„Duales System schafft positiven Innovationsdruck“

Berlin - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat seine Kritik an den Plänen für eine Bürgerversicherung bekräftigt. „Wir glauben, dass aus dem Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Kassen sehr viel positiver Innovationsdruck entsteht“, sagte Montgomery in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel (06.12.2017). In einem Land, in dem man zusätzliche Leistungen nicht verbieten könne, würde es bei einer Bürgerversicherung sofort einen zusätzlichen, teuer bezahlten Gesundheitsmarkt geben. Dann hätten wir wirklich die Zwei-Klassen-Medizin, von der Herr Lauterbach behauptet, dass
wir sie heute schon hätten.“ Wer Zwei-Klassen-Medizin besichtigen wolle, sollte sich die Einheitssysteme in anderen Ländern ansehen.

Jenseits der Frage nach der Krankenkassenfinanzierung gebe es genügend Reformbedarf im Gesundheitswesen. Die neue Bundesregierung sollte sich unter anderem der Digitalisierung und der Überwindung der Sektorengrenzen widmen, forderte Montgomery. Notwendig seien aber auch vernünftige Regelungen für die Notfallversorgung. Die Herausforderungen in diesem Bereich  könnten nur von Kliniken und Praxen gemeinsam bewältigt werden. „Es muss Anlaufstellen geben, die entscheiden, wer ins Krankenhaus muss und wer nicht. Das muss gemeinsam geregelt und sauber durchfinanziert werden“, so der BÄK-Präsident. Wichtig sei auch, die Patienten über die Angebote besser aufzuklären. „Niedergelassene Ärzte haben auch Notfallpraxen und mit 116 117 eine eigene Notrufnummer. Der Arzt, der sich freitags um 13 Uhr zum Golfplatz verabschiedet, ist ein Klischee. Es gibt überall Hilfe. Man muss nur wissen, wo.“

Der BÄK-Präsident sprach sich zudem dafür aus, den Handlungsspielraum von Heilpraktikern so weit wie möglich zu beschränken. "Zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung sollte man den Heilpraktikerberuf eigentlich ganz abschaffen", sagte  er. Da dies nicht durchsetzbar sei, müsse man wenigstens ihr Tätigkeitsspektrum begrenzen. Man sollte ihnen alle invasiven Eingriffe verbieten. Auch Krebsbehandlungen müssten Heilpraktikern untersagt werden.

Da die Ausbildung bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, sollen die Richtlinien für die Heilpraktikerprüfung nun vereinheitlicht werden. Eine entsprechende Richtlinie der Bundesregierung wird derzeit mit den Ländern beraten. Montgomery warnte davor, den Beruf des Heilpraktikers mit der Neuregelung aufzuwerten. "Wenn die Prüfungsabsolventen das Pseudosiegel eines staatlich geprüften Heilpraktikers bekämen, hielten wir das für eine ganz grobe Patiententäuschung", sagte er. Die Prüfung sei nicht annähernd vergleichbar mit den Anforderungen an approbierte Mediziner.