BÄK fordert systematische Rechtsentwicklung für Reproduktionsmedizin
Berlin - Die Bundesärztekammer hat davor gewarnt, mit einer gesetzlichen Regelung von Finanzierungsfragen der Reproduktionsmedizin den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Statt über Detailfragen in diesem Bereich zu diskutierten, sei eine umfassende rechtliche Regelung notwendig. Dies bekräftigte die Bundesärztekammer in einer schriftlichen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen sowie einem Antrag der Linksfraktion zur Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.
„Der Gesetzgeber muss zunächst die das menschliche Leben elementar berührenden Fragen verbindlich entscheiden, bevor auf dieser Basis in einem zweiten Schritt weitere Fragen wie z. B. die Finanzierung geregelt werden können“, heißt es darin. Die BÄK warnte zudem davor, zu suggerieren, dass sich Ungleichbehandlung allein durch die Ausweitung der Finanzierungsregelung beenden ließen. Beispielsweise müssten Paare, die in der Regel auf natürlichem Wege eine Schwangerschaft eingehen könnten, aber aufgrund einer genetischen Prädisposition eine Präimplantationsdiagnostik (PID) benötigen, ungeachtet vom rechtlichen Status ihrer Partnerschaft die Kosten für die in-vitro-Fertilisation, die PID sowie für das Antragsverfahren zur PID komplett selbständig tragen. „Dieses Beispiel verdeutlicht, dass durch einen fragmentarischen Ansatz zur Regelung der offenen Fragen der Reproduktionsmedizin zwar Detailfragen einer Klärung zugeführt werden können, sich aber an anderer Stelle sofort neue Fragen auftun und weitere Inkongruenzen entstehen“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.
Vor diesem Hintergrund tritt die Bundesärztekammer weiterhin für eine systematische Rechtsentwicklung für diesen medizinisch, ethisch und rechtlich ebenso komplexen wie sensiblen Bereich ein und fordert den Gesetzgeber sowie die politischen Entscheidungsträger auf, rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu schaffen.