Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern: Start der Fallerfassung

Ab sofort können Ärzte auch medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen bei der AkdÄ melden

Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) führt seit Anfang 2015 ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Projekt (Förderkennzeichen: GE 2014 0106) zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch. Mit dem Projekt wird u. a. untersucht, ob die systematische Analyse von Medikationsfehlern zu einer verbesserten Sicherheit der Patienten beitragen kann.

In Deutschland sind etwa drei Prozent der notfallmäßigen stationären Aufnahmen in internistische Abteilungen auf Nebenwirkungen zurückzuführen. Insgesamt etwa 0,6 % aller internistischen Notaufnahmen werden als vermeidbare Medikationsfehler eingeschätzt.

Geänderte europäische Regularien sehen vor, dass auch medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen in den nationalen Pharmakovigilanzsystemen dokumentiert werden sollen. Die AkdÄ führt daher ein Pilotprojekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch.

In dem Projekt sind Ärzte aufgerufen, medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen oder Beinahefehler zu melden. Aus der systematischen Analyse der Fallberichte sollen Ansätze zur Vermeidung von Medikationsfehlern entwickelt werden. Die Sammlung von Fallberichten konnte Anfang 2016 beginnen.