten deshalb aus dem beschleunigten Asylverfahren herausgenommen werden. Generell sollten alle besonders Schutzbedürftigen von diesen Schnellverfahren ausgeschlossen werden. Außerdem sei es notwendig, schwere psychische und somatische Erkrankungen wieder als Schutzgrund für die Anerkennung gelten zu lassen.

Zudem bekräftigte die Bundesärztekammer ihre Forderung nach einer bundesweiten Einführung einer Gesundheitskarte für allen Geflüchteten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. „Die im Asylbewerberleistungsgesetz benannten Leistungseinschränkungen, nach denen lediglich akute Erkrankungen, nicht aber chronische Beschwerden behandelt werden dürfen, müssen aufgehoben werden“, fordert die Bundesärztekammer.  Durch die Integration der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in die Regelversorgung des Leistungskatalogs der GKV würde eine Kennzeichnung für den eingeschränkten Anspruchsnachweis gemäß Asylbewerberleistungsgesetz § 4 auf der Gesundheitskarte überflüssig werden.

Auch müsse  der zusätzliche Aufwand für einen stark traumatisierten und mit erheblichen Sprachproblemen behafteten Personenkreis besser abgebildet werden. Die zuständigen Behörden müssten ausreichend fachlich und interkulturell qualifizierte Dolmetscher für eine adäquate gesundheitliche Versorgung zur Verfügung stellen. Für die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten seien die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Anhörung Deutscher Bundestag am 08.06.2016 zu Antrag der Fraktion DIE LINKE. Medizinische Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende diskriminierungsfrei sichern (BT-Drucksache 18/7413) und Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verbessern (BT-Drucksache 18/6067)