Bundesärztekammer kritisiert Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert Nachbesserungen an dem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Die Reform dürfe nicht dazu führen, „dass voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstehen oder die Versorgung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen aus dem medizinischen Versorgungssystem ausgegliedert wird“, warnt die BÄK in einer Stellungnahme.
Darin unterstreicht die Ärzteschaft zwar die Notwendigkeit, die Psychotherapeutenausbildung zu reformieren sowie die Zugangsvoraussetzungen und die Qualifikationswege akademischer Heilberufe zu vereinheitlichen. Der vorliegende Entwurf erreiche diese Ziele aber nur eingeschränkt. Dies zeige sich beispielsweise an der unzureichenden strukturellen Anpassung der Psychotherapeutenausbildung an die ärztliche Aus- und Weiterbildung.
Zudem sei es notwendig, die grundlegenden Erkenntnisse der Psychologie auch weiterhin in der ganzen Breite für die Versorgung zu nutzen. Daher lehnt die BÄK es ab, bereits das grundständige Bachelor-Studium allein auf die Psychotherapie zu beschränken. Nur eine „breite wissenschaftliche Grundlage“ könne die Patientenversorgung stärken und weiterentwickeln.
Im Hinblick auf das vorgesehene Master-Studium hält die Bundesärztekammer umfangreiche praktische Ausbildungsanteile für zwingend erforderlich, wenn die Approbation wie im ärztlichen Bereich zur selbstständigen Berufsausübung befähigen soll. Die BÄK spricht sich daher für ein Praktisches Jahr zwischen Master-Studium und Staatsexamen aus. Diese Struktur habe sich bei der Ausbildung von Ärzten bewährt.
Nachdrücklich fordert die BÄK überdies den Verzicht auf Modellstudiengänge, die Kompetenzen zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen vermitteln sollen. Die für eine sichere Anwendung der Psychopharmaka erforderlichen Kenntnisse könnten allein in einem Medizinstudium mit anschließender Facharztweiterbildung vermittelt werden.