Derzeit kein Novellierungsbedarf der Richtlinie

Berlin - Vor genau zwei Jahren, im Juli 2015, wurde die vierte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die erste turnusmäßige Aktualitätsprüfung der Richtlinie hat nun ergeben, dass derzeit kein Novellierungsbedarf besteht. Die Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz (TPG) "für die Regeln zur Feststellung des Todes und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ ist nach wie vor aktuell, so die Bewertung der für diese Aktualitätsprüfung vom Vorstand der Bundesärztekammer eingerichteten Redaktionsgruppe des Wissenschaftlichen Beirats.

 „Die Aktualitätsprüfung ist abgeschlossen und wir können sagen: Die Qualität der Richtlinie spricht für sich“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. Es müsse auch weiterhin das gemeinsame Anliegen aller Beteiligten sein, die Richtlinie im Interesse einer qualitativ hochwertigen, dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Versorgung der Patientinnen und Patienten einerseits und der Handlungssicherheit für ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte andererseits konsequent anzuwenden.

Die Aktualitätsprüfung war allen Beteiligten besonders wichtig, um eventuelle Anwendungsprobleme frühzeitig erkennen und die Richtlinie auf der Basis des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft im Sinne eines „lernenden Systems“ weiter entwickeln zu können. Vor diesem Hintergrund wurden – über das übliche, im Begründungstext der Richtlinie dargestellte Verfahren hinaus – für diese erste Aktualitätsprüfung die betroffenen Fach- und Verkehrskreise umfassend einbezogen.

Nach einer 3-monatigen schriftlichen Anhörung der betroffenen Fach- und Verkehrskreise erarbeitete die Redaktionsgruppe Bewertungsvorschläge für die eingegangenen Rückmeldungen und stimmte diese mit dem Arbeitskreis „Fortschreibung der Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“ ab. Auf dieser Basis erfolgte die abschließende fachliche Bewertung durch die Redaktionsgruppe.

Bei der Bewertung der von den Fach- und Verkehrskreisen übermittelten Rückmeldungen wurde deutlich, dass ein Teil dieser Anmerkungen Verständnisfragen darstellten. Um diesen zu begegnen, hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung der Redaktionsgruppe beschlossen, redaktionelle, aber nicht als dringlich bewertete Anpassungen für die nächste Fortschreibung der Richtlinie vorzusehen. Mit Blick auf eventuelle Unsicherheiten bei der Anwendung der Richtlinie bieten die Ärztekammern sowie verschiedene Fachgesellschaften ein breites Angebot an Fortbildungen an, die die prozedurale Umsetzung der Diagnostik und Dokumentation im Sinne der Richtlinie bekannt machen und erläutern.