Neue Zielsetzung bei Substitutionsbehandlung

Berlin - Vor einer Verharmlosung des Cannabiskonsums hat der Vorsitzende der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“, Dr. Josef Mischo, gewarnt. „Cannabis ist problematisch und zwar umso problematischer, je jünger der Konsument ist“, sagte Mischo in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zum Welt-Drogentag am 26. Juni. Er verwies auf eine aktuell laufende Untersuchung, die das Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat. Zudem würden sich die Suchtexperten der Ärztekammern auf einer Tagung im Herbst eingehend mit dem Thema befassen.

Mit Blick auf den Konsum von Heroin hob Mischo die geänderte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie die bereits vom Vorstand verabschiedete und noch vom Ministerium zu genehmigende neue Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer hervor. Ein wichtiger Punkt sei, dass sich die Ziele der Substitutionsbehandlung änderten. „Früher hieß es, oberstes Ziel einer Suchtbehandlung sei die Abstinenz und wenn das nicht erreicht wird, müsse die Behandlung beendet werden. Wir wissen aber heute, dass sie nur in wenigen Fällen überhaupt erreichbar ist.“ Substitution diene primär der Überlebenssicherung und der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung und könne auch fortgeführt werden, wenn Abstinenz nicht erreicht werden kann.

Ein anderer Punkt sei die Ausweitung der sogenannten take-home-Verordnung. In Ausnahmen könne bei stabilen Patienten das Substitutionsmittels künftig für einen Bedarf von bis zu 30 Tagen verordnet werden. Damit solle dem Betroffenen ermöglicht werden, zum Beispiel auch anspruchsvollere berufliche Tätigkeiten zu meistern. „Die Ärzte wissen zudem künftig viel klarer, was sie dürfen und was nicht, so dass sie deutlich mehr Rechtssicherheit haben werden. Wir hoffen natürlich, dass wir damit mehr Kolleginnen und Kollegen bewegen können, sich der Behandlung Opiatabhängiger zu widmen und diese Aufgaben zu übernehmen“, so Mischo.

Bei der Behandlung von Crystal Meth-Konsumenten setzt der BÄK-Suchtexperte auf die Ende 2016 vorgelegte S3-Leitlinie „Methamphetamin-bezogene Störungen“, an der auch die Bundesärztekammer beteiligt war. „Wir planen, das Thema Crystal Meth entsprechend der Leitlinie in das Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ als Modul aufzunehmen. Von den Fachverbänden haben wir sehr positive Rückmeldungen zu der S-3-Leitlinie erhalten.“ Es liegen inzwischen mehrere internationale Übersetzungsanfragen einschließlich der WHO vor.

Zur Versorgung von Schmerzpatienten mit medizinischen Cannabisprodukten verwies Mischo  auf eine aktuelle FAQ-Liste der Bundesärztekammer, die sich an Ärztinnen und Ärzte richtet und über die Internetseite der BÄK aufrufbar ist. „Was muss ich rezeptieren, was darf ich verordnen, wie sieht das Genehmigungsverfahren aus? Damit versuchen wir auch, die Ängste vieler Ärzte abzubauen.“ Auf der anderen Seite sei die Erwartungshaltung vieler Patienten hoch, und gleichzeitig die wissenschaftliche Basis, bei welchen Erkrankungen sich Cannabis sicher einsetzen lässt, eher schwach. Mehr Erkenntnisse werde jedoch die gesetzlich vorgesehene Begleiterhebung aus der Praxis bringen.

FAQ Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin [PDF]