Montgomery: Personaluntergrenze auch für den ärztlichen Dienst notwendig

Berlin - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat die von der Bundesregierung geplante Personaluntergrenze für die Pflege begrüßt. „Wir alle wissen, dass die Arbeitsverdichtung der letzten Jahre zu einer immer kürzeren Verweildauer von Pflegern und Schwestern in ihrem Beruf geführt hat. Hier muss durch mehr Personal der Arbeitsdruck herausgenommen werden“, sagte Montgomery in einem Video-Statement.

Die Maßnahmen reichten jedoch nicht aus. Notwendig sei eine Untergrenze für das gesamte Personal, das dem Patienten zugewandt ist. Dazu zählten Pflegekräfte und Ärzte. „Ärzte leiden genauso unter der Arbeitsverdichtung und der Überlastung im Krankenhaus“, so Montgomery. Gleichzeitig wiederholte Montgomery seine Forderungen nach mehr Studienplätzen in der Medizin und besseren Arbeits- und Vergütungsbedingungen in den Krankenhäusern. Im Ausland tätige Ärzte lud der BÄK-Präsident zu einer Rückkehr nach Deutschland ein. Sie seien „herzlich willkommen im deutschen Gesundheitssystem.“

In ihrer Stellungnahme zu dem entsprechenden Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten weist die Bundesärztekammer darauf hin, dass Deutsche Ärztetage wiederholt Personalvorgaben für den pflegerischen und den ärztlichen Dienst gefordert hatten. Der Zusammenhang zwischen Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Personalbesetzung sei evident. "Verbindliche Vorgaben sowie weitergehende Personalentwicklungsmaßnahmen muss es allerdings auch für den ärztlichen Bereich geben. Die Gegenfinanzierung ist sicherzustellen", heißt es in der Stellungnahme.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 18(14)249.2 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der  epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 24. April 2017 (BT-Drs. 18/10938) [PDF]