BÄK lehnt EU-Verordnungsvorschlag zum Binnenmarkt-Auskunftsersuchen ab
Berlin - Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag für ein Binnenmarkt-Auskunftsersuchen (SMIT – Single Market Information Tool) vorgestellt, nach dem die Kommission in Fällen möglicher Verletzungen von EU-Vorschriften zum Binnenmarkt und damit verbundenen Bereichen direkte Auskunftsersuchen an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen richten können soll. Dabei fallen Arztpraxen voraussichtlich unter den Unternehmensbegriff, während die Ärztekammern als Unternehmensvereinigungen angesehen werden könnten.
In einer Stellungnahme, die an das Bundesministerium für Wirtschaft übersandt wurde, lehnt die Bundesärztekammer den Vorschlag ab. Sie betont zwar, dass die EU-Kommission legitimiert sei, gut informiert Verstößen gegen den Binnenmarkt nachzugehen. Der Verordnungsvorschlag falle jedoch vor allem dadurch auf, dass viele Formulierungen sehr weit und nicht eindeutig seien. Außerdem verstößt der Vorschlag aus Sicht der Bundesärztekammer gegen das Subsidiaritätsprinzip, da das im Verordnungsvorschlag enthaltene, sehr weit gefasste Informationsrecht der Kommission keinen Mehrwert erkennen lasse, sondern vielmehr die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Vollzug des europäischen Rechts umgangen werde. Zudem verstoße der Vorschlag gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da er faktisch eine zusätzliche Aufsichts- und Kontrollinstanz neben den nationalen Behörden im Verhältnis zu den Marktteilnehmern schaffen soll und die damit entstehenden Doppelstrukturen und Belastungen der Unternehmen außer Verhältnis zum verfolgten Zweck stünden.