Montgomery: EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen bedroht freie Heilberufe
Berlin - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, vor negativen Konsequenzen für das Gesundheitssystem in Deutschland gewarnt: „Ich sehe das Urteil mit großer Sorge. Es gehört zum Gestaltungsbereich der EU-Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitswesen selbst zu regeln. Der EuGH greift jetzt in diesen Gestaltungsbereich ein, indem er die Arzneimittelpreisbindung kippen will. Davon mögen ausländische Anbieter profitieren. Es geht aber zu Lasten des freiberuflich ausgestalteten Apothekenwesens in Deutschland, das sich unter anderem durch persönliche Beratung vor Ort und ein Vollsortiment an Arzneimitteln auszeichnet. Gemeinwohlorientierung, hohe berufliche Qualifikation sowie persönliche und eigenverantwortliche Arbeit sind Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten, Apothekern und Zahnärzten. Sie bilden das Fundament der hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland und dürfen nicht in Frage gestellt werden.“
Die einheitliche Vergütung von Leistungen sei ein zentrales Merkmal der Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, das man nicht en passant aushebeln dürfe, so der Präsident der BÄK weiter. Die Politik in Deutschland müsse sich zu dem bewährten System bekennen und das Heft des Handelns in der Hand behalten. „Da geht es um etwas Prinzipielles. Der Gesetzgeber darf sich hier nicht den Schneid abkaufen lassen. Deshalb ist es nur konsequent, wenn das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen Gesetzentwurf plant, mit dem der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten und die Situation wieder geheilt werden kann."
Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel unterlaufen und Patienten Lockangebote machen dürfen. Nun wird in Deutschland ein generelles Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Medikamente diskutiert, wie es in drei Viertel der EU-Mitgliedstaaten bereits gilt.