Bereitschaftsdienst muss Arbeitszeit bleiben

Hamburg – Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat die Arbeitgeber im Gesundheitswesen und die politisch Verantwortlichen dazu aufgefordert, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und sich einer Aufweichung der EU-Arbeitszeitrichtlinie entschieden entgegenzustellen.

Eine geplante Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine Erweiterung der Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine Neubewertung der inaktiven Zeit während des Bereitschaftsdienstes vorsieht, würde zu einer unzumutbaren Arbeitsbelastung der am Krankenhaus Beschäftigten führen. Ziel des Arbeitszeitgesetzes sei es, die Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten zu schützen und die Einhaltung ihrer Ruhezeiten zu garantieren. Die gesamte Bereitschaftsdienstzeit müsse daher auch weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden, so der Ärztetag.

Durch eine Lockerung des Arbeitsschutzes für Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals werde nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Patientensicherheit gefährdet. Personalmangel dürfe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.