Datensparsamkeit statt Doppelstrukturen – Verzeichnisse der Ärztekammern nutzen
Zu der geplanten Neuregelung der Ärzte-Registrierung für das Entlassmanagement erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der heutigen Anhörung zum Blut- und Gewebegesetz im Bundestags-Gesundheitsausschuss:
„Wir alle sind gefordert, mit Daten sparsam umzugehen und administrative Doppelstrukturen zu vermeiden. Für die vom Gesetzgeber im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten ist kein neues Register notwendig. Die Landesärztekammern verfügen bereits über die Meldedaten der in ihren Kammerbereichen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen soll. Statt Daten doppelt und dreifach zu erfassen, sollte das Verzeichnis bei den Landesärztekammern angesiedelt werden.“
Zum Hintergrund: Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus zu verringern, hat der Gesetzgeber bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Vorgaben für den Übergang aus dem stationären in den ambulanten Sektor festgelegt. In diesem Zusammenhang soll ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte erstellt werden. Nach dem Änderungsantrag zum Blut- und Gewebegesetz sollen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte führen. Von den Ärzten sollen neben der Arztnummer das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie der Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festgehalten werden.