BÄK weist Vorwürfe von Gefälligkeitsgutachten zurück
Berlin - Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere zu ärztlichen Attesten bei Abschiebeverfahren erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Ärztliche Gutachter in Abschiebeverfahren geraten immer wieder zwischen die Fronten. Mal wird ihnen vorgeworfen, sie erstellten Gefälligkeitsgutachten im Sinne der Asylbewerber, dann heißt es wieder, sie seien Erfüllungsgehilfen staatlicher Stellen. Solche Unterstellungen – egal aus welcher Richtung sie kommen - entbehren jeder Grundlage und bringen uns nicht weiter. Wichtig ist, dass ärztliche Gutachter die Möglichkeit erhalten, jeden einzelnen Fall genau zu prüfen und dass sie dafür entsprechend qualifiziert sind. Wir haben deshalb ein Curriculum mit Standards für die Qualifizierung von Gutachtern erstellt. Wir haben ein Modellprojekt zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge entwickelt, das auch die Vermittlung asylrechtlicher Kompetenzen vorsieht. Die Ärztekammern stellen zudem Informationen über die formal und inhaltlich korrekte Erstellung von Attesten zur Verfügung (*). Und natürlich können Behörden jederzeit für die Benennung qualifizierter Gutachter die jeweils zuständige Landesärztekammer ansprechen. Dies wird jedoch kaum genutzt. Nun ist die Politik am Zug. Statt den öffentlichen Gesundheitsdienst weiter kaputt zu sparen, sollten seine Ressourcen den steigenden Anforderungen durch die Flüchtlingsversorgung angepasst werden. Und wir müssen ärztlichen Gutachtern für eine gründliche Diagnose körperlicher und seelischer Krankheiten ausreichend Zeit und ausgebildete Dolmetscher zur Verfügung stellen. Gerade bei den beschleunigten Abschiebeverfahren nach dem Asylpaket II ist das nicht mehr gewährleistet.“