GOÄ-Novelle nicht Bundestagswahlkampf opfern
Berlin - Statement von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfüllt eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte. Durch das Festlegen von Höchstsätzen werden die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt. Durch das Festlegen von Mindestsätzen werden die notwendigen Voraussetzungen einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung gewährleistet.
Weil aber die letzte Gesamtrevision der GOÄ mehr als 30 Jahre zurückliegt, bildet das Gebührenverzeichnis wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 1980er Jahre ab. Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb die Bundesärztekammer und den Verband der Privaten Krankenversicherung aufgefordert, ein gemeinsames Konzept für eine moderne Gebührenordnung zu entwickeln, das den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegelt und dabei die Kostenentwicklungen berücksichtigt. Die Verhandlungen darüber, an denen auch die Beihilfe beteiligt ist, sind weit fortgeschritten. Über den Stand wird die Ärzteschaft auf einem Sonderärztetag Ende Januar beraten.
Wenn nun in einer Beschlussvorlage zur SPD-Fraktionsklausur gefordert wird, die zugesagte Novelle der Gebührenordnung zu stoppen, dann würden Patienten und Ärzte gezwungen, weiterhin auf Basis der Uralt-Gebührenordnung abzurechnen. Dadurch würde die Intransparenz für Patienten und die Rechtsunsicherheit für Ärzte fortgeführt. Neue medizinische Verfahren könnten nur wie bisher über sogenannte Analogziffern abgerechnet werden.
Wir Ärzte erledigen unsere Hausaufgaben und erwarten jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht für den beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“